Stromzähler und Schraubsicherungen in Keller abgesperrt und kein Zugang mehr

  • Hallo,
    wir haben ein Problem:
    wir wohnen nun schon Jahrzehnte hier im Mehrparteienhaus (3 Parteien insgesamt, Vermieter nicht im Haus). Unser Stromzähler hing die ganze Zeit mitten im Treppenhaus, andere hatten ihren in der Wohnung.

    Vermieter hat vor 2-3 Jahren alle Stromzähler im Keller des einen Mieters, nennen wir ihn R, unterbringen lassen in einem großen Kasten. Auch die Schraubsicherungen für unsere Wohnung sind dort mit untergebracht!

    Mit dem guten R haben wir massive Probleme seit Jahren, regelmäßige Beschwerden beim Vermieter sind Standard aber der Vermieter ist einer von der Partie "Man will Niemanden an den Kopf stoßen, Probleme ignorieren" und "ich wohne so weit weg und will nur Miete kassieren und keine Arbeit haben"

    Jedenfalls waren wir nicht begeistert dass unser Stromzähler ausgerechnet in R's Keller hängt. Es sollte zwar laut Vermieter nach der Stromzählerverlegung die Kelleraufteilung insgesamt verändert werden und die Kellergrenzen (sind nur billige Holzplatten-Wände) geändert werden damit R's Keller die Stromzähler nicht mehr beinhaltet. Passierte aber nie, Vermieter setzte es nie um.

    Aber gut, Rs Keller stand ja bisher auch immer offen sodass man frei rein kann. Da wir R nicht trauen, nutzen wir dies auch und prüfen und fotografieren Woche für Woche den Zählerstand. Bis wir letzte Woche gleiches tun wollten und nun ein dickes Schloss den Raum versperrt.

    Wir kommen also weder an Stromzähler noch an die Schraubsicherungen für unsere Wohnung. Vermieter umgehend angeschrieben und der schrieb dann nur lapidar zurück "Ja, R habe Angst vor Einbrechern und daher habe er nun seinen Keller abgeschlossen. Man könne ja persönlich mit R einmal im Monat was vereinbaren dass er einen kurz in den Keller lässt um den Zähler zu prüfen"

    Wenn R bspw. die Schraubsicherungen raus dreht, haben wir gar keinen Strom mehr in der Wohnung, Gefrierfach taut auf, etc. pp. Und was dann? Können es nicht mal nachprüfen und beweisen weil man ja nicht in den Keller kommt!

    Und wir sollen dann noch bei ihm betteln, damit R uns großzügigerweise mal kurz reinlässt falls er gerade in der Stimmung ist und "auch da sein will" (er ist oft da, aber stellt sich tot)?

    Jedenfalls würde uns da die Gesetzeslage interessieren. Wir haben schon das als bescheiden zu bezeichnende Urteil aus 2012 gefunden wo einmal im Monat kurz Zutritt zu gewähren sei. Andererseits haben wir auch spätere Urteile gelesen, wo zum Sicherungskasten durchgehend Zugriff zu gewähren ist.

    Keiner der Fälle behandelt den Fall, wo die Sicherungen und Zähler eines Mieters im Alleinzugriff eines anderes Mieters sind, sondern immer nur wo der Vermieter niemandem Zugriff geben will. Vermutlich ein Fall, der so weltfremd ist dass er bisher noch nicht beurteilt werden musste; wir finden jedenfalls nicht allzu viel Handfestes.

    Was ist hier die Meinung des Forums zu dem Thema? Gibt es da Urteile oder etwas Ähnliches, die es dem R verbieten, den Keller mit den Sicherungen abzuschließen (sind auch die der anderen Partei mit drin, die es eigentlich auch stören müsste...)?
    Was können wir unternehmen?

  • Wir haben schon das als bescheiden zu bezeichnende Urteil aus 2012 gefunden wo einmal im Monat kurz Zutritt zu gewähren sei

    Das betrifft nur den Zähler, um seinen Verbrauch kontrolliern zu können. Zu den Sicherungen hingegen muss man ständig ran können. Dafür gibt es kein spezielles Gesetz. Das ergibt sich einfach daraus, dass der Vermieter die Wohnung in einem ordentlich nutzbaren Zustand bereit halten muss. Und wenn man plötzlich ohne Strom da steht, weil eine Sicherung fliegt, ist das nicht mehr gegeben. Hier solltest du etwas Druck beim Vermieter machen und dich nicht abspeisen lassen, dass man sich mit dem Nachbarn auseinander setzen soll. Die Pflicht liegt beim Vermieter.

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