Darf ein Vermieter zum Recyclen zwingen?

  • Hallo ihr Lieben.

    Ich wohne in Niederbayern und bei uns ist die Trennung Bio/Rest/Papier vorgeschrieben. Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und mein Partner und ich fahren aus idealistischen Gründen regelmäßig zum Recyclinghof und geben dort angesammelte Wertstoffe ab. Mit uns wohnen noch 7 andere Studenten in dem Gebäude, die es mit der Mülltrennung aber nicht so genau nehmen. Es kam schon oft vor, dass die Tonnen nicht geleert wurden, da sie überfüllt waren. In den Säcken war alles mögliche zu finden, was definitiv nicht dort hineingehört (Biomüll, Papier, Tetrapacks, Plastik, etc.). Mein Freund und ich haben uns um die letzte, nicht entsorgte Müllfuhre privat gekümmert und diese auf eigene Kosten zur Müllentsorgung gefahren, obwohl wir am wenigsten Schuld daran trugen. Ich stand nun die letzten Tage mit der Müllentsorgung in unserer Stadt und unserer Vermieterin in Kontakt. Der allgemeine Tonus von der Müllentsorgung und den anderen Mietern ist, dass eine vierte 60 Liter Restmülltonne am sinnvollsten und auch gewünscht wäre. Die Vermieterin stellt sich nun allerdings quer und will an die anderen Parteien Abmahnungen schicken und diese mehr oder weniger dazu zwingen, auch selbst zu recyclen und nicht nur richtig in die entsprechenden Tonnen zu trennen. Da dies allerdings mit dem Aufwand, zum Recyclinghof zu fahren verbunden ist und viele von den Studenten nicht einmal ein eigenes Auto haben, frage ich mich, ob dieses Vorgehen überhaupt rechtmäßig ist. Entschuldigung für die lange Geschichte und danke schon mal im Voraus für die Antworten :)

    LG Teda

  • Hallo Teda,

    ein Vermieter kann einen Mieter nur insoweit zur Mülltrennung zwingen, als dass von der Stadt entsprechende Tonnen bereitgestellt werden. Meistens ist das Biomüll, Papier und gelber Sack (oder Tonne je nach Gemeinde). Denn wenn diese bereitgestellten Tonnen falsch befüllt werden, kann es durchaus passieren, dass die Stadt die Tonnen nicht mitnimmt. Die Verordnung der Kommunen sind insofern umzusetzen. Aber darüber hinaus gehend Müll zu trennen und etwas zum Wertstoffhof zu bringen, kann der Vermieter nicht verlangen.

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