Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2011 im September 2012 bekommen und sollte das 3-fache nachzahlen wie 2010.
Ich habe auch ein paar Fehler gefunden und daraufhin fristgerecht (per Einschreiben) Wiederspruch eingelegt mit der Bitte einige Punkte zu erläutern.
Aber es kam nicht eine Erklärung und auf telefonische Nachfrage bei dem komischen Hausverwalter,sagte der mir nur auf so etwas antwortet er nicht.
Das komische,es steht ja in der Nebenkostenabrechnung das der Betrag der nachgezahlt werden solle mit der nächsten Miete überwiesen werden soll(das wäre ja dann im Oktober 2012 gewesen),aber ausser die Aussage das er auf so etwas nicht antwortet,kam bis jetzt gar nichts wegen der Nachzahlung 2011,keine Zahlunserinnerung,keine Mahnung rein gar nichts.
Mieter die auch mal hier gewohnt haben,haben mir gesagt,das die alle Stress wegen Nebenkosten hatten und der bei denen einfach auf die nächste Nebenkostenabrechnung(wäre bei mir die für 2012,auf die ich ja noch warte) die alte Foerderung als saldo mit aufgführt habe.
Meine Frage,da ich auch weiss das Nebenkostenabrechnungen ungültig sein können wenn sie nicht im darauf folgendem Jahr bis 31.12. zugestellt sind,:
kann auch die für 2011 ungültig sein,wenn ich keine Antwort auf meine gefundenen fehler oder aus seiner Sicht auch keine Mahnung oder ähnliches erhalten habe?
Gruss Axel