Beiträge von axelku

    Moin zusammen,

    wir sind zum 1.10.21 in ein Einfamileinhaus gezogen ( Neubau und Erstbezug ) und haben von Anfang an nur Schwierigkeiten mit Schäden die auftreten.

    Nun meine Frage:die Heizung ist mit Wärmepumpe was heisst es gibt einen extra Stromzähler dafür.Nun ist die Heizung aber nach fast 5 Monaten immer noch nicht angeschlossen,so das die Heizung zur Zeit noch über den normalen Stromzähler läuft ( aber darum geht es hier erstmal nicht ) und wurde der Stromzähler für die Wärmepumpe vor ca. 4 Wochen schon mal eingebaut ohne das abzusehen ist wann die Heizung mal darüber läuft und nun nervt die Hausverwaltung dauernd das wir den Stromzähler anmelden sollen,das heisst wir sollen einen Tarif abschliessen ohne das über den Zähler was läuft,ich denke mal es geht denen um den monatlichen Grundpreis und ich wollte wissen ob ich den Zähler nun wirklich anmelden muss.Ich sehe eigentlich nicht ein,da die es seit Monaten nicht hinkriegen die Heizung anzuschliessen,das ich nun auch noch für einen Zähler monatlich einen Grundpreis zahlen soll und ich müsste dann ja auch noch einen Abschlag zahlen,ich weiss das ich dann das meiste Geld zurück bekomme,aber das Geld für den monatlichen Grunpreis wäre weg.

    Gruss Axel

    Moin zusammen,

    wir sind am 1.10.21 in ein Haus zur Miete gezogen.

    das Haus ist nicht am öffentlichen Abwassernetz angeschlossen,so das wir eine Abwassergrube haben,die so ca.alle 2 Wochen geleert wird.Die erste zeit waren es immer ziemlich genau 5m³.Nun waren es plötzlich bei der letzten Entleerung ( gleicher Intervall ) plötzlich 8,5m³,was den Fahrer auch gewundert hat und er meinte das es sein kann das das <Regenwasser ( in der letzten Zeit vor dieser Entleerung hat es auch ziemlich viel geregnet )mit reinläuft.

    Mein Frage nun,wenn das so ist,müssen wir dann als Mieter dieses z.B.Regenwasser als Abwasser zahlen ?

    Komischerweise steht auf den Entleerungszetteln imme rdas die Grubengrösse 6,1m³ ist ,aber der Fahrer hat mir gesagt das die Gruben immer grösser sind und daher die 8,5m³ stimmen.

    Wir hhaben dann nach der letzten Leereun den Stand der Wasseruhr abgeschrieben und wollen nun sehen,was bei der nächsten Leereung rauskommt,da es die letzte Zeit hier auch oft länger geregnt hat..

    Weiss jemand,sollte es so sein mit dem regenwasser,ob wir als Mieter das zahlen müssen:

    Danke schon einmal

    Gruss

    Axel

    Moin zusammen,

    folgendes Problem,ich bin mit dem Sohn zum 1.10.2021 in ein Haus zur Miete eingezogen.

    Das Haus ist ein Neubau und Erstbezug,nun hat es nach 2 Wochen ,nach dem ersten stärkeren Regen ,angefangen das in den 2 Schlafzimmern im OG an den Rigipsplatten in den Ecke Nässe durchgedrungen ist und nach kurzer Zeit Schimmelbildung.

    Der Vermieter hat darauf hin von ihm Arbeiter vorbei geschickt und die haben das gemacht,was die meisten dann machen lassen,einfach drüberpinseln.Ich habe denen dann bei der Verabschiedung gesagt,bis in 2-3 Wochen wenn es wieder durchkommt und so war es dann auch.

    Nun ist der Vermieter auf die glorreiche Idee gekommen einen Bautrockner auf zu stellen und der steht nun seit gut 10 Wochen hier und der 8 Liter Tank ist immer nach 24 Stunden voll,heisst es wird auch nicht weniger.

    Natürlich hat der Vermieter dann vor 2 Wochen wieder 2 Leute von ihm vorbei geschickt und die haben diesmal Spray auf die Stellen gesprüht und danach drüber gepinselt,so das das natürlich demnächst wieder durchkommt.

    Ich wollte nun wissen ob man die Miete kürzen kann,da von den oberen beiden Zimmern ja eins immer unnutzbar ist,wo gerade der Trockener drin steht ( wir wechseln alle 2 Wochen ),das Problem ist auch das in einem der beiden Zimmer keine Tür drin ist ( da ist auch keine Vorrichtung für eine Tür oder so ) und wenn der Trockner in dem Zimmmer steht,hört man das Gerät natürlich bis unten hin ( der Trockner steht im 2 OG ) und das ist schon nervig.

    Wollte erst mal hier nachfragen ob da einer was weiss ,bevor ich gleich zum Anwalt renne.

    Danke schon mal
    Gruss Axel

    Moin zusammen,

    leider ist uns ein Fehler bei der anmietung eines Einfamilienhauses passiert.

    Wir hatten Anfang September den Besichtigungstermin und da hatte alles so weit gepasst,wir hatten aber nicht darauf geachtet das im Obergeschoss bei einem schlafzimmer keine Tür eingebaut war und wir waren zu dumm und haben gedacht wird sicher noch eingebaut.

    Wir haben dann den Mietvertrag unterschrieben und sind zum 01.10.2021 auch eingezogen und da ist uns die fehlende Tür erst so richtig bewusst geworden,da die beiden Zimmer oben als schlafzimmer dienen und wie gesat eines der beiden Zimmer nun Türlos ist.

    Und natürlich ist es nun nicht so einfach da eine Tür nachträglich einbauen zu lassen,da dort einfach nur ein rahmen aus Putz ist,also keine Zargen oder irgendwas und anscheinend muss der Bauplaner beim planen auch einen getrunken haben,da alles verzwickt gebaut ist ( habe mal ein Foto im Anhang ) , so das jetzt nur eine Sonderanfertigung in Frage kommt,die richtig ins Geld geht.

    Aber ich denke mal,ist unsere Schuld und der Vermieter ist da raus,da ja so angemietet oder wie seht Ihr das?

    Gruss an alle750x.png

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten.

    Meine Mutter ist im November ins Pflegeheim gekommen und wir haben Ihre Wohnung gekündigt,so das sie normal noch Mieterin bis 28.2.2015 ist.

    Nun geht aber Ihre komplette Rente für das Pflegeheim drauf und der Vermieter würde das nun mit der Kaution verrechnen.

    Nun bin ich über folgendes im Mietvertrag gestossen:siehe Anhang

    Ich muss erwähnen das meine Mutter in einer Wohnung der Gemeinde gewohnt hat und diese Wohnung begehrt sind,da sie relativ günstig sind.

    Heute waren auch schon 2 Bewerber da und einer würde die Wohnung auch sofort nehmen.Aber da es wie gesagt eine Wohnung der Gemeinde ist muss man sich für die Wohnung bewerben und der Magistrat trifft dann die Entscheidung welcher Bewerber die Wohnung bekommt.

    Aber ich verstehe dann nicht was bei Kündigungen unter Punkt 5 gemeint ist.Und da steht ja nicht mal das der Vermieter dem besorgtem Nachmieter zustimmen muss.

    Ich verstehe das so,wenn ich zum Beispiel den einen der gesagt hat er würde die Wohnung auf jeden Fall nehmen,fragen würde willst Du die Wohnung und er sagt ja,hätte ich doch einen Nachmieter besorgt.

    Ich hoffe Ihr habt mein Problem verstanden und es kann mir einer dazu was sagen.

    Gruss


    !!!! das wundert mich,da wie schon geschrieben,seit meinem Einspruch,keine Reaktion mehr kam!!!

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem.

    Ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2011 im September 2012 bekommen und sollte das 3-fache nachzahlen wie 2010.

    Ich habe auch ein paar Fehler gefunden und daraufhin fristgerecht (per Einschreiben) Wiederspruch eingelegt mit der Bitte einige Punkte zu erläutern.

    Aber es kam nicht eine Erklärung und auf telefonische Nachfrage bei dem komischen Hausverwalter,sagte der mir nur auf so etwas antwortet er nicht.

    Das komische,es steht ja in der Nebenkostenabrechnung das der Betrag der nachgezahlt werden solle mit der nächsten Miete überwiesen werden soll(das wäre ja dann im Oktober 2012 gewesen),aber ausser die Aussage das er auf so etwas nicht antwortet,kam bis jetzt gar nichts wegen der Nachzahlung 2011,keine Zahlunserinnerung,keine Mahnung rein gar nichts.

    Mieter die auch mal hier gewohnt haben,haben mir gesagt,das die alle Stress wegen Nebenkosten hatten und der bei denen einfach auf die nächste Nebenkostenabrechnung(wäre bei mir die für 2012,auf die ich ja noch warte) die alte Foerderung als saldo mit aufgführt habe.

    Meine Frage,da ich auch weiss das Nebenkostenabrechnungen ungültig sein können wenn sie nicht im darauf folgendem Jahr bis 31.12. zugestellt sind,:
    kann auch die für 2011 ungültig sein,wenn ich keine Antwort auf meine gefundenen fehler oder aus seiner Sicht auch keine Mahnung oder ähnliches erhalten habe?

    Gruss Axel

    Guten Morgen,
    folgende Frage:
    da ich ab morgen eine Zeit weg bin,muss am Freitag ein Bekannter die Miete für mich überweisen.
    Nun hat der Bekannte auch mal hier im Haus gewohnt und immer noch Aussenstände beim Vermieter(es geht um Betriebskostenabrechnungen in der zeit wie er noch hier gwohnt hat),was aber über den Anwalt meines Bekannten läuft.
    Wenn ich nun meinem Bekannten das Geld vorher gebe und er von seinem Konto überweist(mit Verwendungszweck das es die Miete von mir ist),kann der Vermieter diese Überweisung dann für die Altelasten meines bekannten einfach einbehalten und verrechnen?
    Gruss Axel

    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage.
    Ich wohne in einem 3 Familienhaus und zum 1.4.2013 ziehen jetzt die anderen 2 Mietparteien aus,das heisst wenn es bis dahin keine Nachmieter gibt,bewohne ich das Haus dann erst einmal alleine.
    Nun stellt sich mir die Frage wie es dann mit den Nebenkosten aussieht.
    Laut meiner Nebenkostenabrechnung werden ja z.B.Grundsteuern,Gebäudeversicherung usw. nach meinem Wohnanteil für mich berrechnet.
    Wer trägt dann aber die Mehrkosten wenn die anderen 2 Wohnungen nicht mehr bewohnt sind,muss dies dann der Vermieter tragen?
    Danke Axel

    Ich hoffe das die Erklärungen so jetzt gut verständlich sind.

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage:
    im selben Haus wie ich wohnt eine Bekannte und diese hat nun die fristlose Kündigung bekommen wegen Miete und Nebenkostenrückständen.
    Ich hab mir das Schreiben mal angeschaut und da stehen daten von nicht geleisteten Zahlungen(Miete und Nebenkostenabrechnung) z.B.2008,2009 und auch eine Miete aus September 2012.Sie hat nie eine Mahnung bekommen und in den Jahren 2008 und 2009 hat sie noch mit Ihrem Freund zusammen gewohnt und kann das gar nicht mehr nachvollziehen,da das Konto(war ein Gemeinschaftskonto)seit über 2 Jahren nicht mehr besteht.Die fehlende Miete September 2012 die als fehlend aufgeführt ist,ist am 1.9.2012 ganz normal überwisen worden.
    Was mich auch stutzig macht,da ich wie gesagt im gleichen Haus wohne und weiss das die Häuser auf die Ehefrau des Vermieters laufen,der Mietvertrag läuft auf die Frau und unterschrieben wurde vom hausverwalter,aber die fristlose Kündigung hat der Ehemann der eigentlichen Vermieterin unterschrieben.
    Nun steht in dem schreiben ein Widerspruch ist nicht zulässig,was kann sie nun machen?
    Gruss axel

    nochmal kurz ich,was hat es hiermit auf sich?
    § 556 Abs. 3 BGB

    darin steht:hat der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten

    und wenn ich im winter 4-5x immer nur 1500 liter pro bestellung oder so tanke,trifft das doch nichr zu,da im winter das öl eh schon teu´rer ist und man bei grösseren mengen auch noch den liter günstiger kriegen würde

    Nö, die gibt es nicht! Wie soll man das auch vorschreiben, wenn der Vermieter knapp bei Kasse ist für diese Einkäufe?

    Machen Sie den Vorschlag, dass die 6 Parteien Öl kaufen, wenn es günstiger ist und der Betrag mit den Betriebskosten verrechnet wird.

    ich dachte immer ein vermieter muss wirtschaftlich handeln und wenn heute in diesem winter zum 4x der heizölfahrer kommt,sehe ich nicht was daran wirtschaftlich sein soll.aber guter vorschlag,werde mal mit den anderen mietern reden.gruss

    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage.
    Ich wohne in einem 6 Parteien Mietshaus.Wie haben uns nun langsam daran gewöhnt,dass der Hausbesitzer immer nur ganz kleine Mengen Heizöl bestellt.Dadurch fallen immer mal alle paar Wochen die Heizungen aus und er wird dann angerufen und bestellt wieder eine kleine Menge Öl.Ich kürze dann immer die Miete hür jeden Tag 1/30.
    Aber nun meine Frage,die ich mir jetzt stelle:ich hatte mal irgendwo gelesen,dass ein Vermieter Heizöl betsllen sollte wenn es günstig ist,z.B. im Sommer.Dadurch das in der Winterzeit der Ölwagen öfter kommt und da das Öl ja bekanntlich teurer ist,fällt dann natürlich auch die Nebenkostenabrechnung höher aus.
    Also gibt es eine Vorschrift,dass der Vermieter die Tanks z.B.im Sommer betanken muss?
    Gruss Axel

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