Beiträge von Golum
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Hat keiner einen Tipp?
Die Heizung fällt trotz Reparatur regelmäßig aus.
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Unsere Heizung ist defekt und der Notdienst hat die Heizung herunter gefahren.
Habe mir leihweise jetzt Heizlüfter besorgt.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
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Es wäre wirklich lieb wenn sich das mal einer durchschauen kann um mich auf den grünen Zweig zu bringen.
Du kannst ja schon einmal prüfen ob die Nummern von deinen Heizkostenverteilern die richtigen sind und die Verbrauchseinheiten addieren.
Was ist ein Wiederkehrender Beitrag und was für arbeiten macht der Hausmeister?
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Wenn mit den Mietern vereinbart wurde, dass diese den Winterdienst übernehmen um Kosten zu sparen, dann haben diese auch das Recht, dieser Pflicht nachzukommen.
Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Winterwartung durch die Mieter erfolgt.
Eine andere Situation ist es erst wieder, wenn dies nicht erledigt wird.
Ich bin meiner Winterwartung immer nachgekommen allerdings die andere Mietpartei nicht.
Habe einmal die Zustimmungserklärung anonym hochgeladen.
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Hat keiner einen Tipp bzw. fehlen noch Angaben die ich nachreichen sollte?
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Mein Vermieter möchte nach 20 Jahren, dass ich eine eine schriftliche Zustimmung erteile, dass er einen Winterdienst beauftragt und als Umlage die kosten über die Nebenkosten abzurechnen.
Ist das zulässig bzw. bin ich dazu verpflichtet?
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Ich habe mit dem Netzbetreiber und dem Stromlieferanten gesprochen.
Auf dem Aufkleber links ist der Zählerstand beim Ausbau des alten Stromzählers.
Ich finde ist ein wenig ungünstig vermerkt da man die Zahl nicht zuordnen konnte.
Der Stromlieferant ist der Meinung, dass die Stromverbräuche möglich sein könnten allerdings ohne weitere Prüfung.
Finde es nur teuer, dass ich monatlich 21 € für Hausflurbeleuchtung und den Betrieb der Gas Zentralheizung in einen 2 Personen Haushalt bezahlen muss.
Wird vermutlich so sein.
Vielleicht wurde etwas in eine Steckdose des Allgemeinstroms eingesteckt, was nicht über dieses laufen dürfte.
Kann ich mir nicht vorstellen, wäre mir vermutlich auch aufgefallen, da ich viel von zu Hause arbeite und Steckdosen eigentlich nur im Keller sind.
In §387-390 BGB.
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Wenn man als Mieter etwas für falsch hält, muss man das sachlich erklären.
Habe ich doch gemacht, habe schriftlich um überprüfung der Nebenkostenvorauszahlung und der Stromverbräuche hingewiesen.
Aber da die Strompreise tatsächlich gestiegen sind, halte ich den Betrag für plausibel.
Finde nur das bei Hausflurbeleuchtung und den Betrieb der Gas Zentralheizung und einen 2 Personen Haushalt sehr hoch ist.
Ich weiß jedenfalls nicht, was dies bedeuten soll.
Es wird vermutlich einen Zusammenhang geben, da es auch im Zähler auf den Display steht.
Ich versuche einmal den Netztbetreiber zu erreichen.
Somit sind die 568 kWh als Verbrauch auf dem neuen Zähler plausibel.
Denke ich auch.
Der Verbrauch des alten Zählers bis zum Wechsel kommt hinzu.
Das ist richtig.
Würde man die Rechnung einsehen, sind dort sicherlich beide Zähler aufgeführt mit ihren jeweiligen Werten.
Werde ich nochmal versuchen.
Sollte er es nicht auszahlen, verrechnet man das nach vorheriger Ankündigung mit der laufenden Miete. So ist das nach dem Gesetz vorgesehene Vorgehen.
Wo kann ich das nachlesen?
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Rechts auf dem Aufkleber steht die Zählernummer des ausgebauten Zählers.
Da haste recht, habe ich überprüft.
Davon abgesehen kann man sich die Rechnungen vom Vermieter zeigen lassen, und dann kann man die Beträge vergleichen.
Ich bekomme nicht einmal eine Antwort auf meine Anfrage, da bekomme ich auch vermutlich keinen Termin für die Belegeinsicht.
Was ich noch nicht verstanden habe, warum links auf dem Aufkleber unter 1.8.0 18.743kWh steht und auf dem Display unter 1.8.0 auf der digitalen Anzeige nur 568kWh?
Die 1.8.0 auf dem Display 1.8.0 (Links) kann man schlecht sehen, kann aber gerne ein neues Bild machen.
den korrekten Betrag abziehen von den Gesamtkosten, und dann ergibt sich ja der korrekte Betrag zur Nachzahlung
Ich habe keine Nachzahlung daher kann ich auch nichts abziehen.
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Die 18743 ist offenbar der Stand des alten Zählers zum Zeitpunkt des Ausbaus.
Das ist nicht richtig, der Zählersstand des ausgebauten Zählers steht rechts auf dem Aufkleber und der Zählerstand des neuen Zählers steht links auf dem Aufkleber.
Der neue Zähler kann nicht des Stand des alten anzeigen, das ist nie.
Das ist richtig habe ich aber auch nicht geschrieben.
Man berechnet selber, welche Nachzahlung sich ergibt, wenn die korrekte Vorauszahlung abgezogen wird und überweist diesen Betrag.
Ich habe aber 600 € mehr an Nebenkostenvorauszahlungen geleistet, diese wurden aber nicht berücksichhtigt bei der Nebenkostenabrechnung.
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Habe meine Nebenkostenabrechnung für 2023 Anfang September 2024 erhalten.
Es wurden aber zu wenig Vorauszahlungen berücksichtigt und bei dem neu installierten Stromzähler liegt vermutlich ein Übermittlungsfehler vor.
Habe keinen direkten Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt aber schriftlich darauf hingewiesen.
Der Eingang dieses Schreibens wurden mir schriftlich bestätigt.
Mir ist schon bewusst, dass die Stromkosten gestiegen sind aber mir ist aufgefallen, dass wir 2022 für Allgemeinstrom( Hausflurbeleuchtung und den Betrieb der Gas Zentralheizung) 295 € bezahlt haben und 2023 haben wir 496 € bezahlt.
Das Haus ist eine kleine Einheit und wird von 2 Personen bewohnt.
Bei dem Stromzähler ist mir aufgefallen, der Aufkleber zeigt den Zählerstand vom Ausbau des alten Stromzählers und den Zählerstand beim Einbau des neuen Zählers.
Wie ist es möglich das unter 1.8.0 auf dem Aufkleber 18.743kWh steht aber auf der digitalen Anzeige nur 568kWh?
Die Hausverwaltung hat sich bis heute nicht gemeldet.
Was kann ich machen, dass ich meine nicht berücksichtigten Nebenkostenvorauszahlungen zurück erhalte und die Stromverbräuche geprüft werden?
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Beim neuen Quadratmeterpreise geht man von der Spannenmitte im Mietspiegelrechner aus.
Da bin ich noch drunter.
Es ist wie ich bereits geschrieben habe, bei der Berechnung des neuen Quadratmeterpreis wurde der alte Quadratmeterpreis genommen und darauf 15 % aufgeschlagen.
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Denn der Vermieter muss darin eine Begründung liefern. Das könnte beispielsweise mit einem Mietspiegel der Stadt sein.
Die Begründung wird angegeben, dass ich seit fast 4 Jahren eine unveränderte Miete zahle und der Mietzins nicht der ortsüblichen Miete entspricht ein Mietspiegel von 2024 ist beigefügt.
Also nimmt man sich diesen Mietspiegel und schaut, ob der Vermieter das Objekt und die Merkmale richtig eingestuft hat und ob er so auf die richtige Spanne des Preises gekommen ist.
Ich bleibe noch unter der Preisspanne des Mietspiegels und die Wohnung ist auch richtig eingestuft.
Bei der Berechnung des neuen Quadratmeterpreis wurde der alte Quadratmeterpreis genommen und darauf 15 % aufgeschlagen.
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Man sollte aber auch die Höhe der neuen Miete prüfen.
Wie kann ich das prüfen, ich habe bereits die Kappungsgrenze von 15 % berücksichtigt und die Frist von dem letzten Mieterhöhungsverlangen von 3 Jahren wurde auch eingehalten.
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Habe heute ein Mieterhöhungsverlangen erhalten allerdings nicht mit der Post sondern mit einem Boten.
In dem Schreiben steht „Die neue Miete gilt ab Beginn des 3. Monats nach Zugang dieses Schreibens, also ab dem 01.01.2025“.
Ist das so Korrekt oder müsste es lauten die neue Miete ist ab 01.02.2025 fällig?
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Gibt es ein Protokoll bei Auszug aus der Wohnung?
Kannst du die Bilder einmal drehen?
Bin mir nicht sicher ob man hier einen Abzug Neu für alt vornehmen kann?
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jetzt kostet allerdings alles über 200€
Was beinhaltet dieser Geldbetrag, liegt Dir eine Rechnung vor?
Steht in deinem alten Mietvertrag etwas über eine "Kleinst Reparatur" Regelung ?
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Entsorge deinen Abfall Privat.
Je nach Kommune bist Du nicht verpflichtet die Abfallentsorgung nach Grundbesitzabgabenbescheid zu zahlen, es sei denn im Mietvertrag ist es geregelt.
Bei uns ist es möglich, Abfallsäcke bei der Kommune zu erwerben und seinen Abfall zu entsorgen.
Die Abfallsäcke werden am gleichen Tag vom Entsorger Unternehmen mitgenommen wie auch die normalen Abfallbehälter geleert werden.
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