Beiträge von doneji

    Als Berechnungsstart wird der Monat genommen, in dem das Mieterhöhungsverlangen ggü. der Mieter geltend gemacht wurde. Dabei berechnet sich die Mieterhöhung folgendermaßen: alter Indexstand x 100 – 100 = prozentuale Steigerung. Jedoch ist ja der Mietzins für 24 Monate festgeschrieben, so dass erst mit dem Ablauf dieser Zeitpstanne die Indexmiete berechnet wird.
    Ich hoffe, dass ich helfen konnte ;)

    Im Juli 2019 ist der Hauptmieter ausgezogen und ich habe dem Vermieter mitgeteilt, dass ich die Wohnung übernehmen würde. Diesem hat er zugestimmt, aber ein neuer oder spezifischer Mietvertrag wurde nie aufgesetzt. Meiner Meinung nach reicht die jeweilige Zustimmung bezüglich des Mietverhältnisses aus um einen Vertrag gültig werden zu lassen, oder?

    Guten Tag,
    da der Vermieter Deiner Mitteilung, die Wohnung zu übernehmen, zugestimmt hat, ist ein wirksamer Mietvertrag zwischen Dir und deinem Vermieter entstanden; es gibt kein Schriftformerfordernis für den Mietvertrag.

    Gilt dann weiterhin die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten?

    In diesem Fall könnte man wohl über eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 543 BGB überlegen.

    Ich hoffe, dass ich helfen konnte!

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