HAllo zusammen,
ich hatte zu diesem Thema neulich schon mal einen Post eröffnet. Nachdem ich mittlerweile mehr Infos von der Vermieterin habe, versuche ich es jetzt noch einmal.
Die Vermieterin berechnet die Nebenkosten zum Teil nach Faktor Wohneinheit, zum Teil nach Wohnfläche.
Nun hatte sie in der Abrechnung für 2016 den Faktor 0,33 genutzt und dieses Jahr bei einigen Punkten plötzlich 0,35 (siehe pdf). Laut ihrer Aussage, weil sie das im letzten Jahr falsch gemacht hat.
Nun wären meine Fragen:
Ist da eine Mischung zulässig oder müsste sich ein Vermieter für einen Faktor entscheiden?
Ist es okay, bei verbrauchsunabhängingen Posten wie Grundsteuer etc. den höheren Faktor zu nehmen bzw. gibt es eine Vorgabe, für welche Umlagen der Vermieter die Wohneinheit und bei welchen die Wohnungsgröße zur Berechnung heranziehen kann?
Ich merke nämlich, dass die Vermieterin selbst gerade erst noch lernt, wie das mit den Nebenkosten funktioniert, sie wollte auch Instandhaltungskosten auf uns umlegen, die sie gestrichen hat, als ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, dass das nicht geht. Deshalb würde es mich nicht wundern, wenn auch bei den anderen Punkten noch der ein oder andere "Hund begraben" wäre...
Danke!