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Mietminderung bei Lärm & Ruhestörung

Da es zum Thema Mietminderung Lärmbelästigung und Ruhestörung sehr viele Entscheidungen gibt, haben wir diese Punkte aus der ursprünglichen Mietminderungstabelle ausgegliedert und hier eine Mietminderungstabelle mit Schwerpunkt Lärmbelästigung und Ruhestörung zusammengetragen.

Eine Mietminderung ist grundsätzlich möglich, wenn ein Mietmangel vorliegt, die Mietsache sich also nicht in vertragsgemäßem Zustand befindet bzw. genutzt werden kann. Eine andauernde Lärmbelästigung oder Ruhestörung kann somit durchaus einen Mietmangel darstellen. Vor einer Mietkürzung muss dem Vermieter immer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Von heute auf morgen die Miete zu kürzen ist nicht zulässig.

Im Zusammenhang mit der unten aufgeführten Minderungstabelle bei Ruhestörung empfehlen wir auch folgende Artikel:

Mietminderungstabelle bei Lärm und Ruhestörung

Letzte Aktualisierung / Überprüfung der Tabelle: 04.05.2023 – alle Angaben ohne Gewähr

HöheGrund der MietminderungGerichtFundstelle
50%Lärmbelästigung durch Bauarbeiten am NachbarhausOLG HammZMR 1983, 273
50%Lärmbelästigung durch laute Musik der NachbarnAG BraunschweigWuM 1990, 147
50%laute Musik zur NachtzeitAG BrandenburgWuM 1990, 147
50%Lärmbelästigung durch eine Gaststätte bis weit in die Nacht hineinAG Berlin-SchönebergMM 1995, 28
37%erhebliche Lärmbelästigung bis nach Mitternacht durch eine GaststätteAG RheineWuM 1985, 260
35%erhebliche Lärmbelästigung durch NachbarnAG ChemnitzWuM 1994, 68
30%Lärmbelästigung aufgrund Ausbau des DachstuhlsAG OsnabrückWuM 1996, 754
30%Nächtliche Lärmbelästigung aufgrund einer Diskothek (Schallpegel von mehr als 86 dB)AG KölnWuM 1978, 173
25%erheblicher Baulärm in einem NeubaugebietAG DarmstadtWuM 1984, 245
20%Belästigung durch häufiges und lautes Feiern der MitmieterLG DortmundDWW 1988, 283
20%Lärmbelästigung aufgrund Live-MusikAG KölnWuM 1990, 291
20%Lärmbelästigung durch Waschsalon im HausAG KölnWuM 1983, 126
20%Mangelnder SchallschutzAG GelsenkirchenWuM 1978, 66
20%Ruhestörung aus einer Tanzschule nach 22:00 UhrAG KölnWuM 1988, 56
20%Klavierspiel des Nachbarn im Umfang von zwei Stunden pro TagAG DüsseldorfDWW 1988, 357
20%Belästigung durch Geruch und Lärm aufgrund einer Imbissbude in der NachbarschaftAG BraunschweigWuM 1981, U16
20%Erhebliche Belästigung durch Schmutz und Lärm von Touristen über einen längeren ZeitraumBGHAz.: VIII ZR 155/11
17%Lärmbelästigung aufgrund des MüllschluckersLG DresdenWuM 1971, 96
15-20%Lärmbelästigung aufgrund eines KindergartensAG HamburgWuM 1975, 209
15%Lärmbelästigung aufgrund StraßenbauarbeitenLG SiegenWuM 1990, 17
15%Lärmbelästigung aufgrund von Musik aus einer Gaststätte (sechsmal monatlich bis etwa 3.00 Uhr morgens)AG BonnWuM 1990, 497
15%Lärmbelästigung durch lautes Garagentor (Überschreitung der DIN 4109)LG HamburgAz.: 333 S 65/08
10%Lärmbelästigung durch Baustelle in der NachbarschaftLG KölnWuM 2004, 234
10%Erheblichen Belästigung aufgrund Flugzeuglärms bei ungenügender IsolierverglasungLG KielWuM 1979, 128
10%Lärm durch GaragentoreLG BerlinMM 1986 Nr. 7 S. 38
10%abendliche Lärmbelästigung durch Einwurf von Flaschen in AltglascontainerLG BerlinGE 1985, 427
10%Lärmbelästigung durch AufzugAG WiesbadenWuM 2006, 219
10%Abendliche Lärmbelästigung durch Kinder nach 20 UhrAG NeußWuM 1988, 264
10%Lärmbelästigung wegen StraßenbauarbeitenAG HagenDWW 2003, 204
10%Lärmbelästigung durch Einwerfen von Flaschen in SammelcontainerAG RudolfstadtWuM 2000, 19
10%Lärmbelästigung durch eine KinderarztpraxisAG Bad SchwartauWuM 1976, 259
8%Verkehrslärm nach Öffnung einer SackgasseAG Berlin-KöpenickAz.: 3 C 262/05
7,50%Lärmbelästigung durch erhöhten Verkehrsaufkommen, wenn Fenster nicht ausreichend gegen Schall isoliertAG Berlin-KöpenickAz.: 4 C 116/10
7%Lärmbelästigung aufgrund eines Waschsalons im HausAG HamburgWuM 1976, 151
3%länger andauernder Baulärm von einem NachbargrundstückAG Berlin-TiergartenGE 1991, 579
0%Lärmbelästigung durch Bauarbeiten auf dem NachbarsgrundstückOLG BraunschweigAz.: 1 U 68/10
0%Lärmbelästigung durch Discothek, wobei diese bei Vertragsschluss bekannt warAG Berlin-SpandauAz.: 4 C 207/08

Die vollständige Mietminderungstabelle, nicht nur auf Lärmbelästigung anwendbar sondern auch auf andere Mängel wie Wasserschaden oder Schimmel in der Wohnung finden Sie unter Mietminderungstabelle.

Mietminderungstabelle Lärm zum Download

Wir haben die Mietminderungstabelle Lärm und Ruhestörung für Sie als PDF Dokument aufbereitet. Mit einem Klick können Sie die Datei auf ihrem Computer abspeichern.

Sie möchten wissen, inwieweit die Miete bei Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung gemindert werden kann und wie Sie in so einem Fall am besten vorgehen? Unter Mietminderungstabelle bei Schimmel und Feuchtigkeit finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.

Häufige Fragen zum Thema

Wie viel Mietminderung bei Lärm?

Inwieweit die Miete bei Lärm gemindert werden kann wird immer im Einzelfall entschieden. In der Vergangenheit wurden bspw. Mietminderungen in Höhe von 50% aufgrund von Bauarbeiten am Nachbarhaus oder Lärmbelästigung durch laute Nachbarn, 30% aufgrund von Lärmbelästigung durch einen Dachstuhl-Ausbau und 20% aufgrund häufiger lauter Feiern der Mitmieter gewährt. Eine Übersicht weiterer Urteile finden Sie in unserer Mietminderungstabelle.

Wie viel Lärm ist zumutbar?

Innerhalb der Ruhezeiten (22 – 6 Uhr, individuell nach Hausordnung auch 13 – 15 Uhr) gilt Zimmerlautstärke als akzeptabler Richtwert. Tagsüber liegt dieser Wert bei 40 Db, nachts bei 30 Db. Musikinstrumente dürfen diesen Wert überschreiten, hier gilt eine zeitliche Begrenzung nach gültiger Hausordnung oder Gerichtsurteilen (Klavier max. 3 Stunden tägl.). Mögliche Mietminderungen durch unzumutbare Lärmbelästigung finden Sie in unserer Tabelle.

Was kann ich tun wenn mein Nachbar zu laut ist?

Ist der Nachbar regelmäßig zu laut, sollte er vorerst darauf hingewiesen werden und um Unterlassung gebeten werden. Wird die Lärmbelästigung nicht unterlassen kann mittels Lärmprotokoll ein Nachweis angefertigt werden, mit dem sich zur Mängelbeseitigung an den Vermieter gewandt wird. Wurde der Vermieter über den Mangel informiert, kann die Miete gemindert werden.