Hallo zusammen,
wir sind nach einem Jahr aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Haben diese nicht in frisch renoviertem Zustand übernommen (in einem Zimmer sind Wände farbig gestrichen, Flecken oder abgeschabte Stellen waren an einigen Wänden, sonst aber im Allgemeinen in Ordnung).
Im Mietvertrag findet sich folgender Absatz (siehe Anhang). Ist diese Klausel gültig? Und wenn ja, sind wir dann zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, weil einige Wände "in Ordnung" waren? Oder was genau heißt "im Wesentlichen renoviert übergeben"?
Wir hatten zur Übergabe nicht renoviert und der Vermieter hatte sich darüber aufgeregt, aber das Übergabeprotokoll ohne Vermerk von Mängeln unterschrieben. Die Schlüssel haben wir natürlich auch nicht mehr. Nun hat er uns per Email mitgeteilt, dass wir die Schönheitsreparaturen laut Mietvertrag hätten durchführen müssen. Da dies nicht erfolgt sei, biete er uns nun zwei Möglichkeiten:
1. Er übernimmt es eigenhändig und wir sollen dafür Betrag x bezahlen.
2. Er beauftragt eine Malerfirma und wir bezahlen die dann wesentlich höheren Kosten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist. Wenn dann müsste er uns doch die Möglichkeit einräumen, es selbst zu machen, oder? Aber wir haben nun keinen Schlüssel mehr und er wohnt weit weg...