Als Berechnungsstart wird der Monat genommen, in dem das Mieterhöhungsverlangen ggü. der Mieter geltend gemacht wurde. Dabei berechnet sich die Mieterhöhung folgendermaßen: alter Indexstand x 100 – 100 = prozentuale Steigerung. Jedoch ist ja der Mietzins für 24 Monate festgeschrieben, so dass erst mit dem Ablauf dieser Zeitpstanne die Indexmiete berechnet wird.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte
Beiträge von doneji
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