Mietminderung bei Lärm & Ruhestörung
Da es zum Thema Mietminderung Lärmbelästigung und Ruhestörung sehr viele Entscheidungen gibt, haben wir diese Punkte aus der ursprünglichen Mietminderungstabelle ausgegliedert und hier eine Mietminderungstabelle mit Schwerpunkt Lärmbelästigung und Ruhestörung zusammengetragen.
Eine Mietminderung ist grundsätzlich möglich, wenn ein Mietmangel vorliegt, die Mietsache sich also nicht in vertragsgemäßem Zustand befindet bzw. genutzt werden kann. Eine andauernde Lärmbelästigung oder Ruhestörung kann somit durchaus einen Mietmangel darstellen. Vor einer Mietkürzung muss dem Vermieter immer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Von heute auf morgen die Miete zu kürzen ist nicht zulässig.
Im Zusammenhang mit der unten aufgeführten Minderungstabelle bei Ruhestörung empfehlen wir auch folgende Artikel:
Mietminderungstabelle bei Lärm und Ruhestörung
Letzte Aktualisierung / Überprüfung der Tabelle: 04.05.2023 – alle Angaben ohne Gewähr
Höhe | Grund der Mietminderung | Gericht | Fundstelle |
---|---|---|---|
50% | Lärmbelästigung durch Bauarbeiten am Nachbarhaus | OLG Hamm | ZMR 1983, 273 |
50% | Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn | AG Braunschweig | WuM 1990, 147 |
50% | laute Musik zur Nachtzeit | AG Brandenburg | WuM 1990, 147 |
50% | Lärmbelästigung durch eine Gaststätte bis weit in die Nacht hinein | AG Berlin-Schöneberg | MM 1995, 28 |
37% | erhebliche Lärmbelästigung bis nach Mitternacht durch eine Gaststätte | AG Rheine | WuM 1985, 260 |
35% | erhebliche Lärmbelästigung durch Nachbarn | AG Chemnitz | WuM 1994, 68 |
30% | Lärmbelästigung aufgrund Ausbau des Dachstuhls | AG Osnabrück | WuM 1996, 754 |
30% | Nächtliche Lärmbelästigung aufgrund einer Diskothek (Schallpegel von mehr als 86 dB) | AG Köln | WuM 1978, 173 |
25% | erheblicher Baulärm in einem Neubaugebiet | AG Darmstadt | WuM 1984, 245 |
20% | Belästigung durch häufiges und lautes Feiern der Mitmieter | LG Dortmund | DWW 1988, 283 |
20% | Lärmbelästigung aufgrund Live-Musik | AG Köln | WuM 1990, 291 |
20% | Lärmbelästigung durch Waschsalon im Haus | AG Köln | WuM 1983, 126 |
20% | Mangelnder Schallschutz | AG Gelsenkirchen | WuM 1978, 66 |
20% | Ruhestörung aus einer Tanzschule nach 22:00 Uhr | AG Köln | WuM 1988, 56 |
20% | Klavierspiel des Nachbarn im Umfang von zwei Stunden pro Tag | AG Düsseldorf | DWW 1988, 357 |
20% | Belästigung durch Geruch und Lärm aufgrund einer Imbissbude in der Nachbarschaft | AG Braunschweig | WuM 1981, U16 |
20% | Erhebliche Belästigung durch Schmutz und Lärm von Touristen über einen längeren Zeitraum | BGH | Az.: VIII ZR 155/11 |
17% | Lärmbelästigung aufgrund des Müllschluckers | LG Dresden | WuM 1971, 96 |
15-20% | Lärmbelästigung aufgrund eines Kindergartens | AG Hamburg | WuM 1975, 209 |
15% | Lärmbelästigung aufgrund Straßenbauarbeiten | LG Siegen | WuM 1990, 17 |
15% | Lärmbelästigung aufgrund von Musik aus einer Gaststätte (sechsmal monatlich bis etwa 3.00 Uhr morgens) | AG Bonn | WuM 1990, 497 |
15% | Lärmbelästigung durch lautes Garagentor (Überschreitung der DIN 4109) | LG Hamburg | Az.: 333 S 65/08 |
10% | Lärmbelästigung durch Baustelle in der Nachbarschaft | LG Köln | WuM 2004, 234 |
10% | Erheblichen Belästigung aufgrund Flugzeuglärms bei ungenügender Isolierverglasung | LG Kiel | WuM 1979, 128 |
10% | Lärm durch Garagentore | LG Berlin | MM 1986 Nr. 7 S. 38 |
10% | abendliche Lärmbelästigung durch Einwurf von Flaschen in Altglascontainer | LG Berlin | GE 1985, 427 |
10% | Lärmbelästigung durch Aufzug | AG Wiesbaden | WuM 2006, 219 |
10% | Abendliche Lärmbelästigung durch Kinder nach 20 Uhr | AG Neuß | WuM 1988, 264 |
10% | Lärmbelästigung wegen Straßenbauarbeiten | AG Hagen | DWW 2003, 204 |
10% | Lärmbelästigung durch Einwerfen von Flaschen in Sammelcontainer | AG Rudolfstadt | WuM 2000, 19 |
10% | Lärmbelästigung durch eine Kinderarztpraxis | AG Bad Schwartau | WuM 1976, 259 |
8% | Verkehrslärm nach Öffnung einer Sackgasse | AG Berlin-Köpenick | Az.: 3 C 262/05 |
7,50% | Lärmbelästigung durch erhöhten Verkehrsaufkommen, wenn Fenster nicht ausreichend gegen Schall isoliert | AG Berlin-Köpenick | Az.: 4 C 116/10 |
7% | Lärmbelästigung aufgrund eines Waschsalons im Haus | AG Hamburg | WuM 1976, 151 |
3% | länger andauernder Baulärm von einem Nachbargrundstück | AG Berlin-Tiergarten | GE 1991, 579 |
0% | Lärmbelästigung durch Bauarbeiten auf dem Nachbarsgrundstück | OLG Braunschweig | Az.: 1 U 68/10 |
0% | Lärmbelästigung durch Discothek, wobei diese bei Vertragsschluss bekannt war | AG Berlin-Spandau | Az.: 4 C 207/08 |
Die vollständige Mietminderungstabelle, nicht nur auf Lärmbelästigung anwendbar sondern auch auf andere Mängel wie Wasserschaden oder Schimmel in der Wohnung finden Sie unter Mietminderungstabelle.
Mietminderungstabelle Lärm zum Download
Wir haben die Mietminderungstabelle Lärm und Ruhestörung für Sie als PDF Dokument aufbereitet. Mit einem Klick können Sie die Datei auf ihrem Computer abspeichern.
Sie möchten wissen, inwieweit die Miete bei Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung gemindert werden kann und wie Sie in so einem Fall am besten vorgehen? Unter Mietminderungstabelle bei Schimmel und Feuchtigkeit finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.
Häufige Fragen zum Thema
Wie viel Mietminderung bei Lärm?
Inwieweit die Miete bei Lärm gemindert werden kann wird immer im Einzelfall entschieden. In der Vergangenheit wurden bspw. Mietminderungen in Höhe von 50% aufgrund von Bauarbeiten am Nachbarhaus oder Lärmbelästigung durch laute Nachbarn, 30% aufgrund von Lärmbelästigung durch einen Dachstuhl-Ausbau und 20% aufgrund häufiger lauter Feiern der Mitmieter gewährt. Eine Übersicht weiterer Urteile finden Sie in unserer Mietminderungstabelle.
Wie viel Lärm ist zumutbar?
Innerhalb der Ruhezeiten (22 – 6 Uhr, individuell nach Hausordnung auch 13 – 15 Uhr) gilt Zimmerlautstärke als akzeptabler Richtwert. Tagsüber liegt dieser Wert bei 40 Db, nachts bei 30 Db. Musikinstrumente dürfen diesen Wert überschreiten, hier gilt eine zeitliche Begrenzung nach gültiger Hausordnung oder Gerichtsurteilen (Klavier max. 3 Stunden tägl.). Mögliche Mietminderungen durch unzumutbare Lärmbelästigung finden Sie in unserer Tabelle.
Was kann ich tun wenn mein Nachbar zu laut ist?
Ist der Nachbar regelmäßig zu laut, sollte er vorerst darauf hingewiesen werden und um Unterlassung gebeten werden. Wird die Lärmbelästigung nicht unterlassen kann mittels Lärmprotokoll ein Nachweis angefertigt werden, mit dem sich zur Mängelbeseitigung an den Vermieter gewandt wird. Wurde der Vermieter über den Mangel informiert, kann die Miete gemindert werden.