Schönheitsreparatur Klausel und Auszug

  • Hallo zusammen,

    wir sind nach einem Jahr aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Haben diese nicht in frisch renoviertem Zustand übernommen (in einem Zimmer sind Wände farbig gestrichen, Flecken oder abgeschabte Stellen waren an einigen Wänden, sonst aber im Allgemeinen in Ordnung).

    Im Mietvertrag findet sich folgender Absatz (siehe Anhang). Ist diese Klausel gültig? Und wenn ja, sind wir dann zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, weil einige Wände "in Ordnung" waren? Oder was genau heißt "im Wesentlichen renoviert übergeben"?

    Wir hatten zur Übergabe nicht renoviert und der Vermieter hatte sich darüber aufgeregt, aber das Übergabeprotokoll ohne Vermerk von Mängeln unterschrieben. Die Schlüssel haben wir natürlich auch nicht mehr. Nun hat er uns per Email mitgeteilt, dass wir die Schönheitsreparaturen laut Mietvertrag hätten durchführen müssen. Da dies nicht erfolgt sei, biete er uns nun zwei Möglichkeiten:

    1. Er übernimmt es eigenhändig und wir sollen dafür Betrag x bezahlen.

    2. Er beauftragt eine Malerfirma und wir bezahlen die dann wesentlich höheren Kosten.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist. Wenn dann müsste er uns doch die Möglichkeit einräumen, es selbst zu machen, oder? Aber wir haben nun keinen Schlüssel mehr und er wohnt weit weg...

  • Hallo,

    dazu müsstet Ihr einmal in euer Übergabeprotokoll vom Einzug schauen. Wenn ihr die Wohnung als renoviert übernommen habt (+ Unterschrieben habt, dass die Wohnung mänglefrei ist) dann seid ihr dazu verpflichtet, die Wohnung bei Auszug zu renovieren oder die Kosten zu tragen. Wegen der Klausel Schöhnheitsreperaturen: allgemein erlaubt. Meines Wissens nach muss aber ein Maximal Betrag festgelegt werde (z.B. 150€). Ob das verpflichtend ist weiß ich leider nicht.

    Die Klausel über Schönheitsreperaturenist jedoch getrennt von der Rückgabe renoviert/unrenoviert zu sehen.

    Hier kommt es wie gesagt wirklich drauf an, was damals in eurem Übergabeprotokoll stand. Habt ihr nichts schriftlich festgehalten, dann kann euch der Vermieter nichts.

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