Ich schreibe ihr die Kündigung sehr gern. Die Beendigung des Mietverhältnis ist im beiderseitigen Interesse. Ich habe nur die Befürchtung, dass das Amt dann aus irgend welchen Gründen gegen mich vor geht.
Hallo,
jaja, das deutsche Beamtentum. Auch wenn auf den Ämtern keine Anwälte sitzen, benehmen sich viele so, als hätte sie Mietrecht studiert. Du hast mit dem Untermieter ein Mietverhältnis, so oder so.
Ein befristetes, wenn man das Ende des Hauptmietvertrages als Grund anerkennt. Wenn das befristete Mietverhältnis nicht gültig ist, hast du ein unbefristetes. Das kannst du "normal" kündigen. D.h. mit gesetzlicher Frist (+3 Monate) auch ohne Gründe. Also frühestens zum 31.08. und dann zu jedem darauffolgenden Monat.
Unmöbliertes Zimmer - Kündigung des Untermietvertrags durch den Hauptmieter
Der Hauptmieter muss, wenn er selbst in der Wohnung wohnt, für eine Kündigung kein berechtigtes Interesse angeben.
Unmöblierte Zimmer - Kündigungsfristen für den Hauptmieter / Wohnungsgeber
Wenn der Hauptmieter (Wohnungsgeber) den Untermietvertrag über unmöblierte Zimmer kündigen will, gelten folgende Kündigungsfristen:
- Kündigungsfrist von sechs Monaten in den ersten fünf Jahren der Untermietzeit (die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten verlängert sich um zusätzlich weitere 3 Monate)
- Nach einer Untermietzeit von fünf Jahren gilt für die Kündigung durch den Hauptmieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten und
- nach einer Untermietzeit von acht Jahren eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten.
Gruß
H H