Beiträge von mato

    Hallo,
    mein Vermieter hat mir die NK-Abrechnung für das Kalenderjahr 2010 zugeschickt. Darin enthalten sind auch die Kosten für Wasser/Entwässerung. In dem Mehrfamilienhaus, in dem ich wohne, ist nur eine Wasseruhr installiert, so dass die Kosten nach den jeweiligen Wohnungsgrößen verteilt werden. Da mir die vom Vermieter angegebenen Wasserkosten recht hoch erschienen, habe ich die Belege eingesehen und festgestellt, dass der Vermieter von den Stadtwerken zwei Rechnungen vorliegen hat, eine für den Zeitraum 21.03.2009 bis 15.03.2010 und eine für den Zeitraum 16.03.2010 bis 17.03.2011. Der Vermieter berechnet jedoch nicht den tatsächlichen Verbrauch im Jahr 2010, sondern setzt die von ihm im Jahr 2010 gezahlten Abschläge inklusive der Nachforderung für den Abrechnungszeitraum 21.03.2009 bis 15.03.2010 an. Die tatsächlichen Kosten betragen 3.305,90 €, die vom Vermieter erhobene Forderung aufgrund seiner vorgenannten Berechnung beläuft sich jedoch auf 3.830,65 €.

    Meiner Auffassung nach ist der Vermieter verpflichtet, die tatsächlich von den Stadtwerken abgerechneten Kosten umzulegen und nicht etwa die von ihm gezahlten Abschläge. Ist meine Ansicht korrekt oder ist der Vermieter hier im Recht?

    Vielen Dank im voraus!

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