Beiträge von Wiljahelm

    Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.
    Es geht tatsächlich nur um einen sehr geringen Betrag von 50 Euro. Allerdings geht es in diesem Fall ums Prinzip.
    Ich habe die Vermieterin kontaktiert und hoffe, sie wird von der Erhöhung für den letzten Monat absehen und uns in Ruhe ausziehen lassen.

    Hallo Zusammen,

    ich bin mit folgenden Sachverhalt konfrontiert und weiß nicht ganz, ob ich oder die Vermieterin im Recht ist.

    - Miterhöhungsschreiben ist am 15.06.2017 bei mir eingegangen mit dem Verweis auf § 558 BGB. Die Mieterhöhung soll zum dem 01.09.2017
    gültig werden. Erstbezug war am 15.09.2014 (vielleicht spielt dies eine Rolle).

    - Dieser Erhöhung wurde nicht zugestimmt oder widerspochen.

    - Am 26.06.2017 wurde der Mietvertag ordentlich und mit der Einhaltung der gesetzlichen Fristen zum 30.09.2017 von mir gekündigt, da ich
    sowieso vor hatte auszuziehen. In dem Kündigungsschreiben habe ich die Miererhöhung nicht erwähnt und auch nicht widersprochen.

    Frage: Reicht eine ordentlichen Kündigung ohne Verweis auf die Ablehnung der Miterhöhung sowie ohne Verweis auf das Sonderkündigungsrecht aus oder hätte ich explizit darauf hinweisen müssen?
    Zum Hintergrund: die Vermieterin besteht auf die Zahlung der Mieterhöhung, da ich dieser nicht widersprochen habe.

    Danke

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