Leider sind diese Schatten immer noch an den gleichen Stellen zu finden.
Vermutlich habt Ihr nicht nass in nass gerollt, das kann zu Schattenbildung führen?
Leider sind diese Schatten immer noch an den gleichen Stellen zu finden.
Vermutlich habt Ihr nicht nass in nass gerollt, das kann zu Schattenbildung führen?
Die Miete unserer Wohnung wird jedes Jahr erhöht wegen Modernisierung.
Es gab aber keine Modernisierungen.
Soviel mir bekannt ist, ist eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierung nur möglich, wenn der betroffene Mieter einen Nutzen von dieser Modernisierung hat.
im Vertrag ist die rede von Grundmiete 230,- und Nebenkosten 119,-
Bei der Miete würde ich keine schlafenden Hunde wecken.
Handelt es sich bei den Nebenkosten um eine Vorauszahlung oder eine Pauschale?
Und was kann ich da machen? Oder bringt mir das etwas in meiner Situation?
Nicht wirklich was.
Entweder die Kündigungsfristen wie bereits erwähnt akzeptieren oder zum Anwalt oder Mieterschutz gehen wie ich wegen der Wartung.
Aber sind die Fristen für den Einspruch Nebenkostenabrechnung 2017 nicht schon vorbei?
Mein Vermieter hat mir in die Nebenkosten Abrechnung 2017 eine Wartung der Gastherme geschrieben die aber meines Wissens nie passiert ist.
Ist bei uns auch passiert mit der Heizungswartung.
Die Rechnung der Wartung ist datiert auf den 31.12. und das Messprotokoll war so manipuliert auf der Rechnung, dass man das Datum nicht lesen konnte.
Aber ich habe das Originalmessprotokoll.
Die Wartung selbst ist im Abrechnungsjahr der Nebenkostenabrechnung umgelegt worden aber durchgeführt wurde diese erst ein Jahr später.
Befüllung der Tonne mit Regenwasser vom Dach über Rinne/Rohr,
Denn was ihm nichts kostet müsste genau das Richtige sein.
Das kostet aber auch, dabei handelt es sich um das Oberflächenwasser was beim Regen in den Boden versickert.:-)dark
1. Von dem Wasserversorger wird eine Gesamtrechnung für sog. Schmutzwasser gestellt. Frage: wie ist das in der Nebenkostenabrechnung umzulegen?
Normalerweise analog zum Frischwasserverbrauch oder es ist anders im Vertrag geregelt.
In dem 2. Fall war im Prinzip gar nichts vereinbart.
Ich habe dem Anwalt lediglich mitgeteilt, dass dieser Einspruch einlegen soll gegen die Nebenkostenabrechnung 2017.
Eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung gibt es für beide Fälle, da auch für beide Fälle eine Selbstbeteiligung fällig wird.
Die Begründung von dem Anwalt für der Forderung nach mehr Geld lautet, das der Arbeitsaufwand höher ist als erwartet.
Ein Mandat muss nicht schriftlich erteilt werden. Sowas kann auch mündlich und ggfs. auch konkludent erteilt werden. Wenn du den Anwalt darum bittest, noch eine zusätzliche Abrechnung zu prüfen kann das als Mandatserteilung gewertet können.
Mein Anwalt hat keine Abrechnungen geprüft sondern hat Einspruch eingelegt gegen die Nebenkostenabrechnung und eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung angefordert.
Wie wird bei dem Vermeindlichen 2. Fall das Mandat denn abgerechnet?
Ein Anwalt kann i.d.R. nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abrechnen. Wenn der Anwalt mehr Geld haben möchte für seine Arbeit muss dies mit Dir schriftlich vereinbart werden, und zwar vor Beginn seiner Arbeit, d.h.mit Mandatserteilung.
Sofern mein Kenntnisstand stimmt deckt sich die Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung auf Abrechnung nach RVG.
Es ist kein separates Honorar mit dem Anwalt vereinbart worden.
Ich habe ausdrücklich vereinbart, bevor der Anwalt anfängt zu arbeiten das die Kostendeckung über die Rechtsschutzversicherung zugestimmt ist.
Mir stellt sich noch die Frage, warum ich für den 2. Fall kein Mandat erteilen musste?
Vielen Dank für das Angebot aber eine Überprüfung der Nebenkostenabrechnungen ist bereits erfolgt und nicht mehr nötig.
Der Vermieter weigert sich Korrekturen der einzelnen Nebenkostenabrechnungen vorzunehmen und daher habe ich den Anwalt eingeschaltet da ich keine andere Möglichkeit gesehen habe.
Ich habe meine Reklamationen Nebenkostenabrechnungen gegenüber meinem Vermieter an einem Anwalt abgegeben.
Meine Rechtschutzversicherung hat Kostendeckung nach RVG bestätigt.
Da es sich einmal um Nebenkostenabrechnungen aus den Jahren 2014 bis 2016 (Fall 1) handelt und später um die Nebenkostenabrechnung 2017 (Fall 2) , hat mein Anwalt auch 2 Fälle gegenüber der Rechtschutzversicherung geltend gemacht.
Ich war im Glauben, nachdem ich den Anwalt beauftragt habe, meine Interessen zu den Nebenkostenabrechnungen aus den Jahren 2014 bis 2016 zu vertreten, dass dieses auch ein Fall wäre und auch für das Jahr 2017 gelte da es um einen widerkehrenden Fall handelt.
Für den Zeitraum 2014 bis 2016 habe ich ein Mandat beim Anwalt unterschrieben und für 2017 nicht.
Nun möchte mein Anwalt vom mir noch zusätzlich Geld haben, da die Zahlungen von der Rechtschutzversicherung aufgrund der aufwendigen Arbeiten zu wenig sind.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Korrektur und Thema weiterführen
Grace
Verstehe so langsam, da werde ich wohl erst einmal mit der Nebenkostenabrechnung 2018 selber wieder tätig werden und den Einspruch einlegen und den Anwalt erst einmal nicht damit beauftragen um das Ergebnis der Nebenkostenabrechnungen aus den letzten Jahren abwarten.
Die Einsprüche gegen die einzelnen Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre wurden fristgerecht abgegeben.
Ja. das ist korrekt so. Denn jede Abrechnung muss gesondert geprüft und bearbeitet werden. Der Anwalt muss auch jeden Vorgang getrennt abrechnen.
Warum wurden dann in Fall 1 drei Jahre Nebenkostenabrechnungen berücksichtigt und in Fall 2 nur ein Jahr?
Darf ich fragen, warum du den Einspruch nicht selbst vornimmst, wo du doch schon weißt, wo der Fehler liegt? Falls der Vermieter nicht drauf reagiert und die Sache korrigiert kann man es immer noch dem Anwalt geben, oder?
Sorry das war mein Fehler, habe ich falsch geschrieben.
Die Einsprüche habe ich selber vorgenommen.
Allerdings reagiert mein Vermieter nicht darauf.
Dann habe ich einen Anwalt eingeschaltet und dieser hat die
Einsprüche schriftlich nur wiederholt gegenüber meinem Vermieter.
Ich habe einem Anwalt ein Mandat (Vollmacht) erteilt, um meine Interessen gegen meinen Vermieter zu vertreten.
Dabei handelt es sich um Einsprüche NK Abrechnungen für die Jahre 2014-2016.
Soweit so gut und meine Rechtschutzversicherungen hat auch Kostendeckungszusage erteilt.
Nun war ich im Glauben, da es sich um die demselben Vorgang handelt wie in den zurückliegenden Jahren und habe meinem Anwalt gebeten auch für das Jahr 2017 Einspruch in der Nebenkostenabrechnung einzulegen.
Nun hat dieser einen zweiten Fall aufgemacht, was dazu führt das ich nun auch 2 Vorgänge bei meiner Rechtschutzversicherungen habe die
dazu führen, dass ich auch doppelte Selbstbeteiligungen habe.
Ist das so zulässig bzw. muss ich jetzt für jedes Jahr wenn ich Einspruch in einer Nebenkostenabrechnung einlege ein neues Mandat eröffnen?
Für das 1 Mandat habe ich eine Unterschrift geleistet für das 2. nicht.
Um was für ein Tier handelt es sich?
Es gibt eine Kleintierregelung bei Mietverhältnissen.
Kleintiere dürfen Mieter auch ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.
Die Kosten für die Dachrinnenreinigung gehören nicht zu den umlegbaren Betriebskostenarten 1-16.
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 167/03 und VIII ZR 146/03) handelt es sich um so genannte „sonstige Betriebskosten“.
Voraussetzung dafür, dass diese Kosten vom Mieter zu zahlen sind, ist, dass diese im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind.
Der VM wohnt mit dir in der selben Wohnung,
Muss lauten , wohnt in dem selben Haus.
Hallo Guenni,
die Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung werden angegeben in Fläche und Mieter.
Allerdings ist die Grundlage nur 2 Wohnungen und die daraus resultierende Gesamtfläche.
Die 3. Wohnung wird nicht berücksichtigt weder in der Fläche noch in der Mieteranzahl.
Gruß Golum
Mein Vermieter vermietet eine von drei Wohnungen in seinem Haus nicht mehr.
Der Vermieter wohnt selbst in keine der drei Wohnungen in diesem Haus und nutzt den nicht mehr vermieten Wohnraum auch nicht Privat oder als Speicher bzw. Abstellfläche.
Die Nebenkosten, die auf diese Wohnung anfallen werden auf die zwei übrigen Mieter umgelegt.
Für diese eine Wohnung, die nicht mehr als Mietraum angeboten wird, gibt es da genehmigungspflichtige Auflagen (Entwidmung, Nutzungsänderung ect.) die erforderlich sind?
Gruß Golum