plonk!
Zumindest das einfache anlehnen ist schon Usus, natürlich nicht wenn man mit 180kg dagegen rennt.
plonk!
Zumindest das einfache anlehnen ist schon Usus, natürlich nicht wenn man mit 180kg dagegen rennt.
wo
ich wusste dass du drauf reinfällst! haha echt jetzt :p
kommt drauf an wie die Nachbarn heizen. Als Single zahlst Du oft bei pauschalen Schlüsseln etwa das doppelte (zb. 60 qm 1 P vs 60 qm 3P.==> gleicher Betrag) usw.
Das haben wir versucht! No Way. Sie wollen es nicht im Guten! ....ist.
wenn man als VM in Fninznöten steckt und nicht mehr will bzw. verkaufen, ist ein Zielkonflikt unausweichlich
könnte sein, es lag ein Vorbeschädigung vor...?
Hallo,
ich habe eine Haus gemietet. In dem Haus ist eine Gasheizung BJ. 1994. Vor ca. 2 Jahren hatte die Heizung einen Defekt. ... Die Abrechnungen von 2014 und 2015 habe ich noch nicht. Bei denen und der von 2013 habe ich ein Guthaben. Bei der von 2012 nicht, aber die war fehlerhaft, weil mir Kosten zuviel berechnet wurden. Mit der aus 2014 hab ich aber ein Guthaben.
... Danke für Hinweise. Gruß teamlead
Frist Abrechnung 2014: 31.12.2015
Frist Abrechnung 2015: 31.12.2016
bei Jahresabrechnung
$556 BGB
Naja, aber unsachgemäß ist auch ....
das wird Dir tendenziell neimand hier sagen können.
So wie es sich in #1 - 2.Abschnitt liest, würde ich es so einschätzen, dass es eine unsachgemässe Benutzung war. Auch wenn es so sein sollte, dass es viele Leute gibt, die sich an türen anlehnen
Aus meiner Sicht kannste nur versuchen es "schlau" zu verkaufen zB. versehentlich fest gedrückt oÄ.
Hallo,
.... Ich sehe da bei mir ehrlich gesagt keine Schuld, denn eigentlich sollte man doch davon ausgehen können, dass eine Tür einen sich anlehnenden 80kg-Menschen aushält. Wie sieht es rechtlich aus? ... Liebe Grüße Knarz
kommt drauf an. Streng genommen dient die Tür ja nicht als "Anlehne"
rückwärts an die eingeklinkte Tür gelehnt? Vertikal oder horizontal?
jaoa.... vmtl biste bei den eltern mit drin.
schon denkbar, dass es nur Materialermüdung war.
kommt, drauf an.
wie ordnest du die wohnung im Verhältnis zur Miete/Mietspiegel ein?
Beweisbar durch 6 anwesende Zeugen. Sollte doch reichen oder?
in solchen Situationen mauss man immer überlegen, was das beste ist
eine Bedrohung wäre aus dem Satz aber sicherlich ableitbar.
Hallo,
um etwaige Kündigungsgründe ging es mir hier nicht. Ich wollte lediglich wissen ob ich die Vermieter nach dem Satz: "... und wenn ich Euch eigenhändig rausprügel..." Überhaupt noch ein Besichtigungsrecht einräumen muss.....
Vor Gericht....... falls beweisbar wäre das zumindest eine Nötigung.
Ich würde keine Besichtigung mehr erlauben.
kommt drauf an!
hehe
der Faden ist fast drei Jahre alt :p
na dass ihr die Nachtspeicherheizung den Nerv raubt, was sonst
Lass mich raten: Du weist es besser? Gruß Mölich
also ich denke, Du bist an sich Ok, musst nur noch ein weinig vom Leben lernen
ja wenn du meinst.............................
bereits geschehen - #4
Gruß Mölich
allerdings mit dein 2. Post nicht ohne reichlich den Vermieter Oberlehrer zu geben... Kolindumm lässt grüssen
Doch, hat sie #1
Gruß FrohMölich
Frau Frohmilch,
helfen sie doch Frau Heidi statt immer nur den schlauen zu geben :p
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