Beiträge von Stephan69

    Hallo Berny,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort!

    Ich habe mal meinen Mietvertrag hervorgeholt. Die Kleinreparaturklausel greift bei mir nur bis 50 €. Daraufhin habe ich meinen Verwalter angerufen und ihn darauf verwiesen. Er hat sich auch gleich einsichtig gezeigt und wird sich nun direkt an den Vermieter wenden. Sein Schreiben soll ich als gegenstandslos betrachten.

    Allerdings habe ich noch etwas Bedenken, ob der Vermieter mir nicht noch Probleme machen könnte. Grund: Laut Mietvertrag bin ich verpflichtet, ihm Schäden an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Dies habe ich nicht getan, da der Verwalter mir ja am 9. Januar am Telefon sagte, er würde die Regulierung übernehmen, wovon ich bis gestern ja auch ausgegangen bin. Deshalb habe ich erst heute Morgen meinem Vermieter per E-Mail den Sachverhalt geschildert.

    Nun stellt sich mir die Frage: Kann mir der Vermieter daraus einen Strick drehen? Oder kann er gar anzweifeln, ob der Austausch der kompletten Armaturbatterie wirklich notwendig war, obwohl der Schaden durch eine von der Hausverwaltung benannte Fachfirma begutachtet und behoben wurde?

    Gruß,
    Stephan69

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich hatte vor zwei Wochen einen Wasserschaden im Bad, da mein Waschbecken im Bereich des Zulaufs undicht war. Auf meinen Anruf bei der Hausverwaltung teilte mir diese mit, an welche Klempnerfirma ich mich wenden soll, und dass diese Firma die Rechnung direkt an die Hausverwaltung schicken solle. Zu diesem Zeitpunkt ging die Hausverwaltung offenbar davon aus, dass der Schaden auf einen Wasserrohrbruch beruhte und somit von der Gemeinschaft getragen würde. Der Klempner stellte jedoch fest, dass die Armatur aufgrund von Verkalkung und Rost undicht geworden war. Daraufhin wurde dir komplette Armaturbatterie bis zum Zulauf an der Wand ausgetauscht.

    Nun erhielt ich ein Schreiben von der Hausverwaltung inklusive einer Kopie der Rechnung über 352,77 € mit der Aufforderung, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen, da die Hausverwaltung bereits in Vorlage getreten sei.

    Ich bin Mieter, und aufgrund der Höhe des Reparaturbetrags bin ich der Meinung, dass die Hausverwaltung sich an den Eigentümer wenden muss, um den Betrag zurückzufordern. Meine Frage ist daher: Ist es zulässig, dass die HV diesen Betrag von mir als Mieter einfordert?

    Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten!

    Gruß,
    Stephan69

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