Mieterhöhung wegen Instandsetzungskosten

  • Wir haben von unserem Vermieter zum 01.01.2011 eine Mieterhöhung bekommen. Mit der Begründung: Wir wohnen in einer öffentlich geförderten Wohnung, für die alle drei Jahre die Pauschale für Verwaltung und Instandsetzung überprüft und angeglichen wird. Und dies würde zu dieser Mieterhöhung führen.
    Muss dazu sagen, wir sind vor 6 Monaten in diese Wohnung gezogen, weil ich hier eine Arbeit gefunden habe und wir aber in der Kürze der Zeit keine andere Wohnung gefunden haben. Das Haus ist 1967 gebaut worden und seitdem scheint nicht mehr wirklich viel daran verändert wurden zu sein. Elektroinstallation ist veraltet und man sieht dem ganzen Haus einfach sein Alter an. Auch deshalb ärgert uns diese Mieterhöhung, die wir für ungerechtfertigt halten. Muss nicht der Vermieter für Instandsetzung einstehen? Können wir uns dagegen wehren?
    Danke für die Hilfe.

  • Wenn Sie in einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) wohnen, dann sind solche Anpassungen durchaus üblich und erlaubt.

    Über die Richtigkeit dieser Erhöhung bekommen Sie Auskunft beim örtlichen Wohnungsamt.

  • Hallo,
    danke für die Antwort. Und der Vermieter muss nichts am Gebäude machen, um die Wohnqualität sicher zustellen? Ich meine von einer Erhöhung spreche ich ja schon garnicht. Wir zahlen ( wie natürlich alle Mieter) jeden Monat einen Teil der Nebenkosten doch auch dafür das Reparaturen durchgeführt werden, also Instandsetzung. Nur gemacht wird nix.

  • Die Nebenkosten, die Sie bezahlen, sind die anfallenden Betriebskosten des Hauses. Etwas anderes müssen und sollen Sie nicht bezahlen.

    Berliner MieterGemeinschaft e.V.- Urteil: Betriebskostenabrechnung im sozialen Wohnungsbau

    Und hiermit sollten Sie sich als Mieter einer Sozialwohnung auch mal beschäftigen: 10 WoBindG Einseitige Mieterhhung Wohnungsbindungsgesetz Gesetz zur

    Oder noch besser, Sie informieren sich in Ihrem Rathaus oder Landratsamt über die Besonderheiten Ihrer Mietwohnung.

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