guckt man hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/en…abe_076534.html
"Grundsätzlich können sich Mieter und Vermieter jederzeit auf eine Vertragsauflösung einigen. Dazu ist keine Schriftform oder sonst ausdrückliche Vereinbarung notwendig. Auch schlüssiges Verhalten, so wie hier Wohnungsabnahme und Schlüsselrücknahme, kann unter bestimmten Umständen für die Annahme eines Mietauflösungsvertrags genügen."
Bitte Aj1900, konzentriere dich auf diesen Fall. Es ist der tatsächliche Willen aller Parteien entscheidend. Wenn bei der Übergabe der Wohnung vom alten Mieter auf den Vermieter mit der gleichzeitigen Übergabe der Wohnung vom Vermieter auf den neuen Interessenten gewollt ist, dass der alte Mieter nicht länger die Wohnung nutzen und besitzen darf, und nun dem neuen Interessenten das Besitzrecht an der Wohnung eingeräumt wird, dann ist der alte Mieter einfach nicht mehr länger zur Mietzahlung verpflichtet. Es ist so.
Sollte der Fall tatsächlich aber anders abgelaufen sein, als von mir hier gelesen und verstanden, dann kann meine Meinung selbstverständlich falsch sein. Da möchte ich mich nicht freizeichnen.