Beiträge von mapet

    Vielen Dank, für eure Antworten.

    Ich war mir nicht sicher, ob er die Abschlagszahlungen von der Gemeinde hochrechnen kann.

    Das einzige , was bei der Abrechnung stimmt ist der Warmwasser und Heizungsverbrauch.

    Selbst die Kosten für die Heizungsanlage stimmen nicht, weil er Kosten für Grünflächenplege

    als Reinigungskosten für die Heizung berechnet hat.

    Am Mittwoch hab ich ein Treffen mit dem Vermieter, falls das nichts ergibt, werde ich wohl zum

    Mieterverein gehen müssen.

    Hallo,

    ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und

    zur Info: Abrechnungszeitraum ist 01.06.2021 bis 31.05.2022,

    am 01.12.2021 war Vermieterwechsel.

    Es wurde bei der Heizungsablese Firma und der Gemeinde

    eine Zwischenabrechnung gemacht.

    Neuer Vermieter hat die Abrechnung vom 01.12.2021 bis

    31.05.2022 gemacht.

    Nun zu meiner Frage, kann er die Betriebskosten für Wasser, Müll usw. von Januar bis Mai hochrechnen, obwohl er nur eine Rechnung für Dezember 2021 hat?

    Die Gemeinde rechnet von Januar bis Dezember ab. Für 2022 hat er nur einen Bescheid der Gemeinde für seine Abschlagszahlungen

    Genauso ist es mit den Versicherungen. Darf er die für 1 Jahr berechnen oder anteilig bis 31.05.2022?


    Vielen Dank schon mal.

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