Beiträge von LinChan

    9.
    die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
    zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs;

    Aber inwiefern greift die Klausel denn eigentlich zu? Denn es stehen auch Wäschküche, Bodenräume und Fahrkorb des Aufzuges drin obwohl nichts davon vorhanden ist? Das heißt nur durch die Klausel ist doch nicht zwangsläufig davon auszugehen, das auch das was drin steht zutrifft?

    https://dl.dropboxusercontent.com/u/76571953/DSC_0603.JPG
    https://dl.dropboxusercontent.com/u/76571953/DSC_0604_2.jpg

    Ich hab die Seite der Betriebskostenverordnung jetzt mal hochgeladen.
    Aber wenn ich es jetzt nicht überlesen habe, konnte ich nichts konkretes finden, zu Hausflurreinigung. Da müsste ja dann auch stehen wie oft die die angesetzt ist, also 1 mal in der Woche oder alle 2 Wochen etc. oder nicht?

    Hallo,
    ich hab ein Problem mit meinem Ex Vermieter.
    Und zwar bin ich vor einigen Monaten ausgezogen, weil der Vermieter sich weder um Mängel der Wohnung gekümmert hat, noch einem Informationen darüber gegeben wenn Haustüren ausgetauscht wurden (und man plötzlich vor verschlossener Tür stand mitten in der Nacht) Briefkästen ausgetauscht wurden (Und plötzlich Fremde an deine Post kamen, weil der Schlüssel bei Nachbarn abgegeben wurden) etc.

    Nun bekam ich meine Nebenkostenabrechnung.
    Es wurden 70€ für Hausreinigung berechnet. Eine Hausreinigung hat aber nie statt gefunden. Haufenweise Prospekte lagen im Flur und die Treppen wurden weder jemals gefegt noch gewischt (wenn man wischt riecht man das ja auch und dann sieht man das auch wenn der Dreck weg ist von Bauarbeiten etc)
    Nun habe ich gelesen, das hätte ich während meiner Mietzeit schon ansprechen müssen und kann im nachhinein nichts mehr machen. Das Problem ist, ich habe gar nicht gewusst das ich innerhalb meiner Nebenkosten für Hausreinigung aufkomme, da es im Mietvertrag überhaupt keine Aufstaffelung gab, was in den Nebenkosten enthalten ist. Lediglich das ich das Wasser damit bezahle wurde mir gesagt.
    In meiner alten Wohnung war das so, das es sogar einen Aushang gab, wo die Putzleute eingetragen haben wann sie da waren und man hat die auch mal persönlich angetroffen und man hat auch das Putzmittel gerochen. Das ist in diesem Fall nie vorgekommen.

    Habe ich eine Chance diese 70€ wieder zu bekommen, da ich ja Zeugen wie meinen Freund und Freunde die zu Besuch waren habe, die gesehen haben wie es im Treppenhaus aussah?

    Berny
    kannst du mir mal sagen wieso man von dir nur so herablassende Antworten bekommt?
    Entschuldige das ich kein Jurist bin und deswegen nicht weiß welche Klausel in welcher Formulierung wirksam oder unwirksam ist.
    Ich kann auch nichts dafür das mein Vermieter nur Geld sehen will aber selber nichts dafür tut und ich Angst habe das der die Kaution aus irgendwelchen nicht nachvollziehbaren Gründen einbehalten will und es nicht schafft vor der Wohnungsübergabe zu sagen was ich noch machen muss und was nicht. Der hat die Wohnung Dienstag gesehen und nichts zum Thema Übergabe gesagt.

    Ich habe grade noch was gefunden:

    "Der Vermieter hat bei einer vom Mieter unrenoviert übernommenen Wohnung keinen Anspruch auf vorzeitige Schönheitsreparaturen (BGH RE WuM 87, 306). Deshalb ist eine Vertragsklausel, nach der der Mieter "nach Bedarf" renovieren soll, unwirksam, denn damit müsste er unter Umständen auch für eine Abnutzung aufkommen, den der Vormieter verursacht hat"

    heißt das jetzt ich muss streichen oder nicht? Denn die Wand die jetzt rot ist, hatte mein Vormieter mit einer Tapete tapeziert die Dunkelrot und Dunkelblau gemustert war.
    Nur die lila Wand war vorher hellgelb

    Obwohl. Ich kann ja mal schreiben was da steht.

    "Die schönheitsreperaturen werden üblicherweise in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen- gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der letzten seit Beginn des Mietverhätlnisses vom Mieter durchgeführten Schönheitsreperaturen - erforderlich sein, ausgehend vom jeweiligen Grad der Abnutzung"

    Schön wärs, leider nicht.

    Entscheidend ist bei dieser Formulierung das Wörtchen "mindestens". Es schreibt eine starre Renovierungsfrist vor, ohne auf den Zustand der Wohnung Rücksicht zu nehmen. Die Klausel wird damit unwirksam. Ebenfalls unwirksam wäre die Formulierung: "Schönheitsreparaturen sind spätestens nach 3 Jahren vorzunehmen." Anders liegt der Fall, wenn die Fristen zwar erwähnt sind, aber lediglich als Richtwert dienen:

    "Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, durchzuführen. In der Regel ist dies alle 3 Jahre in Küche und Bad und alle 5 Jahre in den anderen Räumen notwendig."

    "Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die während der Dauer des Mietverhältnisses erforderlichen Schönheitsreperaturen zu übernehmen. Zu diesen Schönheitsreperaturen gehören insbesondere das Tapizieren und der Anstrich der Wände und Decken, das Lackieren der Heizkörper und der Innenanstrich der Türen und Fenster.

    Küche, Böder und Dusche (Nassräume) alle 3 Jahre
    Wohn- und Schlafräume, Flure, Diele udn Toilette (Wohnräume) alle 5 Jahre
    Alle anderen Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre

    Endet das Mietverhältnis vor Ablauf von 5 Jahren und liegen die letzten Schönheitsreperaturen mehr als ein Jahr zurück, so hat der Mieter nur die anteiligen Kosten für die nach dem Fristplan bzw. nach dem Grad der Abnutzung durchzuführenden Schönheitsreperaturen zu tragen.

    Küche Bäder und Dusche
    Nach 1 Jahr seit Durchführung der letzten Schönheitsreperaturen = 33%
    Nach 2 Jahren = 66%

    Wohn- und Schlafräume, Flure, Diele und Toilette
    Nach 1 Jahr seit Durchführung der letzten Schönheitsreperaturen = 20%
    Nach 2 Jahren = 40%

    Sonstige Nebenräume innerhalb der Wohnung
    Nach 1 Jahr seit Durchführung der letzten Schönheitsreperaturen = 14%
    Nach 2 Jahren = 28%"

    Das steht im Mietvertrag.

    Wie gesagt, die Wohnung wurde unrenoviert übernommen. Die Decke im Wohnzimmer ist leicht vergilbt, durch das Rauchen des Vormieters und das Holzfenster im Schlafzimmer hat vermutlich noch nie einen Lackanstrich gesehen. Die Heizungen (bis auf im Wohnzimmer, die haben wir gestrichen) sind auch gelblich vermutlich auch wegen des Nikotingenusses des Vormieters.

    Heißt das ich muss jetzt dafür aufkommen das der Vormieter nie irgendwas in der Wohnung gemacht hat?

    Ansonsten hat der Vermieter die Wohnung am Dienstag gesehen, aber gesagt hat er nichts zwecks die rote und lila Wand streichen.
    Und im Schreiben stand auch nur Schönheitsmängelfrei und gehört eine rote und lila Wand schon zu Schönheitsmängeln?

    Also ich habe die Wohnung übergeben bekommen am 01.06.2013 und eingezogen bin ich am 01.08.2013 weil die Renovierungsarbeiten so lange gedauert haben.
    Im Vertrag steht:


    "Küche, Bäder und Duschen (Nassräume) alle 3 Jahre renovieren
    Wohn- und Schlafräume, Flure, Diele und Toilette (Wohnräume) alle 5 Jahre renovieren
    Alle anderen Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre renovieren

    Endet das Mietverhältnis vor Ablauf von 5 Jahren und liegen die letzten Schönheitsreperaturen mehr als ein Jahr zurück, so hat der Mieter nur die anteiligen Kosten für die nach dem Fristplan bzw. nach dem Grad der Abnutzung durchzuführenden Schönheitsreperaturen zu tragen.

    Der vom Mieter zu tragende Anteil wird individuell -auf den Grad der Abnutzung bezogen- ermittelt und ergibt sich üblicherweise wie folgt:

    Küche, Bäder und Duschen (Nassräume)
    nach einem Jahr seit Durchführung der letzten Schönheitsreperaturen = 33%
    nach 2 Jahren = 66% der anfallenden Kosten

    Wohn- und Schlafräume, Flure, Diele und Toilette (Wohnräum
    Nach einem Jahr seit der Durchführung der letzten Schönheitsreperaturen = 20%
    Nach 2 Jahren =40%

    sonstige Nebenräume innerhalb der Wohnung:
    Nach einem Jahr seit Durchführung der letzten Schönheitsreperaturen = 14%
    Nach 2 Jahren = 28%"

    Schönheitsmängelmäßig gibts wie gesagt eigentlich nur zu beanstanden die rote und lila Wand. Der Vermieter war wegen einer Besichtigung am Dienstag da hat aber nichts gesagt bezüglich der Übergabe.

    Hallo,
    zum 31.10.2014 gebe ich meine Wohnung wieder ab.
    Die Wohnung wurde unrenoviert übernommen, der Vermieter meinte bei der Übergabe, im Beisein meines Freundes, "Der Vorteil der Übernahme einer unrenovierten Wohnung ist, Sie müssen sie beim Auszug nicht renoviert abgeben"
    Auf mein Kündigungsschreiben erhielt ich allerdings ein Schreiben in dem stand, das er will das die Wohnung Schönheitsmängel frei übergeben wird.
    Der Anwalt meinte zwar das ist nur ein Standartschreiben, aber bei dem Miethai bin ich mir ziemlich sicher das der so viel Kaution wie möglich einbehalten will.
    Ich habe ihm auch geantwortet das ich die Wohnung so abgebe wie sie jetzt ist und daran nichts mehr mache, besonders nach dem oben genanntes bei der Übergabe gesagt wurde. Ich erhielt aber keine Antwort darauf.

    Meinte ihr ich muss die Wohnung wirklich renoviert abgeben? Ich habe eine Wand dunkellila gestrichen und eine rot. Und ich seh nicht ein das ich die alles noch mal streichen soll. Ich habe noch weiße und passtellgelbe Farbe über und würde die auch da lassen, dann soll das der neue Mieter machen, aber ich seh ehrlich gesagt nicht ein da noch mehr an der Wohnung zu machen, besonders wo ich ausziehe weil der Vermieter alle Mängel die ich ihm nannte nicht beseitigt hat und ständig ohne mein Wissen Türen und Schlösser hat austauschen lassen.
    (hier alles was so nettes vorgefallen ist: https://www.gutefrage.net/frage/vermieter-hat-mich-vergrault-schadenersatz-moeglich?foundIn=answer-listing#answer138447169 )