Beiträge von Petsom

    AJ 1900, die Information, dass ich davon ausgehe, dass es reingeregnet hat, hat Fruggel erst nach seiner Anmerkung bekommen, die Du zitierst.

    Bei der Übergabe bin ich davon ausgegangen, dass es nur abblätternde Farbe ist, dass die Tapete gleich mitkommt, habe ich leider erst im NAchhinein bei gutem Tageslicht und in Ruhe festgestellt. Aber gut, das ist dann wohl zu spät.

    Danke, jetzt habe ich mich nicht korrekt genug ausgedrückt. Es sieht eher so aus, als wäre das Fenster mal bei Regen offen gestanden und somit an diese Stellen Feuchtigkeit gelangt. Deshalb auch meine Vermutung, dass das der Vormieter hätte erneuern müssen. Aber wie gesagt, ich werde es trotzdem jetzt nach meinem Einzug weiter beobachten.

    Danke für die erneute ausführliche Rückmeldung!

    Danke für die Rückmeldung!

    Fruggel Es sieht für mich jetzt allem Anschein nach so aus, als wäre da mal etwas Regen bei offenem Fenster reingekommen. Dementsprechend kommt da aber eben die Tapete runter, die nur noch labbrig (nicht nass) ohne Kleber dranhängt. Es besteht zumindest bis jetzt noch keinerlei Schimmel, weshalb ich nicht von einem dauerhaften Eindringen von Nässe ausgehe. Aber danke für den Hinweis - ich werde es auf jeden Fall im Auge behalten und ggf. reagieren.

    Im Moment kann man wohl von einem optischen Mangel sprechen, der aber definitiv schon vor meinem Einzug vorhanden war. Für mich würde das heißen, der Vormieter bessert das aus oder es wird von der Kaution abgezogen und vom Mieter instand gesetzt. Aber vielleicht stelle ich mir das mal wieder zu einfach vor...

    Hallo zusammen,

    ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung um. Bei der Übergabe tippte die Hausverwalterin leicht mit dem Finger gegen die Ecken des Dachfensters und machte große Augen, als da brockenweise die Farbe runter kam. Der anwesende Vormieter meinte "ja, das war bereits bei Einzug schon so, das wurde wohl mal feucht". Nach Übergabe habe ich dann nochmal alles genauer in Augenschein genommen, weil ich noch Dinge ausmessen wollte und dabei festgestellt, dass hier leider nicht nur die Farbe, sondern die komplett dort verklebte Tapete runterkommt, darunter ist dann einfach nur blanke Spanplatte um das Dachfenster. Auf meinen Hinweis, dass hier aber nochmal was passieren müsste, kam lapidar zurück "wenn Sie das stört, könnten Sie die Tapete gerne abmachen". So, nun ist mir klar, dass grundsätzlich das Tapezieren Mieteraufgabe ist, sofern nötig, aber zum einen geht es hier ja nicht um ein rein optisches Problem - hier muss eine dauerhaft bessere Lösung gefunden werden, da gerade an solchen Stellen Feuchtigkeit und Schimmel ja geradezu angezogen werden und zum anderen kann es doch nicht sein, dass ich als noch nicht mal Eingezogene dafür verantwortlich bin. Oder habe ich jetzt leider xxxxxxx, da ich mich weigern hätte müssen, die Wohnung so zu übernehmen? (was utopisch gewesen wäre bei dem Wohnungsangebot vor Ort)

    Ich bin jemand, der gerne mal auch in einer Mietwohnung Hand anlegt und auch dort etwas verbessert, aber das ist jetzt schon etwas heftig, wie ich finde.

    Bitte auf die Wortwahl achten

    Grace

    Okay danke Leipziger82, was würde es mir denn evtl. bringen, wenn es unwirksam wäre und ich da jetzt Einspruch erhebe? Im Endeffekt müssen die Kosten ja irgendwie aufgeteilt werden, dass wir Miter die Betriebskosten tragen steht ja so im Vertrag. Oder könnte ich somit darauf bestehen, dass der kleinere Faktor benutzt werden müsste?

    Und Köbes: in diesem Ton muss das echt nicht sein, darauf kann ich verzichten. Dann schreib doch einfach gar nichts, weder "schnell" noch "langsam". Ich hatte ganz konkret gefragt, ob Faktoren gemischt werden dürfen oder ob ishc der Vermieter auf einen festlegen muss. Darauf gab es so erstmal keine genauso konkrete Antwort, sondern nur, dass es eben diese Faktoren gibt. dAs ist mir selbst auch klar.

    Im Vertrag heißt es einfach nur, dass die Betriebskosten vom Mieter getragen werden. In meinem Haus gibt es zwei "normale" Wohnungen und eine Wohnung, die gewerblich genutzt wird. Deshalb werden manche Punkte durch zwei geteilt (Kaminkehrer, Müll), weil das vom Gewerbe nicht genutzt wird (heizen elektrisch und Müll wird über eine andere Filiale gemacht). Also ist wohl eine Mischung der Faktoren grundsätzlich in Ordnung?

    HAllo zusammen,

    ich hatte zu diesem Thema neulich schon mal einen Post eröffnet. Nachdem ich mittlerweile mehr Infos von der Vermieterin habe, versuche ich es jetzt noch einmal.

    Die Vermieterin berechnet die Nebenkosten zum Teil nach Faktor Wohneinheit, zum Teil nach Wohnfläche.

    Nun hatte sie in der Abrechnung für 2016 den Faktor 0,33 genutzt und dieses Jahr bei einigen Punkten plötzlich 0,35 (siehe pdf). Laut ihrer Aussage, weil sie das im letzten Jahr falsch gemacht hat.

    Nun wären meine Fragen:

    Ist da eine Mischung zulässig oder müsste sich ein Vermieter für einen Faktor entscheiden?

    Ist es okay, bei verbrauchsunabhängingen Posten wie Grundsteuer etc. den höheren Faktor zu nehmen bzw. gibt es eine Vorgabe, für welche Umlagen der Vermieter die Wohneinheit und bei welchen die Wohnungsgröße zur Berechnung heranziehen kann?

    Ich merke nämlich, dass die Vermieterin selbst gerade erst noch lernt, wie das mit den Nebenkosten funktioniert, sie wollte auch Instandhaltungskosten auf uns umlegen, die sie gestrichen hat, als ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, dass das nicht geht. Deshalb würde es mich nicht wundern, wenn auch bei den anderen Punkten noch der ein oder andere "Hund begraben" wäre...

    Danke!

    Ich habe erst im Nachhinein das pdf angehängt, in dem die Erklärung für die Enstehung der Faktoren mitangehängt ist, da @leibziger82 meinte, "Faktor" als Berechnungsgrundlage sei ihm/ihr nicht bekannt. Somit lagen für eine spezielle Antwort in meinem Fall nicht die benötigten Infos zugrunde, denke ich mal.

    Es ist durchaus korrekt und wohl auch üblich, dass der Vermieter sich bei den Nebenkosten dieser Faktoren als Umlageschlüssel bedient, also zum Beispiel Wohneinheit oder eben auch Wohnfläche, genauso gut könnte es die Personenzahl sein.

    Ich bin mir nun nicht im klaren darüber, ob es okay ist, die Faktoren zu mischen, wie es meine Vermieterin macht und ob es in Ordnung ist, für verbrauchsunabhänginge Nebenkosten wie Grundsteuer etc. den höheren Faktor zu nehmen, der sich ja auf das gesamte Geschoss bezieht, nicht auf die Wohneinheit, für die dann in meinem Fall der Faktor "0,33" gelten würde.

    Also mittlerweile hat sich die Vermieterin geäußert. Sie hätte im letzten Jahr versehentlich nach Wohneinheit abgerechnet und dieses Jahr dann wieder den Faktor 0,35 für die Nutzfläche des gesamten Obergeschosses (bezieht dann wohl den Teil des Treppenhauses mitein) genutzt. Ist das so korrekt bei den einzelnen Posten? Bis auf die Wassergrundgebühr wird dann für alle anderen Posten das gesamte Oberschoss als Berechnungsgrundlage herangezogen. Kennt sich damit jemand aus?

    Ha ja, das glaube ich auch...;)

    Ich hänge die zwei Nebenkostenabrechnungs-Ausschnitte an. Die Übersicht zum Faktor war aus der Nebenkostenabrechnung aus 2015, da sah aber die ganze Abrechnung noch etwas anders aus. Ich habe jetzt auch schon bei der Vermieterin angefragt, möchte mich aber in jedem Fall davor schon informieren.

    Bilder gelöscht! Einstellen von Dokumenten nur

    als PDF zulässig

    Grace

    Guten Tag zusammen,

    in der diesjährigen Nebenkostenabrechnung kommen plötzlich zu den Heizkosten (Hackschnitzelanlage vom Nachbarn) auch noch die Zusatzkosten wie Wartung, Instandhaltung und Strom dazu. Soweit ich mich jetzt belesen habe, dürfen die Wartungskosten umelegt werden, Instandhaltungskosten aber nicht? (Wobei das vermutlich immer schwer zu trennen sein wird)

    Aber da geht´s mir jetzt ums Prinzip... Meine Vermieterin "lernt" nämlich glaube ich gerade selbst erst von Jahr zu Jahr, was im der Nebenkostenabrechnung geht und was nicht...

    Danke Euch!

    Hallo zusammen,

    in der Abrechnung für 2017, die ich jetzt erhalten habe, zahle ich nun bei Grundsteuer, Versicherung etc. plötzlich einen Faktor von 0,35 statt 0,33 wie bei der Abrechnung von letzten Jahr. Ich dachte, das berechnet sich nach Wohnfläche? Meine Wohnung "wächst" aber ja nicht? Oder liege ich da falsch, was den Faktoren zugrunde liegt?

    Danke!

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