Beiträge von Roddypiper

    "Muss ich mir von ihr den Erhalt bestaetigen lassen?"
    - Dazu ist der VM nicht verpflichtet. Deshalb Zeugen, der die Kündigung selbst gelesen hat, mitnehmen. Wenn der Empfänger auf Deiner Kopie den Erhalt bestätigt, isses gut. Wenn nicht, Vermerk machen und vom Zeugen bestätigen lassen.

    Kann der Zeuge mein Mann sein, der ebenfalls im Mietvertrag steht oder muss das jemand unabhaengiges sein?

    Was mache ich, wenn sie nicht da ist?

    Ich empfehle Dir, JETZT schriftlich nachweislich ordentlich zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.

    Danke fuer die Antwort.

    Wir muessen ordentlich zum letzten des Monats kuendigen, also am Besten heute noch persoenlich bei der Vermieterin vorbei bringen. Muss ich mir von ihr den Erhalt bestaetigen lassen?

    Soll ich auf eine ausserordentliche Kuendigung hinweisen fuer den Fall, dass die Mietumstaende unzumutbar werden?

    Hallo,

    ich braeuchte dringend Rat bezueglich unserer Mietsituation.

    Und zwar wohnt seit Anfang diesen Jahres ein neuer Mieter ueber uns. Dieser hat von Anfang an Laerm gemacht durch Gitarre spielen und singen und hielt sich auch an keinerlei Absprachen. Wir haben schon einmal die Polizei wegen ihm gerufen und auch Anzeige erstattet.

    Weiterhin war die Polizei nun auch schon 3 Mal zur Hausdurchsuchung bei ihm, inoffiziell sagte mir die Vermieterin (nach Auskunft der Polizei), dass der Herr Drogen konsumiert, verkauft und wohl auch stiehlt. Es sind der Partei unter uns auch Getraenke gestohlen worden. Wir waren es nicht, also ist es ziemlich offensichtlich, wer es war.

    Wir haben ein 3-jaehriges Kind und ich bin im 4. Monat schwanger mit unserem Zweiten. Dieser Zustand macht mir so sehr zu schaffen und ich leide wirklich unter akutem Stress. Wir wollen einfach nur so schnell wie moeglich raus.

    Jetzt habe ich mit der Vermieterin gesprochen, die mir zustimmt, dass die Situation stressing ist, uns aber als Mieter nicht verlieren moechte und sie sagt nun, dass sie nicht denkt, dass eine ausserordentliche Kuendigung wirksam waere. Ich haette gedacht, dass aufgrund des Laerms, den wir ihr immer wieder gemeldet haben und des Drogenhandels, vielleicht sogar auch wegen meiner Schwangerschaft wir frueher als den ordentlichen 3 Monaten raus kommen, da die Umstaende wirklich unzumutbar sind.

    Sie sagt allerdings, dass der Laerm durch ein Laermprotokoll nachgewiesen werden muss. Das habe ich nicht, wobei wir wohl anhand der SMS und der Anzeige bei der Polizei zumindest etwas nachweisen koennten. Bezueglich des Drogenhandels und Diebstahls sagt sie, dass es ja keinerlei Beweise gaebe und sie die Infos nur inoffiziell von der Polizei erhalten hat.

    Was ist Eure Meinung? Erlaubt unsere Situation eine ausserordentliche Kuendigung? Oder sollen wir erst einmal ordentlich kuendigen mit einem Vermerk, dass wir von einer ausserordentlichen Kuendigung Gebrauch machen werden, wenn es notwendig werden sollte.

    Ach so, die Vermieterin hat dem anderen Mieter bereits ausserordentlich und ordentlich gekuendigt, aber er will nicht ausziehen. Sie moechte nun eine Raeumungsklage gegen ihn einreichen, ist sich aber nicht sicher (laut ihrem RA), ob diese ueberhaupt zum Zug kaeme, da die Stadt ihm keine alternative Unterkunft anbieten kann und weiterhin hat der Mieter wohl gesundheitliche Beschwerden, die es ihm letztendlich ermoeglichen wuerden, in der Wohnung zu bleiben, sollte er das wollen und sie koennte nichts dagegen unternehmen.

    Ueber Eure Hilfe waere ich sehr dankbar.

    Hallo,

    ich braeuchte bitte mal Hilfe bzgl. des Mietvertrages, der mir vom Vermieter gegeben wurde.

    Es handelt sich um die Miete einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, welches vor 30 Jahren erbaut worden ist. In dieser Zeit haben in der Wohnung meines Wissens nur 2 Mieter gewohnt und es sind keinerlei Sanierungen oder Reparaturen vorgenommen worden seit dem Bau des Hauses.

    Der Mietvertrag scheint ein aelteres Exemplar (jedoch nicht der gleiche wie der der Vormieter) zu sein und 2 Punkte sind mir so nicht bekannt.

    "Unter Zugrundelegung des am 07.06.89 verkuendeten Urteils des BGH (VIII ZR 91/88) werden folgende Vereinbarungen ueber die Instandhaltung der Mietraeume getroffen:

    Der Mieter traegt die Kosten aller, auch ohne sein Verschulden entstehenden Schaedenan den Teilen der Mietsache, die seinem unmittelbaren und haeufigen Zugriff ausgesetzt sind, bis zu
    einemHoechstbetrag von €150 im Einzelfall.

    (...)

    Darueberhinaus verpflichtet sich der Mieter, die fachgemaesse Wartung, Reinigung und Ueberpruefung von Durchlauferhitzern, Warmwasserbereitungsanlagen, Oefen, Etagenheizungen und Herden mindestens 1x jaehrlich auf eigene Kosten durchfuehren zu lassen.

    Als Hoechstbetrag der auf den Mieter zu ueberwaelzenden Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Mietraeume einschliesslich der Kosten der Wartung, Reinigung und
    Ueberpruefung an den vorstehend aufgefuehrten Gegenstaenden, koennen jedoch nur 8% der Jahresmiete (ca. €520), hoechstens €450 innerhalb eines Jahres in Anrechnung gebracht werden."

    Meine Fragen sind nun:

    1. Die selbst zu tragenden Kosten scheinen mir recht hoch zu sein. Sind diese rechtens? Sind diese Betraege irgendwo festgelegt?

    2. Bin ich als Mieter wirklich zur jaehrlichen Wartung verantwortlich?

    3. In Anbetracht der Tatsache, dass in der Wohnung seit 30 Jahren nichts gemacht worden ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass Reparaturen nun anfallen werden. Der Vermieter hat auch schon erwaehnt, dass er die Fenster austauschen will.

    Ich waere ueber andere Meinungen sehr dankbar.

    Hallo,

    ich braeuchte bitte mal Hilfe bzgl. des Mietvertrages, der mir vom Vermieter gegeben wurde.

    Es handelt sich um die Miete einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, welches vor 30 Jahren erbaut worden ist. In dieser Zeit haben in der Wohnung meines Wissens nur 2 Mieter gewohnt und es sind keinerlei Sanierungen oder Reparaturen vorgenommen worden seit dem Bau des Hauses.

    Der Mietvertrag scheint ein aelteres Exemplar (jedoch nicht der gleiche wie der der Vormieter) zu sein und 2 Punkte sind mir so nicht bekannt.

    "Unter Zugrundelegung des am 07.06.89 verkuendeten Urteils des BGH (VIII ZR 91/88) werden folgende Vereinbarungen ueber die Instandhaltung der Mietraeume getroffen:

    Der Mieter traegt die Kosten aller, auch ohne sein Verschulden entstehenden Schaedenan den Teilen der Mietsache, die seinem unmittelbaren und haeufigen Zugriff ausgesetzt sind, bis zu
    einemHoechstbetrag von €150 im Einzelfall.

    (...)

    Darueberhinaus verpflichtet sich der Mieter, die fachgemaesse Wartung, Reinigung und Ueberpruefung von Durchlauferhitzern, Warmwasserbereitungsanlagen, Oefen, Etagenheizungen und Herden mindestens 1x jaehrlich auf eigene Kosten durchfuehren zu lassen.

    Als Hoechstbetrag der auf den Mieter zu ueberwaelzenden Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Mietraeume einschliesslich der Kosten der Wartung, Reinigung und
    Ueberpruefung an den vorstehend aufgefuehrten Gegenstaenden, koennen jedoch nur 8% der Jahresmiete (ca. €520), hoechstens €450 innerhalb eines Jahres in Anrechnung gebracht werden."

    Meine Fragen sind nun:

    1. Die selbst zu tragenden Kosten scheinen mir recht hoch zu sein. Sind diese rechtens? Sind diese Betraege irgendwo festgelegt?

    2. Bin ich als Mieter wirklich zur jaehrlichen Wartung verantwortlich?

    3. In Anbetracht der Tatsache, dass in der Wohnung seit 30 Jahren nichts gemacht worden ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass Reparaturen nun anfallen werden. Der Vermieter hat auch schon erwaehnt, dass er die Fenster austauschen will.

    Ich waere ueber andere Meinungen sehr dankbar.

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