Beiträge von sgroll

    Da hier der Mieterverein schon konsultiert wurde behalte ich meine Meinung für mich:p

    Hallo anitari und Kolinum. Vielen Dank für eure Antworten!!! Ich muss noch dazu sagen, der Mieterverein hat auch gemeint, der neue Vertrag sei gültig. Ob der alte richtig gekündigt sei oder nicht, sei sache des Vermieters. Ich könne nichts dafür.

    Ein neuer Termin beim Mieterverein steht zwar bevor, und eure Meinung ist mehr als willkommen, denn hilft mir sehr, mir ein klares Bild von der Lage zu verschaffen. Da gehe ich "vorbereitet" hin

    Hallo zusammen,

    In meiner WG wurde ein Mietvertrag zu 4ert fristlos gekündigt, wegen Beschädigungen. Es erfolgte keine Abmahnung davor aus diesem Grund, sondern lediglich eine wegen Ruhestörung. Dadurch ist die Kündigung laut Mieterverein "unzulässig".

    Daraufhin schloss der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit 2 der in der WG wohnende Parteien.

    Nun eine der anderen Parteien des usprünglicheren Mietvertrages weigert sich auszuziehen, denn er behauptet, der erste MV ist nicht richtig beendet worden, und somit immer noch gültig. Er zahlt daraufhin seinen Anteil an Miete, den er bislang gezahlt hatte.

    Der Vermieter verlangt die volle Miete für den neuen MV an die 2 Parteien, und nicht nur berücksichtigt er nicht die Summe von dem in der Wohnung gebliebenem Mann, sondern droht mit Räumungsprozess, und dass alle Bewohner, bzw. Vertragspartner, gesamtschuldnerisch dafür wären!!??

    Darüber hinaus es ist nachweisbar, wie dieser Mann andere Mitbewohner belästigt bzw. belästigt hat.

    Was ist eure Meinung? Haben die "aktuellen" Vertragspartner vor einer Räumungsklage zu fürchten? Können aus dem Grunde zurücktreten? Muss den Betrag von der dritten Person von der Miete abgezogen werden?


    Vielen Dank für eure Beiträge!!!