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Vermieter darf Balkonkraftwerk nicht einfach verbieten

Solarmodule auf Balkon montiert

Der Wunsch, den eigenen Strom mit einem Balkonkraftwerk zu produzieren, lässt sich künftig einfacher in die Tat umsetzen. Dazu hat der Bundestag das Wohneigentums- und das Mietrecht angepasst. Konnten Vermieter bislang ein Veto einlegen und damit die Installation einer Solaranlage verhindern, darf die Zustimmung demnächst nur noch mit triftigem Grund verweigert werden. Ein Mitspracherecht bleibt bestehen.

Abbau von Bürokratie

Einfacher, schneller, unkomplizierter: Das eigene Balkonkraftwerk muss inzwischen weit weniger Hürden nehmen, um ans Netz zu gehen, als noch vor ein paar Jahren. Nachdem bereits im April die Anmeldung vereinfacht und auch technischen Vorgaben gelockert wurden, folgt jetzt der nächste Schritt hin zu weniger Bürokratie.

Anspruch auf Genehmigung

Vermieter und Eigentümergemeinschaften können ein Balkonkraftwerk nicht mehr von vornherein ablehnen. Sie müssen schon triftige Gründe anführen. Oder anders ausgedrückt: Mit der Änderung des Mietrechts haben Mieter jetzt einen rechtlichen Anspruch darauf, dass die Steckersolargeräte genehmigt werden. Bisher lief ohne die Zustimmung des Vermieters gar nichts. Geht es nach dem Willen des Bundestags, sollen Eigentümer künftig nur noch darüber mitentscheiden, wie genau das Balkonsolar installiert wird. Das letzte Wort hat der Bundesrat.

563.000 Anlagen sind in Betrieb

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, spricht angesichts der Entscheidung von „einem Booster für die Solarisierung von Balkonen“. Er hofft, dass die Nachfrage durch den Abbau der Bürokratie weiter belebt wird. Dass das Interesse an Balkonkraftwerken groß ist, belegen die Zahlen. In der Zeit von April bis Juni sind 152.000 neue Anlagen in Betrieb gegangen. Das sind plus 52 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Aktuell sind offiziell 563.000 der Balkonsolar-Anlagen angemeldet.

Titelbild: Mariana Serdynska / shutterstock

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