Hausverkauf - Alter Vermieter betritt und fotografiert ohne unser Erlaubnis unser Garten

  • Schönen Tag euch allen, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

    Das Haus, indem wir momentan noch leben, wurde vom alten Vermieter verkauft. Eine Kündigung haben wir auch schon erhalten und sind auch auf einer Wohnungssuche.

    Mit dem alten Vermieter haben wir überhaupt kein gutes Verhältnis, da er sich als was besseres fühlt und immer wieder damit prahlt, dass er so viel Geld hat, z. B. dass wir gegen ihn gar keine Chance haben (kurz gesagt, er versucht bis heute noch, nach Fehlern zu suchen, um die Kaution nicht zurückzuzahlen). Er Zahlt die Kaution noch nicht mal dem neuen Vermieter.

    Heute kam der alte Vermieter ohne Erlaubnis plötzlich aus dem nichts, in unserem Garten und machte Bilder davon (wieder um nach mehr Gründe zu suchen, die Kaution nicht zurückzahlen zu müssen). Wir sind dann als ganze Familie raus gegangen und haben ihn aufgefordert das Grundstück zu verlassen, da er kein Recht drauf hat, einfach so rein zu kommen und Fotos zu machen. Das Haus gehört ihn schließlich nicht mehr. Er meinte, dass er angeblich ein Erlaubnis vom neuen Vermieter hat, wovon wir aber nichts wissen. Wir haben auch mehrmals versucht den neuen Vermieter anzurufen, der ging aber nicht dran. 20 Minuten lang, hat er sich geweigert das Grundstück zu verlassen, dadurch ist die Situation leider auch eskaliert.

    Er hat uns jetzt auch wiedermal mit seinem Anwalt gedroht, dass wir uns auf was gefasst machen sollen etc.

    Habt ihr vielleicht ähnliche Erfahrungen?

    Grenzt das nicht schon an Hausfriedensbruch?

    Wir haben es einfach satt, dass wir uns jedes mal sowas von ihm gefallen lassen müssen. Wir haben immer pünktlich die Miete bezahlt und haben gar keine schulden. Wir verstehen einfach sein Problem nicht.

  • Hallo tuma,

    in deiner Beschreibung vermisse ich ein paar Dinge, die wichtig sein könnten. Vielleicht magst du darauf noch eingehen:

    Von welchem der beiden Eigentümer habt ihr eine Kündigung bekommen und welche Begründung ist darin genannt?

    Der neue Eigentümer ist nicht erreichbar hast du geschrieben. Aber habt ihr zumindest eine schriftliche Info, dass ihr die Miete nun an ihn bezahlen sollt?

    Hast du Kenntnisse, ob die Umschreibung im Grundbuch bereits stattgefunden hat und wann diese war?

  • Hallo Fruggel,

    Wir haben von beiden Vermietern eine Kündigung bekommen. Die erste Kündigung war vom Alten, mit der Begründung, dass er 1. das Haus verkaufen möchte & 2. wir haben angeblich sein Garten nicht gut gepflegt, was komplett unsinnig ist. Es wurde hierbei nur nach einem Grund gesucht, damit man eine bessere Begründung für die Kündigung hat. Die zweite Kündigung haben wir vom neuen Vermieter bekommen, mit der Begründung, dass er mit seiner Familie selbst da einziehen möchte.

    Ja, wir haben eine schriftliche Info, dass die Miete an ihm geht, haben jetzt auch die letztens 2 Monate die Miete an ihm gezahlt.

    Die letzte von dir formulierte Frage, verstehe ich nicht genau. Was meinst du damit?

  • Hallo,

    Wenn ein Haus verkauft wird, dann macht man den Vertrag beim Notar. Und anschließend erst wird der neue Eigentümer im Grundbuchamt eingetragen. Das kann unter Umständen manchmal mehrere Monate dauern. Der neue Vermieter ist aber erst nach der Grundbuchumschreibung in der rechtlichen Position, eine Kündigung auszusprechen. Vorher ist diese unwirksam, also gegenstandslos. Deshalb hatte ich gefragt.

    Die Kündigung des alten Vermieters ist ziemlich sicher unwirksam. Denn dieser hatte keinen Grund zur Kündigung. Der geplante Verkauf ist kein gesetzlich zulässiger Grund.

    Grenzt das nicht schon an Hausfriedensbruch?

    Das grenzt nicht nur an Hausfriedensbruch, das ist Hausfriedensbruch. Ihr könnt das theoretisch zur Anzeige bringen wenn ihr wollt.

    Er Zahlt die Kaution noch nicht mal dem neuen Vermieter.

    Das ist nicht euer Problem. Das müssen die beiden untereinander ausmachen. Es ist im Gesetz ganz klar definiert, dass der neue Vermieter die Pflicht zur Rückzahlung der Kaution nach Ende des Mietverhältnisses hat. Dabei ist es egal, ob er diese vom vorherigen Eigentümer bekommen hat oder nicht.

  • Wenn der Garten zu eurer Wohnung gehört, also mitgemietet ist, hat der (neue) Vermieter niemandem zu erlauben (oder zu verbieten), den Garten zu betreten. Dieses Recht hat allein der, in dessen Besitz der Garten ist, also der Mieter, nämlich ihr!

  • Wenn ein Haus verkauft wird, dann macht man den Vertrag beim Notar. Und anschließend erst wird der neue Eigentümer im Grundbuchamt eingetragen. Das kann unter Umständen manchmal mehrere Monate dauern. Der neue Vermieter ist aber erst nach der Grundbuchumschreibung in der rechtlichen Position, eine Kündigung auszusprechen. Vorher ist diese unwirksam, also gegenstandslos. Deshalb hatte ich gefragt.

    Ja wir haben einen Brief von seinem Anwalt bekommen, indem drin stand, dass das Haus vom neuen Vermieter gekauft wurde und dass wir die Miete an ihm jetzt zu zahlen haben.

    Das grenzt nicht nur an Hausfriedensbruch, das ist Hausfriedensbruch. Ihr könnt das theoretisch zur Anzeige bringen wenn ihr wollt.

    Auch wenn der neue Vermieter ihm das Recht gibt, rein zu gehen und zu fotografieren? Er soll ihm ja wohl angeblich das Recht gegeben haben, obwohl wir davon nichts wissen. Normalerweise müsste man doch dem Mietern bescheid sagen, dass dies der Fall sei

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    Ja wir haben einen Brief von seinem Anwalt bekommen, indem drin stand, dass das Haus vom neuen Vermieter gekauft wurde und dass wir die Miete an ihm jetzt zu zahlen haben.

    Ich wollte dir eigentlich erklären, dass die Kündigung vielleicht zu früh erfolgt ist, wenn der neue Eigentümer zu dem Zeitpunkt noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.

    Auch wenn der neue Vermieter ihm das Recht gibt, rein zu gehen und zu fotografieren?

    Das ist eine faule Ausrede. Anders kann man es nicht nennen. Es ist nicht glaubwürdig, denn wenn dem so wäre, dann müsste er sich nicht herein schleichen, sondern könnte klingeln und erklären was er vor hat.

    Davon abgesehen braucht ein Vermieter (oder die von ihm beauftragte Person) einen sachlichen und wichtigen Grund für den Besuch. Man muss sich also vorab ankündigen mit Nennung des Grundes. Daher ist es Hausfriedensbruch.

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