Hallo Gemeinde,
ich habe meine Mietwohnung in einem erst 4 Jahre jungen 2 Häuser Komplex. Ein Vorhaus (zur Straße) und ein im hinteren Teil des Grundstücks gebautem Haus. Meine Wohnung liegt im Hinterhaus. Der Komplex hat eine gr. Video/Klingel/Gegensprechanlage sowie eine Stahltor, dass per Summer geöffnet werden kann.
Seit meinem Einzug funktioniert in der ganzen Etage meiner Wohnung diese Anlage nicht. Es klingelt zwar und man könnte den Türöffnungssummer bedienen, aber es gibt keine Videosiganl (ich kann also nicht sehen wer vor der Haupt-Tür steht) und gegensprechen kann man auch nicht. Ich kann nur jemanden draußen hören, dieser aber mich nicht.
Dieser Mangel besteht seit dem Einzug und wurde im Übernahmeprotokoll festgehalten. Im Laufe des Jahres habe ich die Hausverwaltung (die auch die Tätigkeiten für meinen Vermieter übernimmt) mehrmals auf den Mangel hingewiesen und um Beseitigung gebeten. Bis auf leere Versprechungen ist bisher nichts passiert.
Da ich komplett von der Straße abgewandt wohne kann ich auch nicht einsehen, wer vor der Tür steht.
Meine Frage ist, welcher % Satz wäre hier angemessen, um die ich die Mieter kürzen kann.
Danke für Euere Rückmeldung.