Vielen Dank für eure Mühen.
Kurzum: Ich werde wohl ohne zu Murren zahlen. Aber ich werde jetzt zu einem Mieterverein gehen und mich als Mitglied anmelden. Das sollte es mir wert sein. Wenn man seines Leben lang bisher nur im Eigentum gelebt hat, kennt man sich im Thema Miete einfach nicht aus. Das weiß ich nun und danke euch, dass ihr auch bei meinem zweiten Anliegen auf meine Fragen geantwortet habt. Mal schauen was ich noch dazu lernen kann.
Auf Untermiete bezogen:
Der Mieter braucht keine "sichere Begründung". Er braucht lediglich ein berechtigtes Interesse. Der Vermieter braucht Gründe, wenn er die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern will. So steht es im §553 BGB.
Derselbe Paragraph erlaubt einen "angemessenen Zuschlag" bei Untervermietung. Dein Mietvertrag erwähnt den Zuschlag auch. Normalerweise würdest Du um den Zuschlag m.E. also nicht herum kommen.
Danke diese Einschätzung habe ich benötigt. Ich habe in diversen Seiten in Nebensätzen gelesen, Links gerade leider nicht mehr parat, dass der Vermieter die Erhöhung halt begründen muss... also warum eine solche "Zumutung" nur mit einer Mieterhöhung zu rechtfertigen ist. Ansonsten ist sie nicht rechtens und kann angefochten werden. Dies war jedoch immer dermaßen schwammig und beiläufig, dass ich mir ziemlich unsicher war.
Was willst Du hören? Wenn Ihr von Untervermietung redet, darf er Zuschlag verlangen. Das hast Du selbst im Mietvertrag unterschrieben.
Wenn Du den Zuschlag nicht zahlst und der Vermieter auf die Barrikaden geht und der Vermieter recht bekommt, dann wünsche ich Dir viel Spaß mit Deinem Untermieter, den Du dann auf die Straße setzen musst.
Ich habe vor Unterzeichnung des Hauptmietvertrages die Untervermietung angekündigt und mich, mein Fehler, nicht nach dem genauem Betrag erkundigt. Ich hatte bis dato nur von "5€" pro Person bei preisgebundenen Wohnungen gelesen... das ist leider ein 1/10 von den 50€ bzw. den angeblich zulässigen 20%. Meine Erwartung war hier eine Verwaltungspauschale fürs Perso-Abheften. Aber wie gesagt, dass war mein Fehler im Vorfeld, ich hätte dann einfach nicht unterzeichnen dürfen. Aber in Großstädten hat man lieber eine Wohnung als keine... und das wissen auch Vermieter.
Und das es im Mietvertrag steht - selbst wenn es nicht drin stehen würde, dürfte der Vermieter es doch machen, oder? (§553 BGB und so)
Selbverständlich kann man einen ungerechtfertigten Mietzuschlag anfechten.
Die Frage ist aber, ob der in Deinem Fall überhaupt jemals ungerechtfertigt war und, falls doch, ob er es noch ist, da Du ihn ja jetzt akzeptiert und vereinbart hast.
Ich habe mich in dem Moment mit dem Untermieter eben entscheiden müssen. Leider gestaltete sich die Suche schwieriger als gedacht.
Und wie oben bereits geschrieben - im Zweifel zahle ich natürlich. Ich will keine aussichtslosen Rechtsstreite anfangen, sondern eben nur das gleiche Recht wie bei anderen auch. Und bei die Mieterhöhung ist aus meiner bisherigen Erfahrung von Freunden her eben nicht Praxis sondern fühlt sich wie Abzocke an - zumindest bei 80m² und 3 Zimmern für 2 Personen, die so auch als Hauptmieter ohne Erhöhung im Vertrag stehen könnten.