Beiträge von berndaushannover

    Hallo,

    was steht denn im Vertrag? Da sollte doch im Detail erwähnt sein, wann eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung erfolgen kann.
    Ich vermiete und vertraglich ist es bei mir ebenfalls festgehalten, dass bei zwei rückständigen Mieten eine fristlose Kündigung erfolgen kann. Wie es sich verhält, wenn der Vermieter vorher ankündigt, dass die offenen Beträge nächsten Monat eingezogen werden und dann später die fristlose Kündigung kommt, weiß ich leider auch nicht.

    Grüße, Bernd

    Hallo zusammen,

    ich habe mal wieder Ärger mit meinem Vermieter. Zwei Punkte sind problematisch.

    1. Ich habe einen Handwerker beauftragt eine kleine Schranktür einzustellen. Als der Handwerker vor Ort war hat der Mieter gleich zwei weitere Punkte in Auftrag gegeben, ebenfalls weitere Schranktüren einzustellen in mehreren Räumen (sind Einbauschränke). Über diese Probleme wurde ich nie informiert und mit einer Rechnung vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich sehe nicht ein dafür zu zahlen. Für mich sind das Schönheitsreparaturen. Habe ich hiermit recht?
    Wie verhält es sich wenn es sich nicht um Schönheitsreparaturen handelt und der Mieter eigenmächtig etwas in Auftrag gibt. Im Nachhinein kann ich ja schlecht überprüfen, wo das Problem lag.

    2. Ich habe den Mieter darauf hingewiesen, dass ich nach 3 Monaten, die er da wohnt, keine Glühbirnen mehr austauschen muss. Das sind Kleinreparaturen und eine entsprechende Klausel findet sich im Vertrag. Er sagt jedoch, dass er die Lampen noch nie anhatte bzw. ich hätte ihm zeigen müssen wo der Schalter für die Lampen ist. Ich überprüfe natürlich nicht wann er welche Lampen laufen hat. Ein entsprechendes Übergabeprotokoll hat er beim Einzug unterschrieben und solche Mängel waren nicht ausgeführt. Ist es nicht die Pflicht des Mieters sich über alle Mängel ein Bild zu machen und diese im Übergabeprotokoll festzuhalten. Ich habe auf alle Mängel hingewiesen, die mir bekannt waren. Ob die Glühbirne nun bei Einzug oder nicht ging oder eben nicht, weiß ich nicht.

    Danke für Eure Hilfe.

    Hallo, danke für die Antworten.

    Das Wasser tritt tropfenweise unter dem Spülbecken in der Küche aus. Zwischen den Verbindungsstücken zum Hausanschluss sowie direkt an der Verbindung zum Hausanschluss. Beides ist jedoch ohne größere Umstände erreichbar und kann leicht wieder aufgewischt werden. Ändert dies etwas an der Sachlage? Ich kann es mir nicht vorstellen.

    Dazu sollte ich erwähnen, dass sich der Mieter die Küche mit meinem OK vor kurzem auf eigene Faust eingebaut hat.

    Beste Grüße,
    Bernd

    Hallo zusammen,

    in einem von mir vermieteten Objekt hat ein Sanitärunternehmen nun festgestellt, dass im Haus Rohre verstopft sein müssen. Durch einen entstehenden Unterdruck (lange Geschichte) führt das dazu, dass nach dem Spülen und öffnen des Stöpsels Wasser unter dem Waschbecken in der Küche austritt. Nun muss ein Rohrreinigungsunternehmen her. Mir ist klar, dass ich als Vermieter dieses Unternehmen beauftrage und für die Leistungen zahle, ABER da wir Freitag haben fordert der Mieter das Rufen eines Notdienstes.


    Dazu:
    1. Das Wasser läuft nur aus, wenn man das Spülbecken auch benutzt. Wenn man es nicht benutzt, läuft auch nichts aus.
    2. Das Haus besitzt im Nebenraum noch eine extra Waschküche mit Spülbecken. Dies kann alternativ ohne Probleme genutzt werden.

    Meiner Meinung rechtfertigt deswegen das Problem nicht das Rufen eines Notdienstes. Und ganz generell, wann muss ich wirklich als Vermieter einen Notdienst rufen?

    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Besten Gruß, Bernd

    Hallo zusammen,

    ich vermiete ein Haus mit mehreren großen elektrischen Markisen. Diese habe ich nach Einzug der Mieter professionell reinigen lassen. Nun sind die Stoffe zwar älter und haben hier und da mal einen Fleck, die Stoffe sehen aber immer noch gut aus und funktionieren einwandfrei. Der Mieter drängt dennoch und möchte nun, dass ich neue Markisenstoffe aufziehen lassen. Dies wäre eine sehr große Investition.

    Ich gehe davon aus, dass es lediglich wichtig ist, dass die Markise funktioniert. Ob Sie den ästhetischen Ansprüchen des Mieters gerecht wird, ist mir eigentlich relativ egal.

    Bin ich verpflichtet irgendwann mal die Markisenstoffe zu ersetzen, wenn Sie einwandfrei funktionieren obwohl sie nicht mehr neu sind?

    Vielen Dank für die Unterstützung.

    Hallo zusammen,

    ich habe ein kleines Flachdachhaus mit einer alten aber sehr gut funktionierenden Küche vermietet. Der Mieter hat mich daraufhin gefragt, ob er meine Küche ausbauen kann, um daraufhin seine eigene neue Küche einzubauen. Ich habe ihm mitgeteilt, dass er dies tun kann, solange ich mit den Kosten nichts zu tun habe. Er kann die Küche schließlich wieder mitnehmen, wenn er auszieht.

    Nun ergibt sich nach kurzer Zeit, das durch die Physik des Hauses der Abfluss des neuen Spülbeckens in der Küche direkt unter dem Syphon mit einem Belüfter ausgestattet werden muss (weil bei Ablaufen einer größeren Wassermenge oft ein Unterdruck entsteht, der das Wasser nicht ablaufen lässt, dieses wurde mir von einem Fachunternehmen bestätigt).

    Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass die alte Küche einen solchen Belüfter hatte, denn dieses Problem ist vorher nie aufgetreten. Wer muss nun für die Ursachenforschung der des Fachunternehmens sowie die Montage des Belüfters in der Küche zahlen?

    Mein Standpunkt ist, dass ich vorher eine funktionierende Küche vermietet habe. Nun muss er selber dafür sorgen, dass seine neue Küche funktioniert.

    Vielen Dank für die Hilfe! Bernd

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