Beiträge von joshi

    Nur weil es kein normaler Mietvertrag ist, heißt das längst nicht, dass das Mietrecht nicht greift.

    Das einzige, dass vielleicht funktioniert, wäre die Interpretation des Vertrages als Individualvertrag. Dort wäre zu klären, ob diese Klauseln wirksam sind.

    Um das mal rückwärts durchzuspielen:
    Ist eine Kaution denn bei einer Pension normal? Müsste eine Pension sich nicht auch irgendwie anmelden und dementsprechen im "Mietvertrag" auch ein paar Worte darüber verloren werden, dass es keine "normale" Miete ist (sondern die Rechte und Pflichten einer Pension gelten)? Irgendwo muss es dabei ja Unterschiede geben. Zumindest für mich als Laien ist eine Pension etwas völlig anderes als die Miete einer "normalen" Wohnung.
    Könnt ihr mir dabei helfen?

    Und selbst wenn wir mal davon ausgehen würden, dass ich in einer Pension wohne:
    Wäre in einer Pension die "Abnützungsgebühr" rechtens?

    Mit Sicherheit nicht! In einem "normalen" Haus, ich kenne jedenfalls keine Mietwohnung, die, ich zitiere: Das angemietete Zimmer ist dem Reinigungspersonal tagsüber zugängig zu machen. so etwas seinen Mietern bietet.

    Ich denke, dass der TE überhaupt nicht geschnallt hat, dass er in einer Pensin, o.ä., wohnt.

    Pension, schön wäre es. Wie schon gesagt:
    Normales Haus, wo versucht wird mit jedem Quadratmeter Geld zu verdienen im außeren Kreis von München. Die Floskel zum Reinigungspersonal steht zwar drin, das Reinigungspersonal gibt es, wie schonmals geschrieben, jedoch NICHT, sodass ich immer selbst putze. Ich vermute deswegen, dass die Floskel lediglich drin steht, damit die Vermieter jederzeit in Wohnung kommen dürfen.
    Dass der Mietvertrag nicht gerade normal ist weiß ich auch. Trotzdem finde ich es eher sinnlos, dass du mir hier unterstellen willst ich wüsste nicht wo ich wohne.

    Die in der amtlichen Statistik genutzte Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 definiert Pensionen als

    „…die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten Unterkünften wie Gästezimmern. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Bettenmachen und Reinigen der Zimmer an und geben Speisen und Getränke nur an Hausgäste ab.“

    --> kurzzeitig? Nein! Mietvertrag ist unbefristet
    --> Jederman zugänglich? Ich habe einen Schlüssel, der Vermieter hat einen Schlüssel. Meine Vermutung zur Floskel bezüglich Putzen habe ich oben schon erörtert
    --> tägliches Bettenmachen? Nein!
    --> Reinigen der Zimmer? Nein!
    --> Speisen und Getränke? Ja klar. Sind in meinem Kühlschrank, wenn ich die selbst einkaufe und da rein tue

    Wo genau soll ich jetzt also in einer Pension wohnen? Nur weil da so eine dämliche Floskel im Mietvertrag steht? Wie schon gesagt, glaube ich, dass es lediglich eine Absicherung für die Vermieter ist, damit diese jederzeit in die Wohnung kommen können...

    Ich würde wirklich gerne Hilfe bekommen, insbesondere hinsichtlich der Abnützungsgebühr und den anderen Floskeln im Mietvertrag, die unwirksam sind. Wie gesagt: "Normal" finde ich den Mietvertrag selbst auch nicht. Trotzdem möchte ich bald ausziehen und keine negativen Überraschungen erleben.

    Nein, gibt es nicht. Grundsätzlich hast Du die Wohnung in einem sauberen Zustand zu übergeben. Erst wenn Du dem - nach nochmaliger Aufforderung - nicht nachkommst, kann der Vermieter die Kosten der Reinigung in Rechnung stellen.


    Das ist zum einen Unwirksam (Eine Erhöhung ist in dem Fall nur nach § 558 BGB möglich), zum anderen hat der Mietzins ja nichts mit einer Betriebskostenpauschale zu tun.


    Ok, zur Reinigung habe ich es verstanden. Ist auch logisch finde ich. Ich werde die Wohnung gereinigt übergeben und damit sollte es keine Probleme geben.
    Wie sieht es jedoch mit der Abnutzungsgebühr aus? Die steht "pauschal" im Mietvertrag drin mit 80€. Muss ich diese zahlen oder nicht?
    Für Wohnheime, so habe ich jetzt verstanden, wäre die Abnützungsgebühr rechtens. Bei "normalen" Mietwohnungen jedoch nicht?

    Ich bin immer wieder entsetzt über diese Mietpreise dort. Ich zahle den gleichen Preis für eine Wohnung, die dreimal so groß ist. Wohlgemerkt auch in einer deutschen Landeshauptstadt und nicht auf dem Dorf.


    Das Mietrecht sieht keine Reinigungs- und Abnutzungsgebühr vor. Von daher musst Du keine 130 € zahlen.


    Das könnte er nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Scheint hier nicht so zu sein, weshalb Du auch auf der sicheren Seite bist.

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Entsetzt trifft es ziemlich auf den Punkt. Aber hilft ja leider nichts. Wirklich aussuchen konnte ich es mir nicht.

    Gibt es für die Abnutzungs- und Reinigungsgebühr irgendwo einen Paragraphen oder ähnliches, wo dies festgehalten ist? Ich finde lediglich Urteile zu starren Fristen zur Endrenovierung etc. Oder ist dies damit gleichzusetzen (statt Renovierung bezahle ich halt direkt)?

    Und zum Punkt, dass er das nur kann, "wenn dies vertraglich vereinbart ist":
    Im Mietvertrag steht drin, dass bei übermäßiger Nutzung der Vermieter berechtigt ist den Mietzins entsprechend zu erhöhen.

    joshi,

    sinnvoll wäre es gewesen, von Anfang an alle Fakten zu benennen. Es ist wenig hilfreich, die Ratgeber rätseln zu lassen. Sollte eigentlich einleuchten, oder?

    Welche Fakten fehlen denn noch? Den Unterschied mit Wohnheim und "normaler" Wohnung kannte ich nicht, deswegen habe ich dazu auch nichts geschrieben. Es ist einfach eine ganz normale Kellerwohnung bzw. Apartment. Wenn ihr Fragen habt und noch was wichtiges dazu fehlt, dann bitte kurz schreiben. Ich werde es dann direkt ergänzen. Ansonsten denke ich, dass alles drin stehen müsste.
    Die 2 konkreten Fragen habe ich ja oben schon geschrieben

    Was soll das und was sind die Fragen? Du hast keinen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen, sondern eher was für betreutes Wohnen mit Zimmerservice.

    Wie was soll das? Dass der Mietvertrag nicht unbedingt üblich ist, ist mir auch klar. Trotzdem verstehe ich nicht, in wie weit dein Beitrag mir jetzt helfen soll. Die Fragen habe ich doch oben geschrieben:

    Wenn ich vorher also ordnungsgemäß Putze und alles sauber mache, dann muss ich die Reinigungsgebühr und Abnützungsgebühr nicht zahlen? Wären dann also schonmal 130€, die ich mir sparen könnte.
    Ich will letztendlich auch ohne Stress ausziehen, aber bei solchen Punkten sehe ich den Sinn einfach nicht, weswegen ich das trotzdem zahlen sollte.

    Nochmal zum Mehrverbrauch:
    Da die "Pauschale" explizit drinsteht, hat der Vermieter also gar kein Recht die Nebenkosten noch zu erhöhen, selbst wenn er der Ansicht ist, dass die zu viel Wasser verbraucht habe? Dementsprechend bin ich auch da auf der sicheren Seite?

    Generell geht es mir um Rechten und Pflichten, die ich beim Auszug beachten muss, insbesondere vor dem Hintergrund des Mietvertrags.

    In an Betracht dessen halte auch ich den Vertrag für kurios.:rolleyes: Ist das ein Mädchenpensionat?

    Kurios trifft es da sehr gut ;) Beim Umzug nach München war ich einfach froh, dass ich was bezahlbares und neues gefunden hatte. Die Möbel dort sind wirklich gut, es war super sauber und ich kann innerhalb von einem Monat wieder raus. Von daher hab ich zugesagt, auch wenn die Floskeln im Vertrag nicht gerade vertrauenserweckend waren.

    Nein es ist kein Mädchenpensionat, sondern da es München ist, wird jeder noch so kleine Platz genutzt um ordentlich Geld zu verdienen. 25qm vollmöbliert für 530€ warm sprechen da für sich...Sogar 20km außerhalb von München, also nichtmal Stadtgebiet...


    Wenn ich vorher also ordnungsgemäß Putze und alles sauber mache, dann muss ich die Reinigungsgebühr und Abnützungsgebühr nicht zahlen? Wären dann also schonmal 130€, die ich mir sparen könnte.
    Ich will letztendlich auch ohne Stress ausziehen, aber bei solchen Punkten sehe ich den Sinn einfach nicht, weswegen ich das trotzdem zahlen sollte.

    Nochmal zum Mehrverbrauch:
    Da die "Pauschale" explizit drinsteht, hat der Vermieter also gar kein Recht die Nebenkosten noch zu erhöhen, selbst wenn er der Ansicht ist, dass die zu viel Wasser verbraucht habe? Dementsprechend bin ich auch da auf der sicheren Seite?

    Vielen Dank für deine Antwort

    Hallo zusammen,

    ich stehe vor einem weiteren Umzug und werde den Süden Deutschlands nun bald wieder verlassen.
    Als ich nach München gezogen bin, war die Wohnungssuche wie erwartet nicht ganz ohne, sodass ich am Ende einen (interessanten?) Mietvertrag unterschrieben habe, nur um überhaupt etwas bezahlbares zu finden.

    Hier mal ein Auszug aus dem Mietvertrag:
    Auf gut Deutsch: Ich darf eigentlich überhaupt gar nix...

    Mietvertrag15.10.13.2.jpg
    Mietvertrag15.10.13.jpg

    Ich fand es, wie gesagt, am Anfang auch schon etwas komisch, dass mir so ein "Mietvertrag" vorgesetzt wird, aber da man sich in München nicht gerade viel aussuchen kann, habe ich zugesagt.
    Jetzt geht es darum, dass ich die Wohnung wieder kündigen möchte.

    Welche Rechten und Pflichte habe ich vor dem Hintergrund des Mietvertrags? Ist dieser eventuell sogar gänzlich ungültig?
    Hier mal ein paar Punkte, die ich selbst komisch finde:

    - Die Wohnung ist 25qm groß, das steht aber nichtmal im Mietvertrag drin --> Formfehler?
    - Abnützung: 80€ einmalig bei Auszug --> Ist das rechtens? Wenn ich etwas schuldhaft kaputt mache, dann sehe ich ja ein, dass ich dafür gerade stehen muss. Aber pauschal 80€, egal ob ich dort 1 Monat oder 1 Jahr lebe, finde ich schon komisch
    - Das angemietete Zimmer ist dem Reinigungspersonal tagsüber zugängig zu machen --> Reinungspersonal? Schön wäre es, das gibt es jedoch nicht. Ist das einfach nur eine Floskel, damit der Vermieter jederzeit in mein Zimmer gehen darf? Bisher habe nämlich ausschließlich ich mein Zimmer geputzt....
    - Die Möbel dürfen nicht verstellt oder beklebt werden --> Ist das rechtens?
    - Das Standby aller Elektrogeräte muss nach deren Gebrauch ausgeschaltet werden --> Ohne Kommentar...
    - Übermäßiger Stromverbrauch und Wasserverbrauch berechtigt den Vermieter, den Mietzins entsprechend zu erhöhen. --> Was ist "übermäßig"? Strom wurde bisher noch nicht abgerechnet, deswegen möchte ich da ebenfalls keine bösen Überraschungen erleben à la: "Sie haben zu viel Strom und Wasser verbraucht, wir berechnen jetzt rückwirkend 110% Miete...."

    Ich würde mich wirklich freuen, wenn ich von euch Rückmeldung dazu bekommen würde. Mit dem Vermieter hatte ich nie Probleme, dennoch möchte ich beim Auszug keine negativen Überraschungen erleben.

    Vielen Dank und Viele Grüße,
    Joshi