Kautionsrückzahlung verweigert - aufgrund von Kleinstreperaturen

  • Hallo liebe Community,

    ich ärgere mich seid knapp 3 Monaten mit unserer vor Vermieterin herum ( zu dieser hatten wir 7 Jahre ein gutes bis Freundschaftliches Verhältnis ).

    Wir sind vor 3 Monaten ausgezogen und haben eine Wohnungsübergabe gemacht. Diese lief auch schon sehr suspekt ab.

    nun kommt sie auf meine anfrage, nach der Kaution, mit Mängeln die viel später festgestellt wurden. (während auch schon neue Mieter drin wohnen)

    Sie beruft sich auf eine Klausel die sie in das Übergabeprotokoll geschrieben hat, dass sie weiter nachprüfen darf.

    ist das rechtens?

    Gefunden hat sie, Fensterinnendichtungen die von unseren Plissees gequetscht (angeblich beschädigt) wurden. Diese will sie jetzt alle Professionell austauschen lassen.

    Wir haben damals extra auf die bohrvariante verzichtet um nicht in ihren Fensterrahmen zu bohren.

    Ist so ein schaden uns anzulasten?

    und wäre es hier nicht sinnvoll wenn sie uns die Möglichkeit gegeben hätte, sollte es unsere Schuld sein, hier selber vorab handeln zu können?

    wir haben ihr tatsächlich, da wir mitte des Monats ausgezogen sind, ihr die Möglichkeit gegeben vorab in die Wohnung zu gehen um Renovierungen durchzuführen, während wir noch Mieter waren.

    des weiteren möchte sie das wir ein Backblech ersetzten, da es nach 7 Jahren nicht mehr so gut aussieht. Den Geschirrspühlkorb, da dieser Rostet und Klipse zum umklappen der Teller Halter in einer (reihe) fehlen. Und die Gemüsebox im kühlschrank weil die an der ecke gesprungen ist und einen kleinen riss hat.

    Danke für eure hilfe.

  • Sie beruft sich auf eine Klausel die sie in das Übergabeprotokoll geschrieben hat, dass sie weiter nachprüfen darf.

    Kann sie ja machen, was aber nichts daran ändert, dass sie Euch ein Verschulden nachweisen muss. Wenn hier schon ein Nachmieter wohnt, dürfte das schwer bis unmöglich sein.

    Gefunden hat sie, Fensterinnendichtungen die von unseren Plissees gequetscht (angeblich beschädigt) wurden.

    Das dürfte fast zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören, bzw. müssen Gummidichtungen so etwas aushalten.

    des weiteren möchte sie das wir ein Backblech ersetzten, da es nach 7 Jahren nicht mehr so gut aussieht. Den Geschirrspühlkorb, da dieser Rostet und Klipse zum umklappen der Teller Halter in einer (reihe) fehlen. Und die Gemüsebox im kühlschrank weil die an der ecke gesprungen ist und einen kleinen riss hat.

    Das würde ich auch eher als Verschleiß ansehen, der euch nicht angelastet werden kann. Unabhängig davon sind das keine verdeckten Mängel. Wurde das nicht um Protokoll festgehalten, dann kann sie hieraus keine Forderungen stellen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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