Hallo,
ich habe meine Mietwohnungen ordnungsgemäß zum 30.11.2014 gekündigt.
Am 19.11.2014 bin ich ausgezogen und habe die Wohnung gereinigt. An diesem Tag haben wir dem Vermieter die Wohnung ohne Protokoll übergeben.
Jetzt habe ich von anderen Hausbewohnern erfahren, dass der Vermieter bei anderen Mietern nachträglich Forderungen ohne Protokoll gestellt hat.Meine Frage: Wie lange nach Auszug hat der Vermieter Zeit Forderungen wegen Instandsetzung der Wohnung zu stellen. Ein übergabeprotokoll ist nicht vorhanden. Gibt es da eine Frist?
Hallo,
ein Übergabeprotokoll ist die beste, kostengünstigste und effektivste Möglichkeit der Beweissicherung. Bestätigen Vermieter und Mieter durch ihre Unterschrift, dass die Feststellungen in dem Protokoll zutreffend sind, ist der Inhalt bindend und kann später nicht mehr bestritten werden.
Mit seiner Unterschrift attestiert der Mieter allerdings nur den Zustand der Wohnung, nicht auch eine schuldhafte Verursachung etwaiger Beschädigungen. Bestätigt der Vermieter, dass die Mietsache vertragsgemäß übergeben wurde, sind Ersatzansprüche auch wegen versteckter Beschädigungen ausgeschlossen. Wegen mangelnder Sorgfalt nicht erkannte Fehler gehen zu Lasten des Vermieters.
Im Hinblick auf diese Konsequenz ist eine sehr sorgfältige Überprüfung der Mietsache empfehlenswert. Zu beachten ist außerdem, dass auch mündliche Erklärungen des Vermieters bindend sind.
Gruß
BHShuber