1. Habt ihr so vereinbart. Wenn ihr nur aus dem Grund, dass ihr in der obersten Wohnung wohnt, den Preis bezahlt, dann hättet ihr das in den Vertrag schreiben müssen. Dann wäre es vereinbart gewesen und der Ausbau der nächsten Etage wäre ein Mangel an der Mietsache, der eine Mietminderung rechtfertigt. Habt ihr das nicht, ist das jetzt euer Pech. Ich denke, so ist ein Mangel an der Mietsache schwer durchzubekommen.
2. Habt ihr danach gefragt? Darauf bestanden, dass es aufgenommen wird? Ansonsten siehe oben.
3. Man kann auch vor Abschluss des Vertrages nachmessen. Als Anregung für die nächste Wohnungssuche. Wenn ihr dort wohnen bleibt, habt ihr vielleicht irgendwann Glück und die 10 %-Regel wird generell vom BGH gekippt. Dazu muss sich halt nur jemand bis dorthin durchklagen.
4. Sind sicherlich Mängel, aber bisher ist unklar, woher die stammen. Dass die Scheiben immer nass sind, spricht dafür, dass die Fenster wesentlich schlechter isolieren als die Wände. Grundsätzlich ist das erst mal gut, denn bisher scheinen nur die Fensterdichtungen und nicht die Wände zu schimmeln. Die Frage ist, wo die Feuchtigkeit herkommen soll, wenn ihr Türen habt und sie in allen Räumen sehr ähnlich ist. Gerade obere Wohnung sind ja nicht gerade typisch für aufsteigende Feuchtigkeit. Da kommt es doch meistens vom Nutzungsverhalten und dann scheint das Lüften eben doch nicht zu reichen.
Wenn es einfach alte, schlecht isolierte und zugige Fenster sind, dann waren die aber sicherlich bei Anmietung schon genauso und sind daher eben so gemietet wie gesehen.
5. Nicht funktionierende Heizung ist ein Mangel. Es gibt Temperaturen, die nicht unterschritten werden dürfen. Ganz egal, wer dafür verantwortlich ist, wenn die Heizung nicht funktioniert, berechtigt das zur Mietminderung.
6. Kommt vor. Wahrscheinlich ist man froh, wenn einige Altmieter ihre Sachen packen und ausziehen.
Die Sache mit dem Balkon, Licht im Wohnzimmer etc. wird man sehen, wenn es soweit ist. Evtl. ergibt sich hier ebenfalls ein Mangel, wenn die Mietsache nicht mehr so ist wie bei Vertragsabschluss.
Ansonsten läuft sicherlich einiges nicht optimal, aber als Mieter bleibt dir immer die Kündigung. Ihr müsst halt überlegen, zu welchen Konditionen ihr sonst eine vergleichbare Wohnung findet. Als Mieter gehört einem nun mal nicht das Haus und der Eigentümer darf immer noch selbst entscheiden, was er mit seinem Eigentum macht. Gefällt euch das nicht, solltet ihr überlegen, ob ihr nicht lieber auch kaufen wollt und es dann eure Sache ist, was gemacht wird und was nicht.
Während der Arbeiten die Miete mindern ist sicherlich möglich, allerdings solltet ihr euch bewusst sein, dass 100 % Mietminderung heißt, dass ihr (objektiv!) die Wohnung gar nicht mehr nutzen könnt. Wenn die Mieterhöhung überzogen hoch ist, seit ihr schnell in einem Bereich, der eine Kündigung, ggf. auch fristlos, rechtfertigt. Da sollte man sich sehr genau überlegen, wie weit man geht. So, wie du den Vermieter hier darstellst, dürfte der sich da nicht viel gefallen lassen und seine Rechte voll ausnutzen. Am Ende steht ihr vielleicht unfreiwillig ohne Wohnung da.