Beiträge von chive

    Hallo,

    ich möchte eine Wohnung im Erstbezug beziehen. Die Wände sind glatt verspachtelt. Ich möchte die Wände streichen lassen. Der Vermieter möchte nun, dass ich tapeziere. Er hat die Befürchtung, dass ein späterer, möglicher Rauputz nicht hält, die Wände abgeschliffen werden müssen... Fachleute sind anderer Meinung.

    Im Vertrag steht dazu eigentlich(?) nichts.
    Unter Schönheitsreparaturen steht
    - Der Mieter übernimmt die Wohnung im Erstbezug. Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit die Wohnung als unrenoviert übergeben gilt.

    - Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf seine Kosten getragen. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen.


    Frage: Muss ich tapezieren (jetzt oder bei Auszug) oder nicht?

    Danke!

    Danke für die Sonntagsantworten :)

    Berny: Warum werde ich mich melden?! Besser Finger davon lassen?

    anitari: Wortlaut mittlerweile: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2015 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum 31.07.2016 mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich kündbar ist."

    Gehe ich recht davon aus, dass ich frühestens zum 31.10.2016 ausziehen könnte?

    Hallo,

    nach langer Suche habe ich eine wirklich tolle Wohnung gefunden und möchte mieten. Die Wohnung ist Erstbezug und fast fertig. Das ist vielleicht auch das Problem, wäre sie bereits fertig, wären viele Fragen nicht mehr offen.
    Es fängt damit an, dass bei Vertragsunterzeichnung der Vermieter einen komplexen Vertrag vorlegt. Er möchte nun eine Mindestmietdauer von 12 Monaten (war vorher kein Thema). Bisher habe ich solche Verträge immer gemieden und hätte mir die Wohnung eigentlich nicht angesehen. Klar, 12 Monate sind nicht lange und ich habe auch nicht vor auszuziehen, dennoch würde ich gerne wenn ich wollte oder müsste.

    Zudem folgende Fragen:

    1. Die Wohnung ist Erstbezug und wurde erst kürzlich vom Verkäufer abgenommen. Aktuell gehen in einem Zimmer mehrere Steckdosen noch nicht. Der VM sagt, das muss der Verkäufer machen lassen.

    2. Zur Wohnung gehört ein Stellplatz. Hierfür gibt es keinen separaten Mietvertrag. Der VM berichtet, dass evtl. mehr Stellplätze verkauft, als vorhanden sind. Das muss er mit dem Verkäufer klären.

    3. Es sind keine Bodenbeläge vorhanden. Der VM möchte mir einen gewissen Betrag zur Verfügung stellen und ich soll mich um den Bodenbelag kümmern. Wie hält man das im Vertrag fest?

    4. Im Bad fehlt noch die Duschwand. Geplant ist Glas, jetzt war eine andere Möglichkeit im Gespräch.

    5. Ebenso sind noch keine Rollläden an der Wohnung, ebenso fehlt ein Ablauf auf dem Balkon. Im Vertrag steht, ich müsse diesen sauber halten. Ebenso soll ich 4x täglich Stoßlüften (5-10 Minuten). Ist das üblich?

    6. Unter sonstige Vereinbarungen wird einmal ein Rauchverbot in den Gemeinschaftsflächen ausgesprochen, in einem späteren Punkt wird das Rauchen in den Wohnräumen nicht gestattet. Ist das so zulässig?

    Die 5 wesentlichen Punkte bringen mich stark ins Grübeln. Eigentlich kann ich ab sofort in die Wohnung und mit dem Streichen und Bodenbelag beginnen. Eigentlich soll ich zum 1.8 mieten, den Vertrag jetzt unterschreiben. Was wäre, wenn die o.g. Punkte bis zum 1.8 nicht erledigt/ geklärt sind? Wann würde ein Übergabeprotokoll zeitlich Sinn machen? Jetzt oder zum 1.8.? Meine Angst besteht darin, dass ich jetzt unterschreibe, den Boden organisiere und zum 1.8 immer noch viele Baustellen an und um der Wohnung sind...

    Danke für Tipps und Antworten:)

    Chive

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