Beiträge von Ratsuchende83

    Hallo liebe Community.

    Es gibt viele Artikel darüber, dass wenn eine Hauseingangstür defekt ist, man die Miete um 3% und bei nicht verschließen um 5% mindern kann. Ich habe leider nichts darüber gefunden, wie genau dieser Defekt definiert ist. Bei uns liegt folgender Sachverhalt vor:

    Wir sind eine Mieteinheit mit 8 Parteien. Vor einigen Wochen fing das Schloss der Hauseingangstür an zu haken bis es sich vor 1 1/2 Wochen gar nicht mehr drehen ließ. Der Schlüssel ging noch rein, aber das war es auch schon.

    Daraufhin haben wir die Vermietung angerufen und die haben auch sofort jemanden vorbei geschickt. Jetzt haben wir seit dem 12.09. einen Notzylinder in der Hauseingangstür. Da kann praktisch jeder mit einem passenden Gegenstand ( z.B. Schraubenzieher, jeder beliebige Schlüssel oder sogar eine Münze!) das Schloss öffnen. Das Schloss lässt sich zwar verschließen, aber genauso leicht auch öffnen. Deswegen eventuell auch 5% Mietminderung.

    Auf Nachfrage bei der Vermietung, wie lange dieser Zustand anhalten soll, kam prompt 6 Wochen, das sei so üblich. Wir sollen uns nicht so aufregen, denn es weiß ja keiner außer uns!

    Stellt dieser Sachverhalt nun einen Defekt der Hauseingangstür dar bzw. gilt als unabschließbare Hauseingangstür?

    Lieben Gruß und einen schönen Tag
    Ratsuchende83