Vielen Dank.
Das ist ja schon mal interessant.
Beim Mieterschutzbund war ich am Freitag, dieser hat wiederum erst festgestellt, dass nach meiner damals anfänglichen Staffelmiete eine Indexvereinbarung angeschlossen wurde ohne zeitliche Begrenzung. Diese Vereinbarung war/ist jedoch sehr ungenau. Lt. Mieterschutz könnte ich einen Widerspruch schreiben und mich darauf beziehen. Wenn es zu einem Klageverfahren kommen sollte, müsste ich innerhalb von 14 Tagen einen Anwalt hinzuziehen. Die Frist für die Mieterhöhung nach Mietspiegel läuft am 31.08.19 aus. Die Terminvergabe beim Mieterschutz war so schwierig. Damit habe ich jetzt auch nicht wirklich gerechnet und bin irritiert.
Ich würde jetzt natürlich gerne mir mehr Information auch von einem Fachanwalt holen. Zumal ich, wenn ich die Klage verlieren sollte, auch die Anwälte der Gegenpartei bezahlen müsste. Die Mieterschutz sagte hier nur lapidar.... dann gilt halt der Mietspiegel.
Um Zeit zu gewinnen, hatte ich eben die Idee erstmal die neue Mieterhöhung nach Mietspiegel zu bestätigen und dann ggf. später die Hausverwaltung auf die evtl. noch bestehende Indexvereinbarung in meinem Vertrag hinzuweisen, um dann zukünftig besser agieren zu können.