Dort steht nichts von Zurückbehalt, sondern nur, dass wenn man selber den korrekten Betrag ausgerechnet hat, und sich dann ein Guthaben ergibt, kann man dieses von der Mietzahlung abziehen nach vorheriger Ankündigung.
Ich habe aber einen komischen Beigeschmack die Miete zu kürzen, da diese Mietvertraglich vereinbart ist.
Nur die Nachzahlung kann man dann zurück behalten.
Ich habe keine Nachzahlung.
Meine Nebenkostenvorauszahlungen wurden nicht vollständig bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.
Man kann zum Beispiel zum Vermieter hin gehen und die Einsicht direkt persönlich verlangen.
Das geht nicht, ich komme nur mit Termin auf das Betriebsgelände von dem Vermieter.
Wie schon gesagt, selber den korrekten Betrag mit der tatsächlichen Vorauszahlung berechnen.
Habe ich gemacht sonst wüste ich gar nicht das bei der Nebenkostenabrechnung die vollständigen Nebenkostenvorauszahlungen nicht berücksichtigt wurden.
Da ich hier lange nichts gehört habe und nicht weiter gewuste habe ich bereits schriftlich anekündigt ab April die Nebenkostenvorauszahlungen zurück zu halten, bis die Nebenkostenabrechnung abgeschlossen ist.
Habe auch gelesen, dass der Vermieter 30 Tage nach zugestellter Nebenkostenabrechnung eine Überzahlung an den Mieter zu überweisen hat.