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Sonderkündigungsrecht bei Umzug: Telefon- und Internetvertrag kündigen

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Ein kombinierter DSL Anschluss mit Internet und Telefon ist in Deutschlands Haushalten sehr häufig vertreten. Ein Umzug berechtigt grundsätzlich nicht zur außerordentlichen Kündigung des Anschlusses.

Das Problem: Meist beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages 2 Jahre und verlängert sich nach Ablauf automatisch um 12 Monate. Wenn Sie einen Umzug planen, sollten Sie darauf achten, wie viel Restlaufzeit besteht. In einigen Fällen können Sie jedoch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und dadurch frühzeitig aus Ihrem Vertrag ausscheiden.

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Am 10. Mai 2012 wurde die Neufassung des deutschen Telekommunikationsgesetzes veröffentlicht, was das Sonderkündigungsrecht mit sich brachte.

Das Sonderkündigungsrecht besagt, dass der Anbieter dazu verpflichtet ist, bei Umzug die geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Vertragsänderungen anzubieten. Zudem ist der Verbraucher dazu berechtigt bei Umzug das Internet außerordentlich zu kündigen, sofern die Leistung (z.B. Geschwindigkeit) nicht am neuen Wohnsitz angeboten werden kann.

Bei einer außerordentlichen Kündigung wird keine Rücksicht auf vertragliche Regelungen oder vertraglich festgelegte Fristen genommen.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht für meinen Internetvertrag?

Sie können nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:

  1. Der Anbieter hat seine AGB geändert, wodurch z.B. eine Preiserhöhung entsteht. 
  2. Der Anbieter hat eine Leistung entsprechend des Vertrages nicht angeboten. 
  3. DSL kann an neuem Wohnort nicht angeboten werden, da der Anschluss nicht verfügbar ist. 
  4. DSL kann an neuem Wohnort nur mit geringer Bandbreite angeboten werden (Sonderkündigungsrecht gültig ab Geschwindigkeitseinbußen von etwa 50 Prozent).

Wenn eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbracht wurde, muss der Kunde zunächst eine Nachbesserung einfordern. Wenn diese ebenfalls nicht erbracht wurde, sind Sie berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Übrigens: Das Sonderkündigungsrecht kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden.

Sonderkündigungsgründe aus Kulanz

Einige Fälle sind gesetzlich nicht abgedeckt aber werden von den meisten Anbietern aus Kulanz und ohne rechtliche Verpflichtung als Grund für eine Sonderkündigung akzeptiert:

  • Umzug ins Ausland
    Schriftlicher Nachweis wie Ab- bzw. Ummelde-Schein oder Visum vorlegen
  • Tod des Kunden
    Vorlage des Totenscheins durch Angehörige
  • Zwei Personen ziehen zusammen
    Ein Anschluss wird überflüssig. Sonderkündigung beim selben Anbieter einfacher als bei unterschiedlichen Anbietern
  • Insolvenz des Kunden

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei Sonderkündigung?

Die Kündigungsfrist bei Sonderkündigung beträgt drei Monate.

Kann ich meine Rufnummer trotz Anbieterwechsel mitnehmen?

Die Rufnummernmitnahme ist nur möglich, wenn die neue Wohnung in demselben Vorwahlbereich liegt wie die alte Wohnung. Wenn Sie in denselben Vorwahlbereich ziehen, ist der DSL Anbieter sogar dazu verpflichtet eine Rufnummernmitnahme zu ermöglichen.

Mitnahme oft nur möglich bei Kündigung durch neuen Anbieter

In manchen Fällen ist die Mitnahme der Rufnummer nur möglich, wenn Sie Ihren Vertrag durch den neuen Anbieter kündigen lassen.

Trotzdem sollten Sie aber Ihren alten Anbieter darüber informieren, dass Sie die Rufnummernmitnahme wünschen. So kann der alte Anbieter gewährleisten, dass Ihre Nummer nicht wieder freigegeben wird.

Einige Provider nehmen bis zu 30 Euro für die Rufnummernmitnahme.

Außerhalb des alten Vorwahlbereichs keine Mitnahme möglich

Falls Sie außerhalb des alten Vorwahlbereichs wohnen werden, ist die Mitnahme der alten Festnetznummer nicht möglich.

Übrigens: Scheitert die vertraglich vereinbarte Rufnummernmitnahme bei Umzug, besteht für Sie ebenfalls ein Recht auf Sonderkündigung!

Welche Kosten fallen bei DSL Kündigung bei Umzug an?

Für die Kündigung des Anschlusses fallen keine Gebühren an. Der neue Anbieter wird jedoch in den meisten Fällen eine einmalige Bereitstellungsgebühr von bis zu etwa 70 Euro erheben.

So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

  1. Schriftlich auf Postweg Kündigung einreichen
  2. Per Einschreiben, um Eingangsbestätigung zu erhalten
  3. Neuen Vertragsanbieter über persönliche Kündigung des alten Vertrages informieren
  4. Auswahl des gewünschten Tarifs beim neuen Anbieter
  5. Bei Bestellvorgang beim neuen Anbieter die Daten des alten Anschlusses angeben
  6. Persönliche Daten angeben: Kunden- und Festnetznummer, alte und neue Anschrift,
    gewünschter Anschalttermin des Anschlusses und E-Mail oder Handynummer für Rückmeldung

Sonderkündigung nicht möglich: Alternativ Vertragsübernahme durch Nachmieter

Sollte auf Ihre Situation keiner der oben genannten Kündigungsgründe zutreffen, können Sie den DSL Vertrag auf Ihren Nachmieter übertragen bzw. den DSL Vertrag vom Vormieter übernehmen.

Achtung: DSL Provider sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Übernahme anzubieten.

Der Vorteil der Vertragsübertragung besteht in der Kostenersparnis. Der Nachmieter übernimmt die restliche Vertragslaufzeit und die damit monatlich anfallenden Kosten.

Sollten Sie die Übernahme des DSL Anschlusses vom Vormieter wünschen, sollten folgende Dinge beachtet werden:

  • Meist müssen beide Parteien ein Formular zur Vertragsübernahme ausfüllen
  • Manche Anbieter wie Vodafone gestatten Vertragsübernahme bei einem Kabelvertrag nur im Todesfall
  • Einige Anbieter lassen Übernahme nur zu, wenn es sich bei Nachmieter um Ehepartner oder WG-Mitglied handelt
  • Der neue Vertragspartner ist für alle offenen Forderungen verantwortlich
  • Standardmäßig wird die Mindestlaufzeit vom Vormieter übernommen
  • Der neue Vertragspartner kann Nutzungsdaten im Kundenportal einsehen
  • Bei Tarifänderung beginnt die Vertragslaufzeit von Vorne

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es übrigens auch beim Mietvertrag. Was Mieter und Vermieter beachten müssen erfahren Sie unter Sonderkündigungsrecht des Mietvertrages – Vermieter & Mieter.

Häufige Fragen zum Thema

Kann man einen Internet Vertrag vorzeitig kündigen?

Ja, das Sonderkündigungsrecht (3 Monate Kündigungsfrist) kann genutzt werden, wenn durch AGB-Änderung des Anbieters eine Preiserhöhung droht, die vertragsgemäße Leistung nicht angeboten wird, die vereinbarte Leistung bei Umzug am neuen Wohnort gar nicht oder nur mit geringer Bandbreite angeboten wird.

Ist ein Umzug ein Kündigungsgrund?

Ja, sofern der Internet- und Telefonanbieter am neuen Wohnort nicht die Leistung weiterhin erbringen kann, wie sie für den vorherigen Wohnort vereinbart wurde. Dieselben Regeln gelten für den Umzug ins Ausland, der in den meisten Fällen zur Sonderkündigung berechtigt.

Titelbild: Rido / shutterstock.com

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