Es geschieht öfter als viele denken mögen, dass fremde Menschen Müll bei anderen entsorgen. Der fremde Müll kann dazu beisteuern, dass die Müllgebühren für die eigentlichen Mieter des Hauses steigen. Aus diesem Grund ist die illegale Müllentsorgung vielen Mietern ein Dorn im Auge. Doch wie kann ich dagegen vorgehen, wenn fremder Müll vor der Haustür liegt oder ich fremden Müll in der eigenen Tonne finde?
Inhaltsverzeichnis
Fremder Müll: Schäden für Mieter & Vermieter
Die Leerung einer 240 Liter Restmülltonne kostet durchschnittlich 32,50 Euro monatlich, bei zweiwöchiger Leerung. Die Kosten für die Leerung einer 660 Liter Restmülltonne – wie sie bei Mehrfamilienhäusern üblich ist – belaufen sich bei wöchentlicher Leerung auf etwa 135 Euro monatlich. Selbstverständlich versuchen Vermieter möglichst nur so viele Mülltonnen aufzustellen, wie durch die Bewohner des Mietshauses auch tatsächlich benötigt werden.
Jede weitere volle Mülltonne kann aufs Jahr gerechnet schnell ins Geld fallen. Die Kosten für die Müllentsorgung werden mit der Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter anteilig umgelegt. Es liegt daher im eigenen Interesse der Mieter möglichst wenig Müll zu produzieren. Doch was tun, wenn die eigene Mülltonne voll ist? Einige fahren dann extra in fremde Stadtteile oder Wohnsiedlungen und leeren ihren Müll in fremden Tonnen und Containern, um Müllgebühren zu sparen.
Für die Mieter des betroffenen Mietshauses entstehen durch die illegale Müllentsorgung Schäden verschiedenen Ausmaßes:
- Verdichtung: Einige Mieter sind gezwungen den Müll stark zu verdichten, um den eigenen Müll noch hinein zu pressen. Jedoch ist das zu starke Verdichten des Mülls strafbar.
- Mehrkosten: Muss durch den vielen Müll eine weitere Mülltonne angeschafft werden, bedeutet dieses Mehrkosten für die Mieter des Hauses
- Sondermüll: Wenn es sich bei dem fremden Müll zudem um Bauschutt oder anderen Sondermüll handelt, kann der Entsorger für die falsche Mülltrennung Extragebühren verlangen.
- Stress: Der fremde Müll in der eigenen Mülltonne bedeutet neben Mehrkosten auch viel Stress, da Kontakt zu Hausverwaltung und Entsorgungsunternehmen aufgenommen werden muss.
Müll beim Nachbarn entsorgen – Strafbar?
Ja, die Entsorgung von Müll in fremden Tonnen gilt als Besitzstörung. Ebenso ist die Ablagerung von Müll auf fremden Grundstücken verboten (Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2011, Az. 231 C 28047/10).
Der Besitzer einer Mülltonne, ist derjenige der die Mülltonne beim Entsorger bestellt und bezahlt. Andere dürfen die Mülltonne nicht mitbenutzen. Wenn die Tonne also voll ist, weil sie jemand anderes genutzt hat, liegt eine Besitzstörung vor. Nach §§ 1004 und 862 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Tonnen-Besitzer Ansprüche auf Beseitigung der Störung (Entfernen des fremden Mülls). Wenn die Mülltonne Sondermüll enthält, muss der Besitzer dafür zahlen.
Der Geschädigte kann den Verursacher auf Schadensersatz verklagen. Das Problem: Der Missbrauch ist meist nicht beweisbar, der Verursacher nicht bekannt und die Betroffenen bleiben auf den Kosten sitzen.
Wo die illegale Müllentsorgung melden / anzeigen?
Wenn die Tonne durch Fremdmüll voll ist, dann ist der erste Ansprechpartner der Vermieter. Dieser kann eine Sonderleerung veranlassen. Wenn der fremde Verursacher bekannt ist, so muss er für die Sonderleerung zahlen. Wenn nicht, können die Kosten für die Sonderleerung auf alle Mieter umgelegt werden (BGH, Urteil vom 10. Februar 2016, Az. VIII ZR 33/15).
Weiterhin besteht die Möglichkeit das Ordnungsamt zu kontaktieren und eine Unterlassungsklage bei Zivilgericht einzuleiten. Davor sollten Sie jedoch eine Prüfung auf Erfolg durch einen Rechtsanwalt durchführen. Die Voraussetzung für die Maßnahme ist jedoch, dass der Verursacher bekannt ist.
Illegale Müllentsorgung: Prävention
Einfache Maßnahmen beugen der Fremdentsorgung vor:
- Abschließbare Behälter
- Abschließbarer Raum
- Abschließbare Mülltonnen mit Schwerkraftschlössern, die sich automatisch entriegeln, wenn Tonne in Müllfahrzeug gekippt wird
- Einzäunen der Müllcontainer
- Einführung einer Müllschleuse Box, die sich durch persönlich codierte Chipkarten öffnen lässt. Jeder Mieter zahlt so nur für seinen eigenen Müllverbrauch und Fremde haben keine Chance ihren Müll illegal einzuwerfen.
Übrigens: Als Illegale Müllentsorgung wird meist die Müllentsorgung im öffentlichen Raum bezeichnet, etwa auf Grünflächen, Waldstücken oder am Straßenrand. Diese Art der illegalen Müllentsorgung wird noch strenger geahndet und regelmäßig strafrechtlich verfolgt, da es einen Straftatbestand des unerlaubten Umgangs mit Abfällen nach § 326 StGB darstellt.
Fremder Sperrmüll vor der Tür
Seinen eigenen Sperrmüll bei Fremden dazu zustellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Vermieter darf die Sperrmüllkosten als Betriebskosten abrechnen, auch dann, wenn der Sperrmüll verbotenerweise von Dritten stammt (Aktenzeichen: VIII ZR 137/09).
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Ist es illegale Müllentsorgung in fremden Mülltonnen?
Ja, es ist illegal und strafbar! Den Müll in einer fremden Mülltonne zu entsorgen sorgt für zusätzliche Kosten, die anderen Mietern aufgebürdet werden. Zudem ist eine korrekte Mülltrennung unter Umständen nicht mehr möglich und ein (ebenso strafbares) starkes Verdichten des Mülls die Folge, weil nicht genug Platz in der Tonne bleibt.
Was tun gegen illegale Müllentsorgung?
Wird in der eigenen Mülltonne fremder Müll abgeladen, sollte das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden. Um die Fremdentsorgung künftig zu vermeiden oder ihr vorzubeugen können bspw. abschließbare Mülltonnen besorgt werden oder die Mülltonnen werden in einem abschließbaren / eingezäunten Bereich abgestellt.
Wann lohnt sich strafrechtliches Vorgehen gegen fremden Müll?
Gegen die Müllentsorgung von Fremden in der eigenen Tonne mit einer Klage vorzugehen lohnt sich nur dann, wenn der Entsorger des fremden Mülls bekannt und nachweisbar ist. Von diesem kann Schadensersatz verlangt werden. In den meisten Fällen scheitert es aber hieran – der Verursacher ist selten bekannt.
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