Zeugen wären möglch. Also Nachbarn, die das sicherlich auch mitbekommen.
Ist nur ein kleines Häuschen und nichts drum herum.
Ich wohne dort mit meiner Nachbarin alleine.
Zeugen wären möglch. Also Nachbarn, die das sicherlich auch mitbekommen.
Ist nur ein kleines Häuschen und nichts drum herum.
Ich wohne dort mit meiner Nachbarin alleine.
Hast du schon mit dem Vermieter darüber gesprochen?
Der Vermieter reagiert nur bei Vorlage von Beweisen.
Bitte ihn doch mal, zu typischen Zeiten, wenn die Nachbarin zurück kommt, im Haus anwesend zu sein.
Das ist meist abends nach 18.00Uhr.
Natürlich ist das nicht erlaubt. Das darf nicht einmal ein Vermieter.
Welche Beweisaufnahme ausgenommen Protokoll wäre dann möglich?
Empfehlung, mit den Nachbarn das Gespräch suchen.
Das ist leider nicht möglich.
Was möchtest Du damit konkret beweisen
Das es die Geräusch Belästigung tatsächlich gibt, sonst glaubt mir der Vermieter nicht.
wie willst Du beweisen, dass es sich tatsächlich um Tonaufnahmen aus deinem Treppenhaus handelt
Indem ich die Eingangstür (ohne Personen) mit Aufnehme bei den Tonaufnahmen.
Ich habe fast tagtäglich laute schrei Geräusche im Hausflur wenn meine Nachbarin nach Hause kommt.
Die Geräusche dringen bis in meine Wohnung was mich stark stört.
Sind heimliche Tonaufnahmen (Keine Bildaufnahmen) auf dem Hausflur mit dem Smartphone erlaubt oder begehe ich eine Datenschutzverletzung ect.?
Und wie wird jetzt abgerechnet?
Der Hausmeister hat mir den Schlüssel endlich wiedergegeben.
Hat er einen Nachschlüssel gemacht?
Es kommt auf den Grund an
Vermutlich Brandschutz bzw. Brandgefahr.
Nach meinem Kenntnisstand, gibt es keine Regelung, dass der Mieter einen Abstand einhalten muss wenn er Möbel an einer Wand aufstellt.
du musst schlicht und einfach die Gesamtkosten der Heizanlage anschauen, also Gas Verbrauch, Wartung, Schornsteinfeger usw.
Das habe ich schon verstanden.
Wenn nun die Gesamtkosten durch das teurere Gas beispielsweise 8000€ sind, dann sind 30% davon 2400€, also mehr als vorher.
Wenn ich das Beispiel heranziehe, dass die Verbrennungskosten um das fünffache gestiegen sind,
warum muss ich dann auch den fünffachen Preisanstieg z.B. für die Wartung und Schornsteinfeger, Heizkostenverteiler ect. bezahlen?
Da hat sich doch nichts bzw. nur eine geringe Preisanpassung (z.B. Stundenlohn bei Arbeitszeit) geändert.
Ein Heizkostenverteiler, der momentan 2 € an Miete im Jahr kostet, würde dann mit 10 € zu Buche schlagen.
Wenn also die Gesamtkosten höher werden, werden die 30% Grundkosten auch zwangsläufig höher.
Ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.
Das die Verbrennungskosten steigen ist ja geklärt aber an den Grundkosten ändert sich irgendwie nichts.
Eventuell kommt da eine änderung der Berechnungsgrundlage?
Das die Verbrauchskosten/Verbrennungskosten aufgrund der wirtschaftlichen Situation steigen ist ja nichts neues und unstrittig.
Aber wie sieht es mit den Grundkosten aus, werden die auch steigen proportional zu den Verbrauchskosten- Verbrennungskosten?
Wie kann man in diesem Fall die Heizkosten richtig berechnen?
Vermutlich nur mit Heizkostenverteiler.
Hast Du so kleine Geräte an deinen Heizkörpern montiert bzw. was ist im Vertrag geregelt über die Heizkosten?
Das ist vermutlich nur Staub und lässt darauf schließen, dass die Vormieterin unregelmäßig geheizt hat.
Heizung anmachen und das meiste an Staub müsste verbrennen ohne Feuer.
Vorsicht stinkt ein wenig.
Am besten kurz lüften.
Wie lange darf ich noch in der Wohnung wohnen bleiben?
Ich glaube ein Mietverhältnis (Wohnung) kann auch vererbt werden wenn die verstorbene Person allein in der Wohnung gelebt hat.
Mitbewohner können in das Mietverhältnis eintreten.
Die Frage ist nun also: Bin ich verpflichtet, diese Summe zu zahlen?
Die Frage würde sich mich erst einmal stellen, wieviel das tatsächlich kosten würde und ob die Sonderleerung durch einen Beleg nachgewiesen werden kann oder ob der genannte Geldbetrag nur eine Willkürlichkeit des Vermieters ist.
Dann ist mir noch aufgefallen, dass der Vermieter die Wasseruhren und Wärmemengenzähler immer mietet, also nicht fest kauft. Wäre es nicht für alle billiger, wenn der Vermieter die Messgeräte beim Heizungsbauer kaufen würde.
Bei Kauf sind die Zähler aber nicht umlagefähig auf die Nebenkostenabrechnungen.
Hat der Mieter dann das Recht auf eine Mietminderung?
Ich vermute nicht, da die Gas Beschaffung wegen Krieg eingestellt bzw. nur geringfügig möglich ist.
Man spricht auch von höhere Gewalt bzw. ein Ereignis was nicht vorhersehbar war.
Dafür kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden da er das nicht zu verantworten hat.
Das scheint mir nicht richtig zu sein. Darf die Vermieterin dies so kurzfristig?
Bin mir nicht sicher, aber der Verbraucherpreisindex wird jedes Jahr neu ermittelt und ist dann auch fällig.