Beiträge von Peach1706

    Hallo,
    wir brauchen dringend Hilfe!
    Im Oktober sind wir in einer neue Wohnung gezogen. Dabei handelte es sich um eine Eigentumswohnung in einem Wohnblock vieler anderer Eigentumswohnungen. Als wir die Wohnung besichtigten war nur die Vormieterin anwesend. Der Hausverwalter sagte uns, dass er normalerweise eine Provision verlangt, wenn er die Besichtigung durchführt. Da dieses mal aber die Aufgabe von der Vormieterin übernommen wurde, wollte er nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro zzgl. Mwst haben. Diese haben wir dann auch bezahlt. Als wir im Februar aus dieser Wohnung wieder ausgezogen sind, haben wir erfahren, dass ein Hausverwalter keine Provision oder oder Bearbeitungsgebühr vom Mieter nehmen darf, da der Vermieter hierfür zuständig ist und man dieses Geld zwei Jahre zurückverlangen kann. Als wir dem Hausverwalter schrieben, sagte er uns, dass dieser Sachverhalt auf ihn nicht zuträfe, da es sich hierbei um eine Eigentumswohnung handelt. Es sagte, dass dieser Sachverhalt auf eine andere Firma zutrifft, die das Gemeinschaftseigentum verwaltet. Aus diesem Grund möchte er uns das Geld nicht zurückzahlen.
    Hat er nun recht? Was sollen wir jetzt machen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

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