Glaubhaftmachung killt Lärmprotokoll?

  • Hallo,

    ich, Single(keine Zeugen), sollte wg. Lärmbelästigung über mir,
    lt. Vermieter, Lärmprotokoll führen. Habe ich zweimal gemacht,
    und zugeschickt.

    nun, letzter Brief vom Vermieter, Zitat:

    ---------------

    ..Herr ... konnte uns an Eides statt belegen,
    dass er und seine Familie an mehreren Tagen / Zeiten - welche
    von Ihnen als störend deklariert wurden - nicht in der
    Wohnung war.

    Somit ist Ihre Beschwerde..vom..nicht mehr haltbar.

    Weitere schriftliche Beschwerden müssen zukünftig von
    Zeugen / Nachbarn mit Unterschriften bestätigt werden.

    -----------------

    Ich kenne hier jetzt nicht so die Nachbarn, kein Kontakt...

    muss ich die Mitbewohner jetzt nötigen zum unterschreiben?
    (mir ist klar das Zeugen gut sind)

    Vielen Dank für Hilfe


  • Auch hier finden Sie "Hilfe".
    Lärmprotokoll als Beweismittel im Mieterechtsstreit

  • Mainschwimmer

    vielen Dank für den Link.
    Also auch Freundin etc. dürfen Zeugen sein!

    In einem vorherigen Brief des Vermieters war die
    Rede von objektiven Zeugen. Über "objektiv" war ich irritiert.
    Ich dachte bei Zeugen an nicht verwandt und nicht verschwägert.

    Ich weiß genau woher der Lärm kommt und mein Lärmprotokoll war
    sehr detailliert. Der Herr über mir hat in der Glaubhaftmachung
    gelogen!

    Ich bin einfach nur schockiert, daß man mit einem "Eides statt" ein
    Lärmprotokoll so einfach vom Tisch wischen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von flado (11. Mai 2011 um 10:42) aus folgendem Grund: Habe was übersehen..

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