Beiträge von weissmann

    Nebenkosten Wasser –1. muss ich die Bewässerung des Gartens vom Erdgeschossbewohner zahlen? 2. Nebenfrage: was gehört zum Garten des Erdgeschossmieters

    Seit 2014 wohne ich in einem 3-Parteien-Haus. Das Erdgeschoss ist bewohnt von einem Paar, Mitte ich, DG eine Person. Das Haus hat keinen Wasserzähler, das Wasser wird pro Kopf umgelegt, also 33,xx% pro Kopf.

    Im Garten war bei meinem Einzug ein alter Wäschetrockenplatz, der sollte durch eine Wäschespinne ersetzt werden. Der Erdgeschossmieter, der letztes Jahr damit einverstanden war, verweigert das dieses Jahr mit Hinweis darauf, dass er den Garten mitgemietet habe; er hat hier auch ein Gemüsebeet angelegt.
    DG und ich haben lediglich Balkonnutzung in unseren Mietverträgen.

    Unabhängig von der Wäschespinne möchten die DG-Mieterin und ich nicht das Wasser für einen Garten zahlen, für den wir Betretungsverbot haben. Geht das mit der Vereinbarung 33,xx% Wasserkosten?

    Dann: Uns wurde gesagt, dass der EG-Mieter den gesamten Garten pflege (das soll Bedingung für die Wohnung gewesen sein). Jetzt behauptet er, der Garten vor dem Haus sei Allgemeingut; Beweis: Es gehen 5 Stufen in „seinen“ Garten hinten.

    Ich weiß, ich sollte mit dem Vermieter sprechen. Da der aber keine Lust hat, sich irgendwo einzumischen, brauch ich vorher Info.
    EG-Mieter legt weder den Mietvertrag vor noch will er die Abrechnung für die Wasserkosten vorlegen. Statt dessen bestimmt er, dass wir die zahlen müssen.

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