Beiträge von HB Bremer

    Da musst ein Tippfehler sein. Seit wann wohnen die genau da?

    Korrekt, sry meinen natürlich 01.07.2012.

    1. Kündigung stammt aus einer Vorlage aus dem Netz, woher soll ein unwissender wissen ob die inhaltlich korrekt ist ?

    2. Kündigung bzw. Ergänzung, wussten wir nicht das man dies nicht rückwirkend machen darf.

    3. Kündigung hab ich mich vertippt, ist doof kann ich aber nicht mehr rückgängig machen, trotz des Fehlers sollte ja diese rechtswirksam sein ? Da man das ja berechnen kann.

    Und die Wohnung haben wir bereits gekündigt nachdem wir gesehen haben das die 1. Kündigung am 14.12.2017 zugestellt wurde,

    da wir nicht für 2 Wohnungen gleichzeitig zahlen wollten.

    Uns ist nur wichtig wie lange nun die Kündigunsfrist beträgt, da der Anwalt ja der Meinung ist, das diese nun zum 31.07.2018 ist.

    Laut unserer Information stellt die "mündliche Vereinbarung" bzw. "kein neuer Vertrag", ein neues Mietverhältnis dar und laut Internet beträgt hierfür die Frist 3 Monante!

    Der Vermieter Verband + Anwalt wurden bereits eingeschaltet, wir wollten nur vorab wissen, wie Ihr die Lage sieht. Eine Antwort vom Verband / Anwalt dauert ja in der Regel etwas.

    Gern hören wir Eure Meinung dazu, Danke.

    Guten Abend zusammen,

    wir haben aktuell ein großes Problem mit unserem jetzigen Mieter.

    Und zwar folgendes:

    Mieterin + Partner wohnten seit 01.07.2017, in unserer Eigentumswohnung inkl. Mietvertrag.

    Im Mietvertrag wurde folgendes festgehalten:

    §11 Kündigung

    2.Satz: "Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.

    Die entsprechende Vorschrift des § 545 BGB findet insoweit keine Anwendung".


    Am 27.08.2015 haben die beiden das Mietverhältnis gekündigt zum 30.11.2015 wegen Trennung.

    Anfang November meldete sich die Mieterin, ob Sie nicht in der Wohnung bleiben könne, da sich nichts finden konnte.

    Aufgrund das wir nie "Probeme" mit der Mieterin oder Ihren Partner hatten, entschienden wir Sie weiterhin wohnen zu lassen.

    Ein neuer Mietvertrag wurde aber mit Ihr nicht geschloßen!

    Am 14.12.2017 hat die Mieterin unsere Eigenbedarfskündigung zum 31.03.2018 erhalten, die aber nicht rechtens war wegen Form Fehler (keine ausführliche Begründung + Verweis auf Widerruf fehlte).


    Da wir uns nicht mit Kündigungen wegen Eigenbedarfs auskannten,

    dachten wir können rückwirkend unsere Fehler "korrigieren" und verschickten eine erneute "Kündigungs Ergänzung" mit den alten Daten zum 31.03.2017, am 10.01.2018.

    Diese war ebenfalls nicht rechtens, da man ja rückwirkend das nicht ausstellen darf/kann und zudem fehlte die Unterschrift. Dies bestätigte auch der Anwalt unserer Mieterin.

    Aufgrund aller bisherigen "Fehler" entschieden wir uns Rat beim Vermieter Verband zuholen, der uns eine "rechtsmäßige Eigenbedarfskündigung" übersandte.

    Diese Kündigung haben wir 14.01.2018 unserem Mieter zugeschickt. Leider ist uns bei dieser Kündigung ein Tippfehler unterlaufen, statt zum 30.04.2017, wurde zum 01.04.2017 gekündigt. Den Fehler haben wir nach Entdeckung (19.01.2018) korrigiert und erneut per Einschreiben verschickt.

    Akutell schreibt der Anwalt unserer Mieterin folgendes:

    "... die Kündigung wurde unserer Mandantin unterschrieben zugeteilt. Es bleibt indes festzuhalten, dass die Kündigung nicht die Mängel der ersten Kündigung heilt, sondern als neue Kündigung anzusehen ist. Selbst nach ihrer Berechnung der Kündigungsfrist könnte die neue Kündigung daher allenfalls mit Ablauf des 30.04.2018 Wirkung entfalten. Es ist indes festzuhalten, dass entgegen Ihren Ausführungen die um 3 Monate verlängerte Kündigungsfrist gilt. Die Kündigung kann mithin erst mit Ablauf des 31.07.2018 Wirkung entfalten."

    Wir wissen ehrlich gesagt nicht mehr weiter, wir bitten um Euren Rat.

    Das Größte Problem an der Sache ist, das wir unsere bisherige Wohnung bereits zum 31.03.2018 gekündigt haben, wir konnten ja nicht ahnen das wir solche Probleme bekommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!