Beiträge von Klärchen

    Ich habe ja zwei Mietverträge mit ihr weil ich einmal mich von meinen Lebens Gefährten getrennt harter und später zu ihm gezogen bin hat sie nen neuen gemacht. Und da haben wir Kaution bezahlt wie sieht es damit aus. Haben wird da ein recht sie wider zu bekommen.

    Ich habe ja zwei Mietverträge mit ihr weil ich einmal mich von meinen Lebens Gefährten getrennt harter und später zu ihm gezogen bin hat sie nen neuen gemacht. Und da haben wir Kaution bezahlt wie sieht es damit aus. Haben wird da ein recht sie wider zu bekommen.

    Also es wird nen Längerer Text und ich entschuldige mich gleich für meine Rechtschreibfehler.


    Also wir haben folgendes Problem. Mein Freund geht seit 1.8 arbeiten, Wir zahlen für unsere Wohnung 605€ Miete, ich habe den amt eine Veränderungsmitteilung geschickt das er arbeiten ist sie haben uns weiterhin gezahlt das Alg 2 für September Mitte September habe ich von meinen Vermieter einen Brief erhalten das er eine neue Kontonr hat, ich war der Meinung das ich das den Amt nicht einreichen muss weil ich dachte die berechnen es erst neu wen ich den Lohnzettel abgebe, naja nur haben sie nun doch noch für Oktober bezahlt und leider an die Falsche Kontonr nun denke ich das es an das Amt zurück ging, nun hab ich nen termin auf den Amt um das zu klären, Sie hatte mich am 2.10 angerufen wo die miete bleibt da hab ich ihr das alles gesagt und sie meinte dan nur naja kläre das und melde dich, Heute habe ich einen Breif erhalten das ich bis zum 18 die Mietebezahlen soll und es steht drin das es schon die zweite Mahnhung wäre, und 7,50 mahngebühren, Ich muss noch dazu sagen Kaltmiete wäre 315 euro sie hat einfach utopische nebenkosten abrechnung was überhaupt nicht stimmen kann, z.b. wir heizen mit Kohle und sie rechnet Öl ab da ja das amt unsere miete übernommen hatte hat sie es so gemacht was ja nicht rechtens ist nun hab ich angst das wir dadurch auch ärger bekommen könnten wir sind einfahc nur froh gewesen ein dach übern Kopf zuhaben. Und wir noch genug Kohlen haben zum heizen denkt ihr es würde reichen die kalt miete zu überweisen, ist unser letzter Monat dan habe wir was neues..........


    Ich hoffe ihr blickt durch........


    Danke schon mal

    mmmhhhhh einsatz verstehe ich da nicht ganz

    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine längere Kündigungsfrist nachweisbar individuell zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt und diese Vereinbarung handschriftlich im Vertrag festgehalten wurde.

    Halli Hallo,


    Ich habe bei meinen Vermieter die Kündigung eingereicht, ganz normal mit 3 Monaten Kündigungsfrist, nun rief sie mich an und sagte mir das in meinen Mietvertrag 6 Monate Kündigungsfrist ist. Ich hatte da nicht mehr dran gedacht weil ich es nur mit 3 monaten kenne. der Mietvertrag ist vom 1 Mai 2012

    Nun meine Frage ich habe ja den Vertrag unterschieben, ist es trozdem rechtens mit den 6 monaten, oder gilt nur 3 monatefrist.

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