Ich danke euch. Ich war ähnlicher Ansicht, wollte nur einmal nachhören, ob euch Ähnliches widerfahren ist oder gar schonmal darüber gelesen wurde.
Beiträge von sober
-
-
Hallo,
über die Memory Funktion bleibt doch der Ablesestand 1 Jahr abrufbar. Was kam denn dort bei dir?
-
Hallo zusammen,
die Firma erreichte heute ein Fax des Mieterbundes, in dem man im Namen der Mandanten Beschwerde darüber einlegte, dass der Dachboden unangekündigt gereinigt wurde und somit dort Wäsche hing.
Ich gebe zu, dies ist ärgerlich und wird weitergereicht.Nun fordern diese Mandanten allerdings Schadesersatz für die nochmals zu waschende Wäsche und ließen die Möglichkeit der Mietminderung anklingen.
Habt ihr schonmal einen solchen Fall erlebt oder kennt hierzu Gerichtsfälle, in denen einer Minderung stattgegeben wurde?
Vielen Dank.
-
Vllt besteht auch die Möglichkeit, einige Nächte in einer Pension zu schlafen, während die Wohnungen ordentlich auslüften. Möglicherweise auch durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt?
-
Ganz im Gegenteil!
Steht im Mietvertrag nicht, dass die Streupflicht allen Mietern obliegt?
PS. Grad gelesen, dass ncht.
-
Man könnte natürlich einen Dienst damit beauftragen, der auch haftet. Allerdings wird dieser sich seine Leistung gut bezahlen lassen, was wiederum die Nebenkosten erhöhen würde, so die Mehrheit der Mieter für den Einsatz stimmt.
-vollkommen aus der Haftung ist ein Vermieter nie. -
Der Vermieter ist jedenfalls stets derjenige, der im Mietvertrag benannt ist.Gerne auch mal mit einem "vertr. durch xy" ergänzt.
-
Kurzer Ausflug in mein künftiges Mietverhältnis: Eigentumswohnung, die durch Erbschaft zu 50 % mir gehört. Meine Mutter erhält zukünftig die Hälfte der Grundmiete - 66% von mir als Nutzungsentschädigung. Nebenkosten und alle weiteren Kosten trage ich in regulärer (anfallender) Höhe.
Würde ich kostenlos dort leben, gäbe es böse Ärger mit dem Finanzamt. -
Du zahlst nur € 79 voraus? Für Nebenkosten allein oder auch Heizung inkludiert?
Je nach Wohnort liegen Nebenkosten je qm ab € 2 aufwärts- da liegst du weit darunter.Sind einzelne Positionen im Vertrag aufgeführt, die auf dich umgelegt werden dürfen?
Bitte doch zunächst einmal deinen Vermieter um Belegeinsicht.
-
Ich bedanke mich bei euch.
-
Ich bin zwar nicht Paulchen, aber ich bin mir der Kontrollpflicht und Haftung bewusst.
Es geht mir doch nur einfach darum, was für Mieter leichter zu gestalten ist- Schneeräumen nach Schneekarte oder nach Plan.
-
Du verstehst nicht, worauf ich aus war.
Als Grundstückseigentümer bist Du gemäss der Ortssatzung verpflichtet, den Gehweg und die Fahrbahn bis zur Mitte schnee- und eisfrei zu halten, ggf. mit abstumpfenden Mtteln zu versorgen. Soweit verstanden?Wie nett, mich darauf hinzuweisen.Hilft mir mit meiner Frage allerdings nur bedingt weiter, da der Eigentümer die Räumpflicht via Mietvetrag längst auf die Mieter übertragen hat.
-
Ich tendiere zur Schneekarte, frage mich jedoch, ob diese ausreichend ist oder es noch zusätzlich eines Planes bedarf.
-
Hallo liebes Forum,
wie gestaltet Ihr als Vermieter den Winterdienst? Habt Ihr Pläne? Oder ist auch eine Schneekarte generell ausreichend, wenn man die Mieter mit einem Rundschreiben auf die Weitergabe hinweist? Winterdienst ist vertraglich geregelt und wird auch seit Jahren von allen ausgeführt.
Bislang gab es immer Pläne. Ich frage mich, was einfacher und gerechter ist.Vielen Dank.
-
Und nimm einen Taschenrechner mit- damit du die Posten aufaddieren kannst.
-
Die Sache in einem ZFH, in dem der Vermieter mit lebt, ist halt so, dass er nicht nach Heizkostenverordnung abrechnen muss. Offenbar gab es bei euch in der Wohnung keine Wärmemessgeräte an den Heizkörpern?
Dann muss er zumindest den Gesamtverbrauch ordnungsgemäß- sprich, wie im Mietvertrag vereinbart- abrechnen. -
Eine Frage am Rande- ein Gaszähler für beide Wohnungen? Wie aufgeteilt in der Abrechnung- da bei 2-Mietpartein-Haus mit Vermieter die Abrechnung anders gestaltet werden darf.
-
Oder vllt wird in der Garage auch Sperrmüll oder die Hobbywerkbank gelagert, so dass kein Auto dort Platz findet. Also eine Nutzungsänderung, die genehmigungspflichtig ist/wäre.
-
Berichte bitte, wenn ihr auf dem Boden aufgeschlagen und wachgeworden seid.
-
Da kann Freund Gockel helfen, wenn die Unterschiede unbekannt sind.