Beiträge von dude_85

    Trifft §548 des BGB in meinem Fall zu?!
    "(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
    (2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses."

    Hallo zusammen,

    ich habe die Tage eine Forderung von meinem ehemaligen Vermieter im Postkasten gehabt. Darin macht er eine wahnwitzige Rechnung auf, hat Dinge repariert die im Übergabeprotokoll so nicht als Mangel deklariert wurden, etc. Mir aber am wichtigsten ist es, dass diese Forderung jetzt erst über 13 Monate nach unserem Auszug aus dieser Wohnung an uns gestellt wurde. Ist das dann nicht schon verjährt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Ich habe meine jetzige Wohnung zum 31.01 gekündigt. In der Mietswohnung habe ich etwas über 5 Jahre gewohnt.

    1. Im Dezember kam es leider dazu, dass ein Gast verstehentlich ein Räuchermännchen umstieß und dadurch mehrere kleine Brandflecke auf dem Parkett entstanden sind.
    Es wurde die Haftpflichtversicherung des Gastes eingeschaltet. Jetzt sagt der Vermieter allerdings, dass die Kosten für die Beseitigung der Brandflecken sich auf mindesten 5000-6000 € belaufen sollen und zusätzlich ein Mietausfall eintreten wird, da das Abschleifen und Lackieren bzw. das Austrocknen bis zu 6 Wochen dauern soll. Heute habe ich einen Fachmann bestellt der sich den Schaden angeschaut hat und dieser meinte, dass selbst wenn das komplette Parkett erneuert wird, die Kosten nicht höher als 1500€ ausfallen sollten und das Austrocknen maximal 1 Woche dauert. Zusätzlich bemerkte der Fachmann, dass das Parkett mindestens 15 Jahre alt ist und bei Einzug waren außerdem schon stärkere Abnutzungsspuren vorhanden.

    Frage: Kann der Vermieter einen Mietausfall geltend machen bzw. ist eine Forderung des Vermieters auf Grund des geringen Zeitwertes überhaupt noch möglich?

    2. In der Wohnung ist eine Küche vorhanden, die Eigentum des Vermieters ist. Diese war bei unserem Einzug 3 Jahre alt - also jetzt etwas über 8 Jahre alt. Eine Seitenwand unmittelbar neben der Spülmaschine ist etwas aufgequollen und im integrierten Kühlschrank sind 2-3 Fächer angerissen.

    Frage: Gilt das unter normale Abnutzung oder kann der Vermieter da einen Schadensersatz von mir verlangen?

    3. Schimmelflecken auf nahezu allen Silikondichtungen in den Fenstern trotz ausreichender Lüftung und ausreichendem Heizen.

    Frage: Kann da der Vermieter ebenfalls Kosten geltend machen, obwohl ich ausreichend geheizt und gelüftet habe?

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