Beiträge von Ponyhof

    Hallo

    folgendes Problem besteht: Mieterin eines umgebauten Kellerraums eines Einfamilienhauses. Wohnung ist Teilmöbliert, wozu ein ca. 3m langer Wohnzimmerschrank gehört. Im Juni/Juli gab es heftige Unwetter, diese verursachten nasse Wände im Keller. Es bildete sich Schimmel an 2 Wänden und extreme Schimmelflecken hinter dem Wohnzimmerschrank. Sanierung erfolgt durch Vermieter und Mietminderung erfolgte ebenso, da die Wohnung durch ca. 3 Wochen Sanierung nicht bewohnbar war. Die Rückseiten des Wohnzimmerschrankes sind mit Schimmel befallen, jedoch weigert sich der Vermieter den Schrank zu entsorgen, dieser steht sozusagen gezwungener Maßen im Wohnraum.
    Starker Schimmelgeruch im Wohnraum, oft wurde der Vermieter darauf hingewiesen, jedoch weigert er sich wie gesagt den Schrank zu entfernen. Nun bilden sich wieder kleinere Schimmelflecken. Wenn das Fenster nicht ständig offen ist, ist es kaum erträglich im Wohnraum durch starken Schimmelgeruch und nun kommt bald der Winter (wenn Heizung an ist, dann verstärkt sich Geruch noch mehr :eek:).
    Kann man in diesem Fall fristlos kündigen?

    Bitte um hilfreiche Ratschläge

    Hallo bräuchte dringend einen Rat

    Folgendes Problem: ich bin letztes Jahr im November aus einer Wohnung ausgezogen und habe vor kurzem die Nebenkostenabrechnung für 2011 bekommen. So nun behauptet der Vermieter, dass ich keine Nebenkostenvorauszahlungen gemacht hätte, da ich bei Auszug eine Vereinbarung darüber unterzeichnet hätte. Ich habe mir quittieren lassen, dass meine Mietrückstände mit an diesem Tag erfolgten Barzahlung beglichen sind. Man muss dazu sagen, wenn ich Mietückstände hatte, dann hat der leider verstorbene Vater meines "neuen" Vermieters die Nebenkosten sofort einbehalten und eben die Rückstände als "reine" Mietrückstände bezeichnet. Wie gesagt, wenn er behauptet ich hätte 12 Monate keine Nebenkosten mehr gezahlt, hätte ich in irgendeiner Form doch erkennen müssen, dass die von mir bezahlte Miete nur noch ohne Nebenkostenvorauszahlung abgerechnet wird....mal ganz davon abgesehen, dass ich nie so viele Mietschulden hatte, denn dann hätte ich ja über 2000 euro Mietschulden, wenn man die Nebenkostenvorauszahlungen nicht mehr mitberechnet hätte.:mad::mad:


    Hier der Wortlaut in Kleindruck auf der Rückseite der Quittung der Barzahlung:

    Frau x zahlt Herrn X 500Eur

    Damit sind sämtliche Miet- bzw. Nutzungszahlung bis zum 30.11.2011 abgegolten. Da die Kautionszahlungen in der Forderungsaufstellung miteingerechnet sind, stehen Frau X auch keine Rückzahlungsansprüche mehr zu. Weiterhin sind mit der Zahlung alle Nebenkosten bis zum 31.11.2012 sowie die Nebenkostenvorauszahlungen bis 30.11.2011 abgegolten.

    Ausdrücklich wird aufgenommen, dass mit dieser Vereinbarung nicht die noch abzurechnenden Nebenkosten für den Zeitraum 31.11.2010 bis 30.11.2011 abgegolten sind. Diese Abrechnung kann derzeit noch nicht erstellt werden, da die Ablesung erst am 31.11.2011 erfolgt.

    Also ich habe meine Mietschulden alle beglichen, da ich sogar 9 Monate jeden Monat 50Euro mehr Miete bezahlt habe um von den Mietschulden weg zu kommen und jetzt will dieser Vermieter die Nebenkosten von über 1000 Euro ohne Nebenkostenvorauszahlungen gegenzurechnen weil ich seiner Meinung nach mit dieser "vereinbarung" unterschrieben hätte, dass ich 12 Monate keine Vorauszahlungen mehr geleistet hätte.

    Kann mir jemand einen Rat geben??? Ach ja als ich ihm am Telefon gesagt habe, dass solche Vereinbarungen gar nicht Rechtens wären, meinte er nur, dass ich ja wüsste, dass er beim Gericht arbeitet und hat ziemlich dreckig gelacht.:mad:

    PS: ich habe alle Kontoauszüge und Quittungen
    ich habe nochmals nachgerechnet und komme auf KEINE Mietrückstände mehr, weder von der reinen Miete noch von den Nebenkostenvorauszahlungen

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