Beiträge von Zukunft98

    Wir sind im Moment uneinig betreffs der Renovierung bei Auszug aus der Wohnung. Vor zwei Jahren wurde die Wohnung an einen privaten Eigentümer verkauft - der Mietvertrag wurde übernommen. Hier mal der genaue Text aus dem Mietvertrag:

    (2) die vom Mieter gemäß § 3 des Vertrages übernommen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen
    das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den dreiseitigen Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre.
    Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
    In Küche, Bädern und Duschen alle drei Jahre
    in Wohn-u. Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle fünf Jahre
    in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre
    die Innenanstriche der Fenster, die Anstriche der Türen sowie
    Heizkörper, Heizrohre und Einbaumöbel alle vier Jahre.
    Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen. Er ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.

    (3) Läßt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung des nach Abs. 2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist das Wohnungsunternehmen auf Antrag des Mieters verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen.

    Wie schon geschrieben,wurde die Wohnung an einen privat Eigentümer verkauft. In diesem Zusammenhang wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt, welches wir unterschreiben mussten. Dort ist dann vermerkt:
    Der Mieter/Vermieter (es ist keines von beiden angekreuzt) verpflichtet sich, folgende Arbeiten bis spätestens ………. auszuführen: (handschriftlich eingetragen) Schönheitsreparaturen siehe Mietvertrag (dieses ist der alte vom vorhergehenden Vermieter) + neu streichen bei Auszug.

    Jetzt sind wir am überlegen, malern ja oder nein. Eigentlich müßte die Klausel unwirksam sein, da festgesetzte Fristen. Aber jetzt kommt ja der Zusatz +neu streichen bei Auszug hinzu.
    Für Hilfe herzlichen Dank.

    Wir hatten heute unsere Betriebskostenabrechnung für 2013 im Briefkasten und waren dann schon ein wenig erstaunt. Unter Sonstiges wurden uns 183,26 € für die Rohrverstopfung der Dusche in Rechnung gestellt - dies war im Juli 2013. Wir waren eigentlich der Meinung, dass diese Kosten zu Lasten des Vermieters gehen (Firma wurde nach Meldung durch den Vermieter beauftragt). Seit vielen Jahren wohnen wir in einer großen Wohnanlage(20 Jahre alt), in welcher es sehr häuftig zu Rohrproblemen kommt (das Reinigungsfahrzeug ist mindestens 2x im Monat hier in der Anlage) Auch haben wir sehr, sehr kalkhaltiges Wasser. Wir benutzen für die Dusche ein Sieb welches die Haare u.a. auffängt . Durch das stark kalkhaltige Wasser v e r m u t e n wir das eine Verkalkung vorlag. Die beliegende Rechnungskopie ist sehr, sehr schlecht lesbar. Als Ursache steht "Verstopfung Badwanne/Dusche (Seitenleitung). Bitte um Tipps, wie wir uns jetzt am besten Verhalten, da wir uns eigentlich keines Verschulden bewußt sind. Desweiteren haben wir jetzt nochmal den Mietvertrag + Anlagen durchgeschaut und dort steht überhaupt nichts davon, das ein bestimmter Betrag für irgendwelche Reparaturen zu übernehmen ist. Es ist nur der Standartsatz "Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflichten verursacht werden, insbesondere wenn technische Anlagen und sonstige Einrichtungen unsachgemäß behandelt werden." Wir sind am überlegen gegen diese Nebenkostenabrechnung -Position Sonstiges Rohrverstopfung - Einspruch einzulegen - aber haben wir Aussicht auf Erfolg? Für Hilfe danken wir herzlich.

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