Beiträge von elch558

    Hallo zusammen,

    ich wohne erst seit knapp 6 Monaten in meiner jetzigen Wohnung, fühle mich aber aufgrund diverser Umstände nicht komplett wohl, weshalb ich einen nochmaligen Umzug in Erwägung ziehen muss.

    Im Mietvertrag steht wortgenau:

    Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2014 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien und sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum 01.10.2015 mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.

    Zu welchem Termin könnte ich nun frühestens kündigen? Einerseits verstehe ich das so, dass ich erst NACH dem 01.10.2015 mit 3 Monaten Frist kündigen kann, also quasi frühestens zum 01.01. (oder 31.12.?). Andererseits steht dort "zum 01.10.2015", was doch eigentlich heißt, dass ich auch schon Ende Juni kündigen kann, sodass ich Ende September raus sein könnte, oder?

    Ich blicke leider nicht durch...

    Vielen Dank für hilfreiche Tipps!

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