"Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die während der Dauer des Mietverhältnisses erforderlichen Schönheitsreperaturen zu übernehmen. Zu diesen Schönheitsreperaturen gehören insbesondere das Tapizieren und der Anstrich der Wände und Decken, das Lackieren der Heizkörper und der Innenanstrich der Türen und Fenster.
Küche, Böder und Dusche (Nassräume) alle 3 Jahre
Wohn- und Schlafräume, Flure, Diele udn Toilette (Wohnräume) alle 5 Jahre
Alle anderen Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre
Endet das Mietverhältnis vor Ablauf von 5 Jahren und liegen die letzten Schönheitsreperaturen mehr als ein Jahr zurück, so hat der Mieter nur die anteiligen Kosten für die nach dem Fristplan bzw. nach dem Grad der Abnutzung durchzuführenden Schönheitsreperaturen zu tragen.
Küche Bäder und Dusche
Nach 1 Jahr seit Durchführung der letzten Schönheitsreperaturen = 33%
Nach 2 Jahren = 66%
Wohn- und Schlafräume, Flure, Diele und Toilette
Nach 1 Jahr seit Durchführung der letzten Schönheitsreperaturen = 20%
Nach 2 Jahren = 40%
Sonstige Nebenräume innerhalb der Wohnung
Nach 1 Jahr seit Durchführung der letzten Schönheitsreperaturen = 14%
Nach 2 Jahren = 28%"
Das steht im Mietvertrag.
Wie gesagt, die Wohnung wurde unrenoviert übernommen. Die Decke im Wohnzimmer ist leicht vergilbt, durch das Rauchen des Vormieters und das Holzfenster im Schlafzimmer hat vermutlich noch nie einen Lackanstrich gesehen. Die Heizungen (bis auf im Wohnzimmer, die haben wir gestrichen) sind auch gelblich vermutlich auch wegen des Nikotingenusses des Vormieters.
Heißt das ich muss jetzt dafür aufkommen das der Vormieter nie irgendwas in der Wohnung gemacht hat?
Ansonsten hat der Vermieter die Wohnung am Dienstag gesehen, aber gesagt hat er nichts zwecks die rote und lila Wand streichen.
Und im Schreiben stand auch nur Schönheitsmängelfrei und gehört eine rote und lila Wand schon zu Schönheitsmängeln?