Beiträge von perpetuum.mobile

    Vielen Dank für eure Mühen.

    Kurzum: Ich werde wohl ohne zu Murren zahlen. Aber ich werde jetzt zu einem Mieterverein gehen und mich als Mitglied anmelden. Das sollte es mir wert sein. Wenn man seines Leben lang bisher nur im Eigentum gelebt hat, kennt man sich im Thema Miete einfach nicht aus. Das weiß ich nun und danke euch, dass ihr auch bei meinem zweiten Anliegen auf meine Fragen geantwortet habt. Mal schauen was ich noch dazu lernen kann.

    Auf Untermiete bezogen:
    Der Mieter braucht keine "sichere Begründung". Er braucht lediglich ein berechtigtes Interesse. Der Vermieter braucht Gründe, wenn er die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern will. So steht es im §553 BGB.
    Derselbe Paragraph erlaubt einen "angemessenen Zuschlag" bei Untervermietung. Dein Mietvertrag erwähnt den Zuschlag auch. Normalerweise würdest Du um den Zuschlag m.E. also nicht herum kommen.

    Danke diese Einschätzung habe ich benötigt. Ich habe in diversen Seiten in Nebensätzen gelesen, Links gerade leider nicht mehr parat, dass der Vermieter die Erhöhung halt begründen muss... also warum eine solche "Zumutung" nur mit einer Mieterhöhung zu rechtfertigen ist. Ansonsten ist sie nicht rechtens und kann angefochten werden. Dies war jedoch immer dermaßen schwammig und beiläufig, dass ich mir ziemlich unsicher war.

    Was willst Du hören? Wenn Ihr von Untervermietung redet, darf er Zuschlag verlangen. Das hast Du selbst im Mietvertrag unterschrieben.

    Wenn Du den Zuschlag nicht zahlst und der Vermieter auf die Barrikaden geht und der Vermieter recht bekommt, dann wünsche ich Dir viel Spaß mit Deinem Untermieter, den Du dann auf die Straße setzen musst.

    Ich habe vor Unterzeichnung des Hauptmietvertrages die Untervermietung angekündigt und mich, mein Fehler, nicht nach dem genauem Betrag erkundigt. Ich hatte bis dato nur von "5€" pro Person bei preisgebundenen Wohnungen gelesen... das ist leider ein 1/10 von den 50€ bzw. den angeblich zulässigen 20%. Meine Erwartung war hier eine Verwaltungspauschale fürs Perso-Abheften. Aber wie gesagt, dass war mein Fehler im Vorfeld, ich hätte dann einfach nicht unterzeichnen dürfen. Aber in Großstädten hat man lieber eine Wohnung als keine... und das wissen auch Vermieter.

    Und das es im Mietvertrag steht - selbst wenn es nicht drin stehen würde, dürfte der Vermieter es doch machen, oder? (§553 BGB und so)


    Selbverständlich kann man einen ungerechtfertigten Mietzuschlag anfechten.
    Die Frage ist aber, ob der in Deinem Fall überhaupt jemals ungerechtfertigt war und, falls doch, ob er es noch ist, da Du ihn ja jetzt akzeptiert und vereinbart hast.

    Ich habe mich in dem Moment mit dem Untermieter eben entscheiden müssen. Leider gestaltete sich die Suche schwieriger als gedacht.
    Und wie oben bereits geschrieben - im Zweifel zahle ich natürlich. Ich will keine aussichtslosen Rechtsstreite anfangen, sondern eben nur das gleiche Recht wie bei anderen auch. Und bei die Mieterhöhung ist aus meiner bisherigen Erfahrung von Freunden her eben nicht Praxis sondern fühlt sich wie Abzocke an - zumindest bei 80m² und 3 Zimmern für 2 Personen, die so auch als Hauptmieter ohne Erhöhung im Vertrag stehen könnten.

    PS: (Leider kann ich den Beitrag nicht mehr ändern?)
    Ich habe leider mit dem Untermieter bereits einen Mietvertrag geschlossen, nachdem die Zusage des Vermieters mit dem Zuschlag kam. Der Untermieter brauchte das Zimmer sofort und zahlt 500€. Ich vermute dann habe ich so oder so keine Wahl mehr als zu zahlen, oder?

    Kann man nachträglich einen ungerechtfertigten Mietzuschlag anfechten lassen bzw. erst einmal unter Vorbehalt zahlen? (Die Frage wäre mir glaube ich am wichtigsten und anschließend würde das sowieso an einen Anwalt gehen. Anyone? :) )

    Hallo,

    ich möchte ein Zimmer zur Untermiete vergeben, eure Meinung dazu ist wirklich gerne gesehen!

    Von meinem Vermieter habe ich die Zustimmung zu der Person per Email erhalten. Zusätzlich wird auf zwei Paragraphen des Mietvertrags verwiesen, die dem Vermieter angeblich zur Mieterhöhung berechtigen. Er verlangt nun 50€ Untermietzuschlag, mit der Begründung, dass keine Verwandten oder Lebenspartner einziehen.

    Ich wohne alleine in einer 80m² 3 Z. Wohnung, in der mir der Vermieter bereits eine 3er Wohngemeinschaft (Vermietung des Wohnzimmers) untersagt hat, angeblich aus Gründen damit mein eigener Hausfrieden in der Wohnung erhalten bleibt und man einen gemeinsamen Raum hat ... Naja, wenn er das bestimmen will gut, ein Zimmer.

    Ich sehe jedoch angesichts der Begründungen des Vermieters bei einer 80m² 3 Zimmer großen Wohnung für 970 € warm keine Mehrbelastung oder "Zumutung" laut §553 (2), dass die Wohnung überbelegt wäre. Außerdem war vorher bereits ein Paar und ein Untermieter in der Wohnung und ich habe bei Unterzeichnung bereits eine Untermiete ankündigt. (Deswegen auch 2 Personen laut Vertrag) Was ist also eine Zumutung, wie sie auch im Leitfaden beschrieben wird?

    Der Vermieter beharrt jedoch auf dem Zuschlag. Ich persönlich bin bereits seit 2 Jahren als IT-Berater tätig und demnächst nach Mietbeginn wohl häufiger auch deutschlandweit, ggf. könnte man das als berechtigtes Interesse formulieren. Bisher war ich eigentlich nur in der Stadt eingesetzt (in meinem Arbeitsvertrag steht jedoch deutschlandweit). Meine Fragen daher an Außenstehende:

    1) Habe ich eine relativ sichere Begründung ein Zimmer zur Untermiete zu vergeben? (mit / ohne Zuschlag?)
    2) Kann ich bei einer Urkundenklage davon ausgehen, dass eine Vermietung "an 2 Personen" laut Vertrag dazu führt, dass ich untervermieten darf? (wenn dann halt mit Zuschlag)
    3) Wenn ich die Annahme der Erhöhung verweigere, der Vermieter dann nach Einzug die Erlaubnis zurück zieht - Was wären die überlegtesten, nächsten Schritte? (Mahnbescheid abwarten und dann Anwalt, oder? Bei schlechten Chancen würde ich wohl zahlen...)

    In meinem Mietvertrag stehen folgende, m.E. relevanten Klauseln:

    Zitat

    "Zwischen Vermieter / Hausverwaltung und Hauptmieter ... wird vorbehaltlich einer eventuellen erforderlichen behördlichen Genehmigung folgender Mietvertrag geschlossen. Die einziehende Familie/Mieterschaft besteht aus 2 Personen."

    "8.2. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mitsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie unterzuvermieten, ausgenommen an besuchsweise sich aufhaltende Personen, sofern nicht § 553 BGB entgegensteht. Die Erlaubnis kann jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden."

    "8.5. Der Vermieter ist zur Erhebung eines angemessen Untermietzuschlages vom Zeitpunkt der Untervermietung an berechtigt; gegebenenfalls richtet sich dessen Höhe nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich zulässige Untermietzuschläge gelten vom Zeitpunkt der Untervermietung an als vereinbart und zahlbar."

    "27.8. Der Mieter ist damit einverstanden, dass rückständige Mietansprüche im Wege der Urkundenklage geltend gemacht werden." -- Im Falle eines Rechtsstreits wohl sehr relevant.

    Ich glaube langsam schließe ich eine Rechtsschutz ab - Mietrecht ist echt zu schwierig :D Kann jemand ein gutes Paket empfehlen? Habt ihr mit oder ohne SB? Hier nützt es einem wohl aber leider nichts mehr :(

    Viele Grüße und vielen Dank für eure Gedanken!
    Peter

    Vielen Dank für die Ausführungen! Ich habe ja eine ähnliche Vermutung und ein solches Verständnis gehabt. Der Mietvertrag enthält auch viele weitere Stolpersteine, die ich gerne mit dem Vermieter klären will (u.a. zwei bis viermal pro Besichtigungsrecht, was ich gerne mal klären wollen würde, was hier besichtigt wird und warum das zwei bis viermal im Jahr geschehen soll oder das Schlüssel beim Schornsteinfeger im Büro vorgehalten werden klingt für mich nicht gerade vertrauenserweckend bzgl. Hausrecht usw...)

    Ich werde die Klausel in der Form aber auch nicht akzeptieren, schon gar nicht jetzt kurz vor der Unterschrift. 5% in 3 Jahren liegen außerdem 5% über der angedachten Mietpreisbremse von 10% in 3 Jahren und sind somit ziemlich ambitioniert, finde ich. Eine Antwort zur Deutung der Klausel seitens der Hausverwaltung steht noch aus, soll jedoch schriftlich erfolgen.

    Hallo Peter,
    welche Macht zwingt Dich, solche Bedingungen zu akzeptieren? Gibt es dort nicht auch andere Vermieter?

    Vielen Dank für den Tipp :)

    Natürlich gibt es auch andere Vermieter. Nach einer längeren (eher ernüchternden) Suche blieb aber nur dieses Angebot übrig... und weder Makler noch der Vermieter hat die Staffelmiete in den 2 Gesprächen / Treffer vorher angekündigt. Diese kam jetzt erst über den Mietvertrag von der Hausverwaltung. Ich gehe jedenfalls erst einmal ins Gespräch mit der Hausverwaltung, wollte vorher jedoch die Formulierung verstehen, welche ich so im Netz noch nirgends finden konnte.

    Wenn Du eine solche spezielle Frage mit solchen bestimmten Werten stellst (sinngemäß: Wucher = 20% über Vergleichsmiete), dann hast Du doch schon darüber nachgelesen. ;)

    Wo hast Du gelesen und was daran war unverständlich?


    Danke für deine Antwort. Ich habe mich natürlich eingelesen, bevor ich eine Frage stelle (u.a. natürlich hier). Ich bin leider mit der Unwägbarkeiten bei der Geltendmachung davon nicht vertraut und wollte prinzipiell erst einmal meinen Eindruck als Laie bestätigen. Der Unterschied kommt einen bei einer Neuvermietung einfach zu krass vor, als dass ich der erste mit einer solchen Idee wäre. Die Erhöhung von bald 3€ und somit 50% ist einfach mal viel zu viel... am Ende habe ich auch bei der Vergleichsmietermittlung gepatzt.

    Wirklich vor mich darauf einzuklagen hätte ich jedenfalls nicht, weil ein Rechtsstreit in keinem Verhältnis mit dem möglichen Gewinn stünde. Neumietverträge sind in dieser Gegend und Einschätzung jedenfalls meistens zwischen 8-10€/m². Der Mietspiegel der Stadt scheint mir hier einfach zu alt zu sein (anhand der Wohnlagenkarte konnte ich eine mittlere Wohnlage identifizieren, wobei die Wohnungsausstattung ebenfalls im mittleren Bereich war)


    Meine wirkliche Frage betrifft die jedoch die "Verlängerung" der Staffelmiete. Ist damit prinzipiell eine gewöhnliche Mieterhöhung mit allen bekannten Bedingungen eines normalen Mietvertrags nach Ende einer Staffelmiete gemeint oder hat ein Vermieter mit dem markierten Satz eine Hintertür geschaffen?

    Danke falls du hier eine kurze Einschätzung deinerseits hast!

    Hallo,

    ich schließe gerade einen neuen Mietvertrag ab und er hat meines Erachtens eine Staffelmietklausel, die mich ziemlich irritiert:

    Ist es rechtens, sich per Klausel zukünftige Erhöhungen zu sichern? Kann der Vermieter anschließend kündigen, wenn ich mit Erhöhungen ala 5% anschließend nicht einverstanden bin?

    Was ist, wenn der qm Preis von 01.06.2014 mit 9€ bereits mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt?
    (laut Mietspiegel mit normaler Wohnlage beträgt dieser 5,28€ + ein paar Zuschläge (ich gehe mal von 6€ aus))? Wäre dann ein Ansatz Punkt bzgl. Wucher gegeben?

    Vielen Dank für ein paar Hinweise zum Vertrag!

    Viele Grüße
    Peter