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Mietpreisbremse verlängert bis 2029

Häuserblock in Berlin

Schon zur Einführung der Mietpreisbremse wurde gemutmaßt, dass sie sich zum zahnlosen Tiger entwickelt. Und tatsächlich: Bezahlbare Mieten wurden durch den Deckel nicht realisiert. Damit ist auch in Zukunft nicht zu rechnen. Trotzdem hat sich die Ampel darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Allerdings jubilieren nicht alle Partner. Für die FDP etwa wäre es weitaus wichtiger, dass der Wohnungsbau vorankommt und damit die Wohnungsnot bekämpft wird.

So funktioniert die Mietpreisbremse

Damit die Mieten nicht ins Unendliche steigen, hatte man 2015 überlegt, den Mietzins bei Neuvermietungen zu deckeln. Damit dürfen Immobilienbesitzer die Miete nicht länger nach Gutsherrenart bestimmen, sondern unterliegen klaren Vorgaben. Das gilt allerdings nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Auf welche Städte dies zutrifft, entscheidet einzig und allein die jeweilige Landesregierung. Dann darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Davon ausgenommen sind Neubauten. Wird gegen die Regel verstoßen, kann der Mieter das zu viel gezahlte Geld zurückfordern.

Vermieter nutzen Schlupflöcher

Klingt gut, hat in der Praxis aber nicht wirklich funktioniert. Vielmehr hat sich ein Trend etabliert, der die Mieten weiter nach oben treibt, ohne dabei gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dazu werden die Wohnungen nicht „nackt“, sondern möbliert angeboten. Zur regulären Miete kommt dann noch ein Aufschlag für die Möbel. Wie sich die Miete dann konkret zusammensetzt, bleibt allerdings das Geheimnis der Vermieter.

Mieter haben kaum eine Chance

Damit ist es nicht mehr möglich, die Mieten zu vergleichen und zu prüfen, ob die Miete zehn Prozent über dem Vergleichswert liegt oder nicht. Angesichts der Tatsache, dass möblierte Wohnungen im Schnitt 45 Prozent teurer sind, kann man davon ausgehen, dass eifrig getrickst wird. Denn jemand, der dringend eine Wohnung sucht, wird den Vermieter sicher nicht fragen, aus welchen Bausteinen die Miete besteht. Anspruch auf diese Auskunft hätte man, zur Not auf dem Klageweg. Das macht nur niemand.

Transparenz schaffen

Die Forderung des deutschen Mieterbunds lautet daher: Der Zuschlag für die Möblierung muss gesondert ausgewiesen werden. Nur so schaffe man Transparenz, um prüfen zu können, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Denn die höheren Mieten treiben letztlich auch den Mietspiegel nach oben und damit den Deckel für die Mietpreisbremse. Welche Dimension das Thema inzwischen hat, zeigen die Daten von Immoscout24, wonach allein in Frankfurt im vierten Quartal 2023 rund 41 Prozent der Wohnungen möbliert angeboten wurden.

Klage von Haus und Grund

Ginge es nach dem Verband Haus und Grund würde die Mietpreisbremse komplett eingestampft. Daher klagt der Eigentümerverband. Dessen Präsident Kai Warnecke sieht in der Mietpreisbremse einen Grund für die akute Wohnungsnot. Seit der Einführung fehlten 900.000 neue Wohnungen. Der Preisdeckel schade somit allen Mietern. Ins gleiche Horn, wenngleich etwas sanfter, stößt auch FDP-Chef Christian Lindner. Weitere Verschärfungen würden die Erholung der Baukonjunktur beschädigen. „Die Wohnungsknappheit werden wir nicht wegregulieren können“, mahnt auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Titelbild: ArTono / shutterstock.com

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