Wir wohnen in einer Dachgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses mit vielen Dachschrägen, Balkon, Loggia und innenliegender Empore.
Die Wohnfläche unserer Wohnung ist nach der II.BV zu berechnen.
Nach der II.BV sind
- z.B. Balkone und Loggien mit 50% anzurechnen
- Raumteile mit einer lichten Höhe von 1-2m mit 50% anzurechnen
Unsere Frage ist nun:
Mit wie viel % werden Flächen von Balkonen, Loggien und Emporen, die Dachschrägen (1-2m Höhe) aufweisen, in die Gesamtwohnfläche eingerechnet:
Mit 50% oder mit 50% von 50%, also 25%?