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Wohngeld – wer bekommt den Mietzuschuss?

Wohngeld Mietzuschuss

Steigende Mieten gelten inzwischen als einer der größten Armutsfaktoren. Um Haushalte mit geringem Einkommen davor zu bewahren, aufgrund der Mietkosten (oder der finanziellen Belastung ohne Tilgung (Zinsen) durch Eigentum) in die Grundsicherung zu rutschen, gibt es das Wohngeld. Bildlich gesprochen stellt es ein „Netz vor dem Netz“ dar. In der Amtssprache handelt es sich um eine vorgelagerte soziale Sicherungsleistung. Obwohl viele Haushalte Anspruch auf Wohngeld hätten, nehmen Betroffene die Hilfe aus Unwissenheit nicht wahr. Deshalb hier alle wichtigen Informationen rund um das Thema.

Was ist Wohngeld?

„Wohngeld wird als Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte knapp oberhalb der Grundsicherung gezahlt“, erklärt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Dadurch leiste es „einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung“.

Wie viel Wohngeld bekommt man?

Die Basis für die Höhe des Wohngeld Anspruchs bilden folgende Faktoren:

  • Höhe der Miete oder Belastung, wobei je nach Mietstufe unterschiedliche Höchstbeträge gelten.
  • Anzahl der Personen im Haushalt.
  • Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder – unter Berücksichtigung möglicher Freibeträge und sonstiger Abzüge.

Wohngeld berechnen

Sich selbst mit Bleistift, Papier und Taschenrechner durch die Gesetzestexte und Tabellen zu arbeiten, um zu berechnen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, würde sehr viel Zeit und Nerven kosten. Deshalb ist es ratsam, den Wohngeldrechner von wohngeld.org zu nutzen.

Beispiele zur Wohngeld Berechnung

  • Vierköpfige Familie mit 4.000 EUR Brutto im Monat und 1.300 EUR Miete in Berlin erhält monatlich 343 EUR Wohngeld.
  • Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern mit 1.800 EUR Brutto Einkommen im Monat und 700 EUR Miete in Hannover erhält monatlich 611 EUR Wohngeld.
  • Alleinerziehende Mutter eines Kindes mit 2.100 EUR Brutto Einkommen im Monat und 750 EUR Miete in Köln hat Anspruch auf 419 EUR Wohngeld im Monat.
  • Ehepaar mit 3.000 EUR Brutto Gesamteinkommen im Monat und 900 EUR Miete in München erhält 81 EUR Wohngeld im Monat.

Für 2025 wurde eine Wohngeld Erhöhung beschlossen.

Wohngeldrechner

Mithilfe dieses Wohngeldrechners lassen sich schnell und mit wenig Aufwand alle erforderlichen Daten erfassen. Die Berechnung erfolgt automatisch, kostenlos und völlig unverbindlich. Für jedes Formularfeld werden Hilfen angeboten (einfach mit der Maus über das Feld mit Fragezeichen gehen). Folgende Daten werden erfasst:

  • Das Jahr, für das der Wohngeldanspruch ermittelt werden soll.
  • Der Wohnort, aus dem sich die Mietstufe und damit alle wichtigen Grenzwerte ergeben.
  • Die Bruttokaltmiete, also die Miete ohne Heizkosten.
  • Die Zahl der Haushaltsmitglieder.
  • Die Zahl der Personen im Haushalt, die keinen Wohngeldanspruch haben.
  • Für jede Person mit Anspruch muss anschließend das Einkommen hinterlegt werden.

Kurzum: Es ist ratsam, erst die nötigen Unterlagen zur Hand zu haben, um dann alle Daten eingeben zu können. Dann dauert es nur wenige Minuten, bis man Gewissheit hat.

Wer hat Anspruch und kann Wohngeld bekommen?

Die Frage „wer bekommt Wohngeld“ oder „wer hat Anspruch auf Wohngeld“ lässt sich leider nicht punktgenau beantworten. Ganz besonders profitieren Rentner und Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor vom Mietzuschuss. Grundsätzlich gilt aber: Wer seinen Lebensunterhalt durch Arbeit, Arbeitslosengeld oder eine Altersrente bestreiten kann, nur wegen der Wohnkosten (ohne Heizkosten) aber auf Grundsicherung angewiesen wäre, gilt als wohngeldberechtigt.

Keinen Wohngeldanspruch haben Personen, die Transferleistungen erhalten. Dazu zählen Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe. Auch Studierende, Schüler und Auszubildende, die Anspruch auf BAföG oder die Berufsausbildungsbeihilfe haben, gehen beim Wohngeld in der Regel leer aus. Ausnahmen, die allerdings eher selten sind, bestätigen die Regel (etwa, weil die Förderhöchstdauer beim BAföG überschritten wurde).

Wie viel Einkommen darf ich haben, um Wohngeld zu bekommen?

Ab und bis zu welchem Einkommen einem Antrag auf Wohngeld stattgegeben wird, richtet sich weitgehend nach zwei Faktoren:

  • Mietstufe: Da die Mieten in Deutschland unterschiedlich hoch sind – in Berlin oder München zahlen Mieter deutlich mehr je Quadratmeter als in ländlichen Regionen – gibt es sieben Mietstufen. Jeder Stadt/Gemeinde ist eine Mietstufe zugeordnet. Je höher die Miete, desto höher die Mietstufe. München hat zum Beispiel Mietstufe 7 und Neustadt an der Aisch Mietstufe 1.
  • Haushaltsmitglieder: Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto größer muss der jeweilige Wohnraum sein – und ist entsprechend teurer. Daher spielt auch die Personenzahl eine erhebliche Rolle.

Dementsprechend gibt es für jede Mietstufe eine Wohngeldtabelle, die das Höchsteinkommen entsprechend der Zahl der Haushaltsmitglieder auflistet. Für 2024 gilt beispielsweise in Mietstufe 1 bei einem Einpersonenhaushalt ein Höchsteinkommen von 1.372 Euro. Auf der anderen Seite greift beim Wohngeld auch ein Mindesteinkommen, das sich unter anderem an der Höhe der Grundsicherung orientiert.

Berücksichtigt werden stets die Einkünfte aller Familienmitglieder, unabhängig davon, ob sie als Arbeitnehmer oder aus selbstständiger Arbeit erzielt werden. Außen vor bleiben Kindergeld und Kinderzuschlag, wohingegen das Elterngeld angegeben werden muss.

Abzüge und Freibeträge beim Einkommen

Abzugsfähig sind, um das relevante Einkommen zu ermitteln:

  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 100 Euro pro Monat 
  • Kosten für die Kinderbetreuung: höchstens 4.000 Euro pro Kind und Jahr
  • Steuer: minus zehn Prozent pauschal
  • Krankenversicherung: minus zehn Prozent
  • Rentenversicherungsabgaben: minus zehn Prozent

Darüber hinaus gelten Freibeträge. Sie richten sich nach den Lebensumständen. Alleinerziehende haben einen Freibetrag von 1.320 EUR jährlich. Lebt eine schwerbehinderte oder pflegebedürftige Person mit im Haushalt, sind es 1.800 EUR jährlich. Maßgeblich sind hierbei die Vorgaben aus dem Wohngeldgesetz, konkret § 17 WoGG.

Welche weiteren Voraussetzungen gelten für das Wohngeld?

Abgesehen vom Einkommen bzw. der Rente, die bestimmte Werte nicht überschreiten dürfen, muss es sich um selbstgenutzten Wohnraum handeln. Das kann ein Mietobjekt sein. In dem Fall wird das Wohngeld als Mietzuschuss gezahlt. Doch auch Besitzer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die durch die Betriebs- oder Kreditkosten in finanzielle Not geraten würden, können Anspruch auf Wohngeld haben. Dann wird der sogenannte Lastenzuschuss für Eigentümer gewährt.

Wohngeld beantragen

Besteht Anspruch auf Wohngeld, kann man einen entsprechenden Antrag stellen. Das funktioniert je nach Bundesland auch online. Ansonsten handelt es sich um ein mehrseitiges Formular, das ausgefüllt werden muss. Benötigt werden zudem Nachweise zur Miete und zum Einkommen. Wohngeldexperten raten daher, mit den Unterlagen persönlich beim zuständigen Amt (nachzufragen bei der Gemeinde oder Stadt) vorstellig zu werden. Dadurch lässt sich schneller klären, ob noch Papiere nachgereicht werden müssen.

Die Bearbeitung der Anträge dauert seit 2023 etwas länger, da deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben als zuvor. Das heißt: Berechtigte müssen beim Wohngeld Antrag etwas Geduld mitbringen. Gibt die Wohngeld Behörde grünes Licht, wird die Leistung für zwölf Monate bewilligt. Danach kann, sofern es keine Änderungen gibt (etwa bei der Personenzahl, dem Einkommen oder der Miete) ein Folgeantrag gestellt werden. Liegen jedoch Änderungen vor, kann eine Erhöhung der Leistung beantragt werden.

Wohngeldreform 2023

Welche Rolle das Wohngeld spielt, zeigt sich auch daran, dass mit einer groß angelegten Reform (Wohngeld Plus) die Zahl derer, die seit 2023 Anspruch auf Wohngeld haben, mehr als verdoppelt wurde. In 2022 profitierten knapp 600.000 Haushalte vom Wohngeld. In 2023 waren es – aufgrund höherer Einkommensgrenzen – knapp zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen. 

Gleichzeitig stieg beim Wohngeld in 2023 der Anspruch von ehemals durchschnittlich 180 EUR auf 370 EUR pro Monat an. Bei diesen Zahlen ist zu beachten, dass es sich um Durchschnittswerte handelt. Die komplexe Wohngeldberechnung macht es nahezu unmöglich, allgemein verbindlichen Werte zu bestimmen. Dafür spielen zu viele Faktoren eine Rolle, wenn man das Wohngeld berechnen möchte.

Heizkosten- und Klimakomponente 

Neu ist auch, dass seit 2023 eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten ist. In der Summe ergibt sich daraus ein Wert von 2,30 Euro pro Quadratmeter. Ausgehend von einer Wohnfläche von 48 Quadratmeter bei einem Einpersonenhaushalt entspricht das 110,40 EUR pro Monat, die in die Berechnung des Wohngelds einfließen werden.

Titelbild: Racamani / shutterstock.com

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