Du hast Recht. Noch ein Fehler der VM. Sie meint die Gelbe Tonne, schreibt aber Gelber Sack. Ist das ein formaler Fehler?
Beiträge von Hansestadt
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Danke für die Einschätzung. Auf den ersten Blick erscheint mir die Abrechnung auch ok zu sein. Da die VM mir auch die zugrundelegenden Belege in Kopie geschickt hat, kommen bei einzelnen Positionen arge Zweifel, da die Belege von den genannten Zahlen sehr abweichen. DAS ist mein Problem.
Dieses Haus hat 2 Eingänge mit je 6 Mietparteien. Einige Belege sind für das ganze Haus ausgestellt, andere nur für meinen Eingang.
Mal wurde die Summe eines solchen Belegs durch 12 geteilt, mal nur durch 6.
Ich hatte die VM um Korrektur gebeten. Das hat sie für 2015 bis jetzt nicht gemacht. Ist die Korrekturfrist jetzt abgelaufen? Rechnung kam im April 2016. -
Sorry, ich hatte es anders formatiert. Hoffe, dass man es trotzdem lesen kann
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dann schreibe ich mal ab:
Nebenkostenabrechnung Straße xxxx
Kostenart Gesamtkosten Vert. Schlüssel Anteil Pers. Anz. Pers.
Strom -139,65 Anzahl Pers 15 -9,30 1
Wasser -1.087,46 " " 15 -72,50
Abwasser - 1.271,36 15 -84,76
Müll - 1.078,18 15 -71,88
Gelber Sack -55,76 15 -3,72
Gesamtsumme -3.632,30 -242,15 -242,15Straßenreinigung - 25,90 Wohneinheiten 6 -4,32
Gartenpflege -718,26 " 6 -119,71
Grundsteuer -1.137,20 6 -189,53
Winterdienst -188,42 6 - 31,40
N iederschlagsgebühr -186,30 6 -31,05
Schornsteinfeger -269,54 6 -44,94
Rauchmelder -55,69 6 -9,28
Gesamtsumme -2.581,42 -430,24Einmalig Heizung Wartung -60,88
Gesamtsumme -733,27
Summe Abschläge 600,00
offener Betrag -133,27Das kommt vor wenn der Vermieter nicht der Eigentümer ist. Trotzdem darf er alle ihm entstehenden Betriebs-/Nebenkosten auf den Mieter umlegen.
korrekterweise müßte der Eigentümer des Grundstücks dem VM dann ja eine Rg schreiben, damit er diese auf die Mieter umlegen kann. Oder sehe ich das falsch?Dann muß der Vermieter kosten die nicht nach Verbrauch oder Verursachung abgerechnet werden können, nach der Wohnfläche umlegen.
Überlege bzw. rechne nach was günstiger für dich wäre. Hast Du z. B. eine relativ große Wohnung und lebst dort allein biste Neese
Ich wohne alleine in 65qm. Andere bei gleicher Gr. mit 4-5 Pers.Es kann sein das hier der Mittelwert genommen wurde oder Personen nicht an- oder angemeldet wurden.
Muß der VM nicht nach der tatsächlichen Belegungszahl abrechnen? Ist das ein Bemängelungsgrund?Was ist eigentlich mit Heizkosten? Gibt es eine zentrale Heizungsanlage muß gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Jede Whg hat eine eigene Gastherme und rechnet selber mit dem Versorger ab.Strom? der sog. Allgemeinstrom, für z. B. die Treppenhausbeleuchtung, oder für die Wohnung?
siehe Abrechnung StromRauchmelder? Gibt es dazu keine exakte vertragliche Vereinbarung dürfen Kosten dafür, z. B. die Wartung, nicht umgelegt werden.
Es gibt keine extra Vereinbarung für die Abrechnung der Wartung Rauchmelder. gibt es dafür eine gesetzl. Grundlage?Was mache ich nun?
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Hallo anitai,
wie kann ich hier ein PDF einfügen? -
Wie ist denn die Umlage der Grundsteuer mietvertraglich vereinbart?Im Mietverrag ist KEIN Verteilerschlüssel vereinbart. Die Positionen
Strom
Wasser
Abwasser
Müll
Gelber Sack
sind nach Personenanzahl berechnet.Straßenreinigung
Gartenpflege
Grundsteuer
Niederschlagsgebühr
Schornsteinfeger
Rauchmelder
nach Wohneinheiten -
Hallo,
Da die NK Abrechnung 2015 für mich nicht nachvollziehbar, hatte ich sie bemängelt und um Zusendung der relevanten Kopien gebeten. Diese habe ich aber nicht vollständig erhalten. Somit konnte ich 12 Monate nicht auf Richtigkeit überprüfen. Mit der Abrechnung für 2016 erhielt ich dann nach 12 Mon. weitere Kopien.Festgestellt habe ich dabei, dass die Grundsteuer NICHT auf den Namen der (Privat)Vermieterin, sondern auf offenbar jemand anderem mit gleichem Nachnamen ausgestellt wurde. Ich wohne 14 Jahre in dieser Wohnung. Im Mietvertrag steht nichts von Grundsteuer. Diese wurde erst vor ca 2 Jahren auf die Mieter umgelegt (mit Ankündigung). Nun stellt sich heraus, die Belege laufen auf jemand anderen als die Vermieterin. Ist es rechtens, dass die VM dann die Grundsteuer berechnen kann?
Da die VM nicht innerhalb 12 Mon. korrigiert hat, hat sie damit ihren Anspruch verwirkt?
NK 2016: dasselbe Problem mit der Grundsteuer, zusätzlich sind die personenbedingten Umlagen nicht korrekt. Im laufe des Jahres variiert die Personenzahl aufgrund von Ein-Auszug und Geburten zwischen 13 und 17. Lt. Mietvertrag sind pro Person 50€ zu zahlen. Für das ganze Jahr wurden mtl. 15 Personen berechnet. Ist das korrekt?
Danke für Antworten.
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Hallo, ich nochmal
heute bekam ich Belege zugesendet. Darin sind Summen für 2014 enthalten, die meine VM in 2013 berechnet hat. Also, immer noch alles falsch. Abgesehen davon, dass der Verteilerschlüssel auch nicht nach Mietvertrag ist, überlege ich mir, wie ich sie "zwingen" kann, endlich eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen.Wenn ich nicht zahle, wird sie ja in irgend einer Weise aktiv werden und mich vielleicht per Anwalt auffordern. Der müßte dann allerdings selber erkennen, dass sie im Unrecht ist (aber Anwälte wollen Geld und machen, was Mandanten sagen). Hier könnte ich dann "aufspringen" PKH einholen und mit Anwalt argumentieren. Entweder findet dann eine außergerichtliche Klärung statt oder ein Urteil ergeht. Was meint ihr, hätte das eine Chance auf korrekte Abrechnung oder sind meine Gedanken illusorisch?
Nachdem ich das Fass aufgemacht habe, mit Nachbarn gesprochen, ist auch noch rausgekommen, dass 2 Wasserzähler in ihren Wohnungen haben, die aber nie abgelesen wurden und diese Mieter den Gesamtverbrauch zahlen. Auch nicht richtig! Das ist natürlich nicht mein Problem, aber die alte VM hat keine Peilung mehr.... das geht deutlich aus allem hervor.
Ja, ich könnte mir eine andere Wohnung suchen, wäre auch eine Alternative, wenn es denn welche geben würde, die meinen anderen Bedürfnissen nach Lärmfreiheit, Größe und Miete entsprechen würde. Es gibt nichts bezahbares seniorengerechtes in der Umgebung:(
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Ich danke euch für die Antworten. Sie haben mir weiter geholfen:)
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Mit mir ist KEIN Verteilerschlüssel vereinbart worden. Den hat die VM alleine festgelegt, und er ist mir unbekannt. Muß ich sie jetzt auffordern, das mit mir zu vereinbaren?
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ja, natürlich ist das Mietobjekt in DE, in einer Hansestadt:)
Die Abrechnung ist eindeutig in mehreren Punkten falsch. Das wollte ich bestätigt haben. Danke.
Also werde ich NICHT zahlen, selbst, wenn ich Belege bekommen sollte. Dann ist immer noch der Verteilerschlüssel FALSCH, da nichts im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn sie aber immer nach demselben Verteilerschlüssel über Jahre hinweg abgerechnet hat, Mieter das auch ohne Beanstandung bezahlten, gilt das dann als "angenommen" bzw. akzeptiert durch die Mieter?
Ich war scheinbar immer die einzige, die beanstandet hat und dummerweise die RG 1. Halbjahr auch bezahlt, weil in der Materie unwissend. Frage ist noch, wäre eine Abrechnung nach qm grundsätzlich günstiger? Jede Whg hat 65qm. Hat VM nicht die günstigste Variante zu wählen? Wenn ich jetzt ein Faß aufmache, sollte wenigstens eine für mich bessere Variante rumkommen.Sie wird ja etwas tun, wenn ich nicht bezahle....
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und hier Jan- Juli 2013
Was mich außerdem sehr stutzig macht, ist die Tatsache, dass es 1 Haus gibt mit 2 Eingängen je 6 Wohnungen und unterschiedlicher Anzahl von Mietern. Ein Grundsteuer Bescheid gilt doch für 1 ganzes Haus, oder?
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Ich hoffe, das klappt.
Wie gesagt, im Mietvertrag gibt es keinen Verteilerschlüssel.nk.jpg -
Warten bis sie verfristet ist.
Bist du bitte so nett und erklärst, was das bedeutet. Wir bekommen alle 6 Monate eine Betriebskosten Abrechnung.
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Ich erwarte eine korrekte Abrechnung, habe xmal diese angefordert. Was soll ich denn sonst machen? Formal und inhaltlich ist die Abrechnung falsch. Nichts ist nachvollziehbar.
Mietverein und Anwälte machen nichts anderes, als das, was ich schon gemacht habe. Wäre eine Zahlungsverweigerung ein Kündigungsgrund von seiten VM? -
@ Berny
ja, ich weiß jetzt, dass BGB gilt, wenn kein Verteilerschlüssel angegeben ist.
Nein, in der Abrechnung steht auch kein Verteilerschlüssel.@ Erfarener Benutzer
Anwalt und Mieterbund ist mir zu teuer. Kann ich beim Amtsgericht nicht auch selber klagen? Es besteht doch kein Anwaltszwang. -
Hallo, ich brauche Rat.
Seit Jahren ist meine Betriebskosten Abrechnung unrichtig, und immer bemängele ich sie bei der VM (Privat VM). Es ist kein Verteilerschlüssel angegeben. Im Mietvertrag steht auch keiner.
Strom, Wasser, Abwasser, Abfall, Gelber Sack (Tonne) scheinen nach Personenzahl umgelegt zu werden. Bei den Positionen Straßenreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Winterdienst ist alles unklar.
Das Haus hat 2 Eingänge mit je 6 Wohnungen, die alle gleich groß sind.
In der Abrechnung steht als Vermerk: Eingang A = 10 Pers. Eingang B = 10 Pers.
Zumindest weiß ich, dass in meinem Eingang 2 Wohnungen eigene Wasserzähler haben, von VM eingebaut. Es betrifft 5 Personen. Scheinbar sind diese aber in die Gesamtberechnung eingeflossen. Niemand hat jemals deren Wasserstand abgelesen, so dass auch nicht separat aus einer Gesamtsumme rausgerechnet werden kann. Dies sagte mir heute der betreffende Nachbar.Es wohnt seit Dez. 2013 1 Person mehr hier. Diese wurde nicht berücksichtigt.
Meine VM ist eine alte Dame von über 90 J., die das alles selber macht, bzw. inkompetente Helfer hat. Der größte Teil der Mieter hier sind Seniorenim Alter von 75+ sowie junge Paare, die ihr 1. Mietverhältnis begründet haben, und sich auch nicht auskennen.
Wieder habe ich die Abrechnung bemängelt, um Korrektur gebeten und Kopien der Belege angefordert. Bisher habe ich diese nie bekommen.
Meine Frage nun, ist es möglich auch rückwirkende Abrechnungen aufgrund augenscheinlicher Fehler zu korrigieren?
Wer hat Rat zur Vorgehensweise?
Danke für Antworten.
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