Beiträge von andiausnrw

    Danke dir für die Antwort.

    Sperrmüll, das ist hier eine recht große Siedlung, ggf. ist deshalb der Sperrmüll so hoch, obwohl das immer noch heftig wäre. Das mit den Hecken kläre ich auch.

    Noch mal zurück zum Gehölz, bedeutet das dies nun also rechtens ist oder nicht?

    Edit: Zum Thema Rechnung vorzeigen lassen, muss der Vermieter mir dir vorzeigen? Und falls ja, muss dort dann explizit auch Heckschnitt oder Sperrmüll-Entsorgung drauf stehen?

    gruß

    Hallo zusammen, ich habe wohl wie einige andere auch meine neue Betriebskostenabrechnung erhalten. Dort ist mir folgendes aufgefallen,

    1. "Sperrmüll", darf das abgerechnet werden? Immerhin kann hier bei uns jeder einmal im Jahr seinen Sperrmüll kostenlos abholen lassen. Und selbst wenn mal irgendwelche Leute sich aus dem Staub machen, wieso muss ich dann dafür aufkommen? Ich finde jetzt auch über 3000€ für Sperrmüll schon echt heftig.

    2. Dann gibt es ja noch den Punkt Gartenpflege, darunter befinden sich auch der Unterpunkt "Heckenschnitt", bei uns gab es früher mal Hecken an den Hauseingangstüren. Diese sind aber schon um die 5 Jahre nicht mehr vorhanden. Das wurde sogar letztes Jahr auch abgerechnet, hab ich echt nicht drauf geachtet. Ich vermute mal das dies dann nicht abgerechnet werden darf?

    3. Unter Gartenpflege gibt es einen weiteren Unterpunkt der sich "Gehölzfläche" schimpft, was genau kann man sich darunter vorstellen? Mit knapp 6000€ auch nicht zu verachten :)

    gruß andi

    Alles gut ;) Ob es letzt endlich so ist oder auch nicht, nicht wirklich so wichtig. war halt interessant. Na klar passt mir diese eine antwort am besten, ich glaub man wählt immer die antwort die einem am besten liegt. Vielleicht sollte mal eine Vorschrift her die das ganze eindeutig deklariert, sprich der Formular-Mietvertrag heißt auch so, eben so wieder Individual Mietvertrag. Dieses schwammige ist ja nicht so dolle.

    gruß andi

    Okay, dann bedanke ich mich recht herzlich für die doch ordentliche teilnahme.

    Ja, auch bei mir ist es eine große Gesellschaft, mit mehreren Hundert Wohnungen. Hätte mich schon mehr als verwundert wenn dies dann alles Individual Verträge wären.

    Gruß andi

    Okay, dann bedanke ich mich recht herzlich für die doch ordentliche teilnahme.

    Ja, auch bei mir ist es eine große Gesellschaft, mit mehreren Hundert Wohnungen. Hätte mich schon mehr als verwundert wenn dies dann alles Individual Verträge wären.

    Gruß andi

    Schwere Sache also ;) Ich hab das mal hier rausgesucht.

    Formularmietvertrag
    Bei den meisten im Bereich der Wohnraummietverträge verwendete Mietverträge sind heute sogenannte Formularmietverträge. Um einen Formularmietvertrag handelt es sich grundsätzlich immer dann, wenn der Inhalt des Vertrags nicht individuell zwischen den Parteien ausgehandelt sondern einseitig, in der Regel vom Vermieter, gestellt wird. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass der Vertragsinhalt auch den gesetzlichen Regelungen über den Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 ff. BGB genügen muss (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).

    In der Praxis sind also an den Inhalt eines Formularmietvertrags oftmals strengere Anforderungen zu stellen. Begründet wird dies damit, dass die schwächere Vertragspartei – der Mieter – in der Regel kaum eine Möglichkeit hat, den Vertragsinhalt zu beeinflussen.

    Neben dem Formularmietvertrag getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter gehen Regelungen, die in einem Formularmietvertrag enthalten sind, vor. In den Formularvertrag handschriftlich eingefügte Daten stellen jedoch keine individuelle Vereinbarung dar, sondern sind Bestandteil des Formularmietvertrags.

    Um eine Individualvereinbarung handelt es sich, wenn die einzelnen Inhalte des Mietvertrags nicht einseitig gestellt, sondern von den Vertragsparteien individuell ausgehandelt werden (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB).

    gruß


    Also danach hört es für mich eher nach einen Formulamietvertrag an, ausgehandelt wurde und konnte auch nichts, es war alles vom Vermieter so vorgegeben.

    Also gut, demnach habe ich eine Individual-Mietvertrag und die Klausel mit dem Kündigungsverzicht ist gültig? Staffelmiete gibt es hier nicht,dürfte aber auch in dem Fall egal sein?

    Aber dennoch ist das hier für mich eher ein Formularmietvertrag, dies hier ist eine recht große Siedlung, hier erhält jeder Mieter den gleichen Mietvertrag.Mal von Wohnungs,datum usw. abgesehen. Und falls dies hier ein Formularmietvertrag ist, dann zählt dieser Kündigungsverzicht nicht mehr weil der Vermieter nicht mit dargestellt wird oder?

    Ich lese deine Postings schon, ich finde dass das alles nur schwer verständlich ist, also das Mietrecht.

    Gruß Andi

    "Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) werden damit die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht missachtet, es werde lediglich freiwillig auf das Kündigungsrecht verzichtet (Az: VIII ZR 81/03). Ein solcher Verzicht ist laut BGH auch mit vorgedruckten Erklärungen im Mietvertrag zulässig – sofern der Kündigungsverzicht für beide Seiten gilt, also auch für den Vermieter (Az: VIII ZR 294/03 sowie Az: VIII ZR 379/03)."

    so wie sich das liest wäre mein Vertrag, oder zumindest der Kündigungsteil unwirksam. Zumindest liest sich mein Vertrag so als würde nur ich auf das Recht der Kündigung bis zu dem eingetragenen Datum Verzichten. Von meinem Vermieter steht dort aber mal gar nichts.

    Gruß andi.

    Hallo,danke für die antworten. Ja,das stand auch schon bei meiner Unterschrift alles so drin ;)

    Wie gesagt, bei mir wäre dieses Jahr eh schon rum. Mir geht es nur um das Prinzip. Es steht dort zwar nicht direkt " 1 Jahr", ab das Datum ist halt so gewählt das man auf 1 Jahr kommt bevor man selbst kündigen könnte.

    Es leuchtet mir ja auch weshalb sowas in einem Mietvertrag steht, dann sollte aber in Falle der gleichberechtigung dies auch für den Vermieter gelten, halt mit ausnahme der fristlosen.

    Da gefällt der Beitrag von Kolinum, ich glaube der zielt doch auf diese art von gleichberechtigung oder nicht? Kann auch sein das ich das noch nicht ganz verstehe was dort steht.

    Gruß andi

    img001.jpg

    Hallo zusammen, ich hab da doch mal eine frage zum Kündigungsrecht. In meinem Vertrag habe ich ein Kündigungsverzicht über 1 Jahr. An sich kein Problem,bin ja schon über das Jahr hinweg. Es geht also eher um das Prinzip.

    Nun steht dort,das ich erst nach einem Jahr kündigen darf, was mich wurmt. Dort steht nur was von mir. Müsste das gleiche nicht auch dann für den Vermieter gelten, von einer fristlosen Kündigung abgesehen!?

    Unter Punkt 2 steht nur was von mir und das ich ein jahr lang nicht kündige. Vom Vermieter garnichts wie ihr sehen könnt. Unter Punkt 3, steht das der Vermieter eine ordentliche Kündigung nach den Gesetzlichen Bestimmungen durchführen kann.

    Muss nicht für beide seiten das gleiche gelten? Und wäre deshalb dieser Teil ungültig, also das mit dem Jahr verzicht?

    Weiterhin stört mich das datum wann dieses Jahr eigntlich abgelaufen wäre. Hier im Vertrag steht zum 28.02.2014. Dies entspricht meinen Mietbeginn zum 01.03.2013! Allerdings habe ich irgendwo gelesen das nicht der mietbeginn für sowas zählt sondern das datum des vertrag abschlusses, damit hätte das jahr kündigungsverzicht irgendwann am 15.02.2014 ablaufen müssen. oder ist das richtig so?


    was sagt ihr dazu, ist das so alles rechtens?

    gruß andi

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