Schadensfall bei Kündigung

  • Hallo,

    Nach Kündigung meiner Wohnung wurde bei der Übergabe ein Schaden am Waschbecken im Badezimmer festgestellt. Dieses wurde nun ausgetauscht durch eine Firma. Meine Versicherung übernahm 40% der Kosten, aufgrund des Zeitwerts. Nun fordert die Vermieterin den Restbetrag von mir. Allerdings steht auf der Rechnung unter anderem eine teure Mischbatterie, die nie zuvor Thema war. Ich weigere mich das zu zahlen, da es nur im das Becken ging. Die Vermieterin sagt, der Klempner meinte, die neue Mischbatterie müsse sein, da die alte nicht mehr an das neue Becken passte. Bin ich dazu verpflichtet, das zu bezahlen? Oder sind das Kosten, die dann even der vermieter übernehmen muss?

    Danke im voraus für Anregungen.

  • Die Vermieterin sagt, der Klempner meinte, die neue Mischbatterie müsse sein, da die alte nicht mehr an das neue Becken passte.

    Das sollte dann aber nicht dein Problem sein. Dafür kannst Du nichts unabhängig davon, das die Teile eigentlich "genormt" sind.

    War das Waschbecken denn wirklich so alt? So ein Waschbecken ist erst nach 35 Jahren abgeschrieben.

    Ich kenne die Situation vor Ort nicht, aber im Zweifel wäre es günstiger, ein anderes Waschbecken zu kaufen, als gleich komplett zu wechseln.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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